Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Bamberg: In das Impressum (des gewerblichen eBay-Verkäufers) gehört mehr als nur die Post- und E-Mail-Adresseveröffentlicht am 7. Dezember 2012
LG Bamberg, Urteil vom 23.11.2012, Az. 1 HK O 29/12
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Bamberg hat entschieden, dass die nach dem Telemediengesetz notwendigen „Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit [Diensteanbieter] ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post“ noch nicht erbracht sind, wenn „nur“ eine postalische und eine E-Mail-Adresse im Impressum aufgeführt werden. Es müsse vielmehr eine Kommunikationsmöglichkeit angegeben werden, welche es ermögliche, Anfragen des Verbrauchers binnen 60 Minuten zu beantworten. Was wir davon halten? (mehr …)