Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG München: Wenn die Leistung „aus Kulanz“ zur Selbstverpflichtung mutiertveröffentlicht am 18. Mai 2011
OLG München, Urteil vom 01.03.2011, Az. 9 U 3782/10
§ 631 Abs. 1 BGBDas OLG München hat entschieden, dass eine kulanzweise, also ohne vorherige vertragliche Vereinbarung, zu erbringende Leistung zu einer Rechtspflicht bzw. Leistungspflicht erstarken kann, wenn die „Kulanzleistung“ angeboten wird, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Zur Prüfung einer solchen Bindungswirkung, so der Senat, sei allerdings die Bedeutung der Angelegenheit in einer Gesamtschau des Projekts und die zwischen den Parteien vorliegende Interessenlage zu berücksichtigen.
- LG München I: Die AGB-Klausel „Wenn höhere Gewalt oder sonstige Umstände vorliegen, deren Beseitigung unmöglich ist, entfällt die Leistungspflicht“ ist unwirksamveröffentlicht am 6. Oktober 2010
LG München I, Urteil vom 05.08.2010, Az. 12 O 3478/10
§§ 3; 4 Nr. 11; 12 Abs. 1 S. 2 UWG; §§ 307 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 2; 314; 326 Abs. 1 BGBDas LG München I hat entschieden, dass die AGB-Klausel „Wenn höhere Gewalt oder sonstige Umstände vorliegen, deren Beseitigung unmöglich ist, entfällt die Leistungspflicht“ bei einem Dauerschuldverhältnis unwirksam ist. Der Verbraucher könne aufgrund der Klausel zu dem Schluss kommen, er bleibe zur Leistung des verbrauchsunabhängigen Grundpreises verpflichtet und könne auch den Vertrag nicht kündigen. Es bestehe daher die Gefahr, daß der Verbraucher von der Geltendmachung seiner für Dauerschuldverhältnisse bestehenden Rechte aus §§ 326 Abs. 1 und 314 BGB abgehalten werde. Zum Volltext der Begründung: (mehr …)