Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Düsseldorf: Nicht jede AGB-Bestimmung zur Leistungsdrosselung eines Internetzugangs ab einem bestimmten Datenvolumen ist unwirksam / „Leistungsbeschreibung“ statt AGB-Klauselveröffentlicht am 27. Februar 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2015, Az. 12 O 70/14
§ 307 Abs. 3 S. 1 BGB, § 3 UWG § 4 Nr. 11 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass in der Bestimmung „Je nach Tarif erhalten Sie ein bestimmtes Datenvolumen pro Abrechnungszeitraum mit der vereinbarten Bandbreite, also einer bestimmten größtmöglichen Übertragungsgeschwindigkeit.] Wenn Sie ihr Inklusiv-Volumen verbraucht haben, passen wir die Bandbreite in allen Tarifen auf 384 Kbit/s an“ ein Teil einer Leistungsbeschreibung zu sehen ist, der einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB nicht zugänglich ist und demnach auch nicht als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)