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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. März 2016

    LG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2015, Az. 38 O 82/15
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 9 b UWG a.F.

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass hinsichtlich der Gestaltung einer Sportschuhsohle keine Ansprüche wegen unlauterer Nachahmung aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz geltend gemacht werden können. Es bestehe hinsichtlich der Sohle keine wettbewerbliche Eigenart, welche auf die betriebliche Herkunft hinweise. Die angesprochenen Verkehrskreise würden einen Sportschuh im Ganzen wahrnehmen, der in der Regel Markenabzeichen trage. Eine abstrakte Betrachtung der Sohlenseitengestaltung unabhängig von üblichen Herkunftshinweisen erachtete das Gericht als unüblich und eher fernliegend. Abgesehen davon lasse sich im vorliegenden Fall eine Nachahmung auch nicht sicher feststellen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 8. Februar 2016

    LG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2015, Az. 12 O 465/14
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F.; § 2 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 PAngV

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass beim Angebot von Kaffeekapseln oder Kaffeepads (ebenso bei Teekapseln und -pads) immer der Grundpreis mit anzugeben ist. Der Argumentation, dass es sich bei den Kapseln oder Pads nicht um Waren handele, die üblicherweise unter Angabe des Gewichts angeboten würden, da maßgebliche Konsumeinheit die Kapsel/das Pad sei, schloss sich das Gericht nicht an. Ein Vergleichsbedürfnis des Verbrauchers bestehe sowohl für die verschiedenen Kapselprodukte untereinander als auch zu Angeboten von Tee oder Kaffee in lose verpackter Form. Die genannten Produkte seien austauschbar, denn es liege nahe, dass ein nicht nur unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise beide Zubereitungsmöglichkeiten kenne und besitze. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 3. Februar 2016

    LG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2015, Az. 12 O 348/14
    § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bewerbung eines Möbelstücks unter Angabe einer falschen Holzsorte irreführend und damit wettbewerbswidrig ist. Das Material eines Möbelstücks sei ein wesentliches Merkmal, insbesondere bei Gartenmöbeln, welche der Witterung ausgesetzt seien. Dass der Verkäufer die Materialangabe vom Hersteller übernommen habe, räume einen Verstoß nicht aus. Der Werbende habe die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen und sich in Fällen wie dem vorliegenden, in dem eine Kenntnis des Herstellers im Hinblick auf das Material nicht selbsterklärend sei, zumindest darüber zu informieren, woher der Hersteller sein Wissen beziehe. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 28. Dezember 2015

    LG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.2015, Az. 4b O 58/15
    § 24 Abs. 1 S. 1 GebrMG, § 11 Abs. 1 S. 2 GebrMG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass es für eine Gebrauchsmusterverletzung (hier: bzgl. kugelförmiger WC-Steine) ausreichen kann, wenn die angegriffenen Ausführungsformen die beanspruchte Zusammensetzung aufweisen. Eine einstweilige Verfügung im Eilverfahren könne erlassen werden, wenn die Einwände des Verletzers gegen die Schutzfähigkeit des Gebrauchsmusters sich bereits bei summarischer Prüfung als haltlos erweisen. Auch bei bereits eingereichtem Löschungsantrag seien die Einwände zu prüfen und das Verletzungsgericht könne die Haltlosigkeit feststellen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 27. November 2015

    LG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2015, Az. 14c O 124/15
    § 3 Abs. 1 d) MPG; § 5 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass auf einer Kondomverpackung nicht mit dem Spruch „1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“ geworben werden darf. Kondome als Medizinprodukte dürften nur einmalig verwendet werden. Die humorvolle Mehrdeutigkeit der Werbung in Bezug auf mehrfache Orgasmen sei irreführend und könne – gerade von Jugendlichen – missverstanden werden. Der weitere Aufdruck „Kann Spuren von Feenstaub enthalten“ weise zwar verstärkt darauf hin, dass der Aufdruck humorvoll gemeint sei, könne die Irreführung aber nicht ausreichend ausschließen. Die Pressemitteilung des LG finden Sie hier.

  • veröffentlicht am 23. November 2015

    LG Düsseldorf, Urteil vom 26.08.2015, Az. 12 O 370/14
    § 97 Abs. 2 S. 1 UrhG, § 72 UrhG, § 19a UrhG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass es für die Prüfung der Berechtigung zur Veröffentlichung von Lichtbildern im Internet nicht ausreicht, wenn der Verletzer angibt, dass ihm die Bilder von einem Verein, der sie hat anfertigen lassen, „für Werbe- und Veröffentlichungszwecke“ zur  Verfügung gestellt worden seien und der Verein versichert habe, dass eine Berechtigung zur Nutzung der Bilder vorhanden sei. Der Verletzer habe hier seinen Prüfungspflichten nicht genügt und insbesondere nicht dargelegt, inwieweit der Verein überhaupt Nutzungsrechte weiter übertragen durfte und in welchem Umfang. Der klagende Fotograf könne daher Schadensersatz gemäß der MFM-Tabelle (Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) beanspruchen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 29. Oktober 2015

    LG Düsseldorf, Urteil vom 25.09.2014, Az. 14c O 92/14
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 12 Abs. 2 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bewerbung eines beutellosen Staubsaugers mit Aussagen wie z.B. „Bestes Reinigungsergebnis auf harten Böden und Teppichen“ oder „Optimale Reinigungsergebnisse auf allen Böden“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn diese nachprüfbaren Aussagen objektiv unwahr sind. Das Nichtzutreffen der getätigten Aussagen sei durch die Antragstellerin glaubhaft gemacht worden, so dass die streitgegenständlichen Werbeaussagen zu untersagen waren. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 8. September 2015

    LG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2015, Az. 38 O 35/15 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5a Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn ein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen bei seiner Werbung unvollständige Preisangaben macht, indem er nicht auf sog. einmalige Bereitstellungskosten (für Dienstleistung und/oder Hardware) hinweist. Die Kammer beanstandete im Übrigen, dass in der betreffenden Werbung kein ausreichender Hinweis darauf erfolgt war, dass zur Nutzung der Internet- und Telefoniedienstleistungen zwingend ein LTE-Modem und ein WLAN-Router erforderlich waren und für diese zusätzliche monatliche Leihkosten (hier: 2,50 EUR) anfielen.

  • veröffentlicht am 1. September 2015

    LG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2015, Az. 12 O 137/15
    § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die volle Namensnennung eines Beteiligten in einem online veröffentlichten Presseartikel gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen kann, auch wenn eine grundsätzliche Einwilligung vorlag. Der Betroffene habe vorliegend zwar einer Namensnennung für die Veröffentlichung eines Printartikels zugestimmt. Eine Online-Veröffentlichung sei dabei jedoch nicht diskutiert worden. Auch bezüglich anderer in die Berichterstattung aufgenommener und das Persönlichkeitsrecht verletzender Tatsachen liege keine ausdrückliche Einwilligung vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. August 2015

    LG Düsseldorf, Urteil vom 31.07.2015, Az. 38 O 32/15
    § 3 UWG, § 4 Nr. 4 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG, § 1 Abs. 6 PAngV

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass bei einer medizinischen Behandlung (hier: ästhetische Faltenbehandlung / „Lifting“) auf der Rabattplattform Groupon nicht mit einem „Originalpreis“ geworben werden darf, und zwar auch dann nicht, wenn diese Werbung mit einem Zusatz verbunden ist „Der Rabatt bezieht sich auf den Originalpreis zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung der Werbung“. Es liege eine Irreführung über die Bepreisung vor, so die Kammer. (mehr …)

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