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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. August 2012

    BGH, Urteil vom 02.02.2012, Az. I ZR 162/09
    § 31 UrhG,
    § 314 Abs. 1 BGB, § 326 Abs. 5 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass ein urheberrechtlicher Lizenzvertrag über die Einräumung oder Übertragung von Nutzungsrechten an einem vermeintlichen Werk nicht deshalb unwirksam ist, weil das vermeintliche Werk tatsächlich keinen Urheberrechtsschutz genießt. Der Lizenzgeber eines solchen Lizenzvertrages kann grundsätzlich die vereinbarte Vergütung beanspruchen, solange der Lizenzvertrag besteht und dem Lizenznehmer eine wirtschaftliche Vorzugsstellung verschafft. Im Urheberrecht, so der Senat, gelte wie auch im gewerblichen Rechtsschutz, dass das Interesse des Lizenznehmers regelmäßig nicht so sehr auf die Zusage des Rechtsbestands des Schutzrechts, sondern eher auf die Erlaubnis zur Benutzung des Schutzgegenstands gerichtet sei. Allerdings: Da der Nutzungsvertrag ein Dauerschuldverhältnis ist, komme wegen des Nichtbestehens des Schutzrechts in der Regel zwar kein Rücktritt vom Vertrag, aber eine Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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