Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Arnsberg: Ein Hinweis, dass keine Gewähr für die Korrektheit eines Angebots übernommen wird, ist wettbewerbwidrigveröffentlicht am 27. November 2015
LG Arnsberg, Urteil vom 03.09.2015, Az. 8 O 63/15
§ 8 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 1 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 444 BGB, § 475 Abs. 1 S. 1 BGBDas LG Arnsberg hat entschieden, dass ein Hinweis im Impressum eines Onlineshops „Inhalt des Online-Angebotes: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen“ wettbewerbswidrig ist. Es handele sich dabei um eine Allgemeine Geschäftsbedingung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den gesetzlichen Vorschriften abweiche und daher unzulässig sei. Die „bereitgestellten Informationen“ könnten sich nämlich auch auf Garantieerklärungen oder Beschaffenheitsvereinbarungen beziehen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Arnsberg: Eine Produktabbildung muss mit dem Lieferumfang übereinstimmenveröffentlicht am 28. September 2015
LG Arnsberg, Urteil vom 16.07.2015, Az. 8 O 47/15
§ 8 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 1 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 UWGDas LG Arnsberg hat entschieden, dass eine Produktabbildung in einem Onlineshop, welche Zubehör enthält, welches nicht im Lieferumfang enthalten ist, irreführend ist. Dies sei auch der Fall, wenn die Artikelbeschreibung ausdrücklich darauf hinweise, dass das Zubehör nicht im Kaufpreis/Lieferumfang enthalten sei. Bei der Beurteilung der Täuschungseignung einer Abbildung sei auf den Verbraucher abzustellen, der Inhalte im Internet eher flüchtig zur Kenntnis nehme. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Arnsberg: Die Werbung mit einem noch nicht verliehenen TÜV-Zertifikat ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 2. Juli 2015
LG Arnsberg, Urteil vom 13.05.2015, Az. 8 O 1/15
§ 8 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 1 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 3 Abs. 1, Abs. 3 UWG, Nr. 2 Anh. zu § 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWGDas LG Arnsberg hat entschieden, dass die Werbung mit dem Kennzeichen „TÜV/GS geprüft“ irreführend ist, wenn das Siegel zum Zeitpunkt der Werbung noch nicht verliehen ist. Auch eine spätere Verleihung des Siegels und eine erst dann tatsächlich erfolgende Auslieferung des Produkts hebe die Irreführung nicht auf. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Arnsberg: Händler bei Amazon haften nicht für die Weiterempfehlungs-Funktion von Amazon / Abmahnung wegen Störerhaftungveröffentlicht am 13. November 2014
LG Arnsberg, Urteil vom 30.10.2014, Az. I-8 O 121/14 – nicht rechtskräftig
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWGDas LG Arnsberg hat entschieden, dass ein Onlinehändler, der über Amazon-Marketplace Produkte anbietet und verkauft, nicht als „Störer“ für Rechtsverletzungen haftet, die auf Vorgaben des Plattformbetreibers Amazon zurückzuführen sind (hier: Weiterempfehlungsfunktion). Der Verfügungskläger hielt es für wettbewerbswidrig, dass der abgemahnte Verkäufer über die Verkaufsplattform www.amazon.de Sonnenschirme und das entsprechende Zubehör in verschiedenen Variationen an Verbraucher verkaufte und dabei eine von Amazon vorgehaltene Weiterempfehlungsfunktion nutzte. Das Landgericht verneinte eine Störerhaftung des Verkäufers, da keinerlei Anhaltspunkte dafür vorgelegen hätten, dass der Verkäufer gehandelt habe, um den Amazon-Betreiber in seinem rechtswidrigem Handeln zu unterstützen. Hinweis: Das OLG Köln (hier) ist der Rechtsansicht, dass sich der Verkäufer jegliches Verhalten von Amazon zuzurechnen habe, und, um dieser Wirkung zu entgehen, auf Amazon dann eben keinen Handeln mehr betreiben solle. Da Amazon im Gegensatz zu eBay aus unserer Sicht eher träge in der Anpassung der Plattform an geltendes Recht ist, sind wir gespannt, wie das angerufene OLG Hamm urteilt, da im Falle der Stattgabe des Verfügungsantrags eine Abmahnwelle zu erwarten ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Arnsberg: Alkoholfreies Bier darf als „vitalisierend“ beworben werdenveröffentlicht am 7. April 2014
LG Arnsberg, Urteil vom 19.12.2013, Az. 8 O 99/13
§ 8 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; Art. 10 Abs. 1, Abs. 3 HCVODas LG Arnsberg hat entschieden, dass die Werbung für ein alkoholfreies Bier mit dem Begriff „vitalisierend“ zulässig ist und insbesondere nicht gegen die sog. Health-Claim-Verordnung verstößt. Es handele sich nicht um eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne dieser Verordnung, die nur unter bestimmten Voraussetzungen benutzt werden dürfe. Vielmehr sei es eine Angabe zum allgemeinen Wohlbefinden, welche von den Verboten der HCVO nicht erfasst sei. Zudem sei der Begriff in der speziellen Werbung eher auf den Werbeträger als Wortspiel bezogen als auf das Bier selbst. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Arnsberg: Die Werbung „Wir fertigen unsere Geräte seit 1984 …“ ist unzulässig, wenn Unternehmen aus der Insolvenz gekauft wurde / Alterswerbungveröffentlicht am 24. August 2011
LG Arnsberg, Urteil vom 21.04.2011, Az. 8 O 104/10
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWGDas LG Arnsberg hat entschieden, dass die Werbung „Wir fertigen unsere Geräte seit 1984 in …“ unlauter und damit wettbewerbswidrig ist, wenn das betreffende Unternehmen aus einer Insolvenz hervorgegangen ist. Der Hinweis auf das Alter eines Unternehmens, so die Kammer, suggeriere Kontinuität. Daher müsse eine wirtschaftliche Fortdauer während der behaupteten Jahre vorliegen. Das gegenwärtige Unternehmen müsse trotz aller im Laufe der Zeit eingetretenen Änderungen noch mit dem früheren Unternehmen als wesensgleich angesehen werden können, damit die Werbung mit dessen Gründungsjahr sachlich gerechtfertigt sei. Erforderlich sei dafür grundsätzlich Geschäftskontinuität, während die bloße Namenskontinuität nicht ausreiche. Die Beklagte sei aber nicht schon im Jahr 1984, sondern erst im Jahr 2001 gegründet worden. Der Geschäftsbetrieb der vormaligen GmbH sei zum 30.04.2004 eingestellt worden. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung sei zwar an die Beklagte verkauft worden. Gleichwohl begründe das keine Geschäftskontinuität. Denn mit der Insolvenz und der anschließenden Liquidation sei der wirtschaftliche Fortbestand des Unternehmens beendet worden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Arnsberg: Die eBay-Klausel „Ware, die am Lager ist, kommt i.d.R. innerhalb von spätestens 2 Tagen zum Versand“ ist wettbewerbswidrig / Nur 2.500,00 EUR Streitwert je Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 14. Mai 2010
LG Arnsberg, Beschluss vom 14.04.2010, Az. I-9 O 26/10
§§ 3; 4 Nr. 11 UWG; §§ 307 ff. BGBDas LG Arnsberg hat entschieden, dass die bei eBay verwendete Erklärung „Ware, die am Lager ist, kommt i.d.R. innerhalb von spätestens 2 Tagen zum Versand“ wettbewerbswidrig ist. Es wurde ein nicht näher erläuterter Verstoß gegen die §§ 307 ff. BGB (AGB-Recht) angenommen, wobei mehrere Argumentationen den Wettbewerbsverstoß stützen würden. Bemerkenswert ist, dass das LG Arnsberg für sieben Wettbewerbsverstöße einen Gesamtstreitwert von 15.000,00 EUR annahm; dies entspricht einem Streitwert von lediglich bis zu 2.500,00 EUR je Verstoß.