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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. Mai 2011

    OLG München, Urteil vom 01.03.2011, Az. 9 U 3782/10
    § 631 Abs. 1 BGB

    Das OLG München hat entschieden, dass eine kulanzweise, also ohne vorherige vertragliche Vereinbarung, zu erbringende Leistung zu einer Rechtspflicht bzw. Leistungspflicht erstarken kann, wenn die „Kulanzleistung“ angeboten wird, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Zur Prüfung einer solchen Bindungswirkung, so der Senat, sei allerdings die Bedeutung der Angelegenheit in einer Gesamtschau des Projekts und die zwischen den Parteien vorliegende Interessenlage zu berücksichtigen.

  • veröffentlicht am 6. Oktober 2010

    LG München I, Urteil vom 05.08.2010, Az. 12 O 3478/10
    §§ 3; 4 Nr. 11; 12 Abs. 1 S. 2 UWG; §§ 307 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 2; 314; 326 Abs. 1 BGB

    Das LG München I hat entschieden, dass die AGB-Klausel „Wenn höhere Gewalt oder sonstige Umstände vorliegen, deren Beseitigung unmöglich ist, entfällt die Leistungspflicht“ bei einem Dauerschuldverhältnis unwirksam ist. Der Verbraucher könne aufgrund der Klausel zu dem Schluss kommen, er bleibe zur Leistung des verbrauchsunabhängigen Grundpreises verpflichtet und könne auch den Vertrag nicht kündigen. Es bestehe daher die Gefahr, daß der Verbraucher von der Geltendmachung seiner für Dauerschuldverhältnisse bestehenden Rechte aus §§ 326 Abs. 1 und 314 BGB abgehalten werde. Zum Volltext der Begründung: (mehr …)

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