Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- EuG: Legofiguren können als Gemeinschaftsmarke eingetragen werdenveröffentlicht am 18. Juni 2015
EuG, Urteil vom 16.06.2015, Az. T-395/14
Verordnung (EG) Nr. 207/2009Das EuG hat entschieden, dass Legofiguren als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig sind. Den Einwand, dass die Spielfiguren technische Lösungen und daher zur Eintragung nicht zulässig seien, wies das Gericht zurück. Aus der grafischen Darstellung der Figuren mit Vertiefungen unter den Füßen, der Hinterseite der Beine, der Hände und des Kontakts auf dem Kopf lasse sich nicht ableiten, ob diese Bestandteile eine technische Funktion haben oder worin eine solche bestehe. Zur Pressemitteilung: