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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. Januar 2016

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.11.2015, Az. 2-03 O 184/15
    § 256 ZPO; § 3 UWG, § 8 UWG

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass bei der Beurteilung des Streitgegenstandes zweier Klagen nicht nur die Antragsformulierung ausschlaggebend ist. Vorliegend war eine negative Feststellungsklage erhoben worden, mit dem Antrag festzustellen, dass kein Anspruch auf Unterlassung besteht, ein bestimmtes Produkt zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen. Die Leistungsklage mit umgekehrten Parteien vor einem anderen Gericht war darauf gerichtet, es zu unterlassen, dasselbe Produkt im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken mit nachfolgender Ausstattung anzubieten, anbieten zu lassen, zu bewerben und/oder bewerben zu lassen. Trotz der unterschiedlichen Formulierung der Anträge handele es sich jedoch um denselben Streitgegenstand, da derselbe Sachverhalt zu Grunde zu legen sei, nämlich die Verwendung bestimmter Etiketten für die streitgegenständlichen Produkte. Auf die Abgrenzung von „Bewerben“, „Anbieten“ und „Inverkehrbringen“ komme es dann nicht an. Da die Leistungsklage nicht mehr einseitig zurückgenommen werden könne, sei die negative Feststellungsklage unzulässig geworden und daher abzuweisen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 25. Januar 2016

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.01.2016, Az. 3-06 O 72/15 – nicht rechtskräftig
    § 4 Nr. 11 UWG, § 39 Abs. 3 PBefG

    Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn Nutzern der „myTaxi“-App für eine Taxifahrt innerhalb des Geltungsbereichs der amtlich festgesetzten Tarife (also bundesweit) eine Gutschrift auf den amtlich festgesetzten Taxitarif gewährt wird. § 39 Abs. 3 PBefG verbiete eine Gewährung von Preisnachlässen und stelle eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG a.F. (§ 3a UWG n.F.) dar. Das OLG Stuttgart hat dies kürzlich noch anders bewertet (hier). Die Pressemitteilung der Kammer finden Sie hier.

  • veröffentlicht am 20. Oktober 2015

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.09.2015, Az. 2-19 O 41/15
    § 307 BGB

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass in einem Darlehensvertrag zwischen Unternehmern per Allgemeiner Geschäftsbedingungen wirksam eine Zinsbegrenzungsprämie vereinbart werden kann. Eine solche unterliege nicht der Klauselkontrolle gemäß §§ 305 ff BGB und stelle insbesondere keine Preisnebenvereinbarung dar. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 9. Oktober 2015

    LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 05.08.2015, Az. 2-03 O 306/15
    § 10 TMG; § 1004 BGB

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass ein Domainregistrar bezüglich der Haftung für Beiträge auf einer Webseite nicht mit einem Host Provider gleichzusetzen ist. Die Rolle des Registrars einer Domain und des Host Providers für die unter eine Domain erreichbaren Daten fielen häufig auseinander, und vorliegend sei nicht glaubhaft gemacht worden, dass der Registrar gleichzeitig als Host Provider fungiere. Somit könnten gegen ihn keine Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Auch bestünden keine Prüfpflichten des Registrars. Die Rechtsprechung für Host Provider sei nicht entsprechend anzuwenden. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 21. Juli 2015

    LG Frankfurt a.M., Versäumnisurteil vom 27.05.2015, Az. 3-08 O 189/15
    § 5 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; Art. 93 Abs. 1 lit. a) VO (EU) Nr. 1308/2013, Art. 103 Abs. 2 lit. c) Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

    Das LG Frankfurt hat in einem Versäumnisurteil die Rechtsauffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt, dass ein Likörwein mit der Bezeichnung „Portwein“ aus Portugal (Region „Douro“ oder Region „Vila Nova de Gaia Porto“) stammen muss. Es handele sich um eine geschützte Ursprungsbezeichnung, die auf Anbau und Herstellung in bestimmten Gebieten hinweise. Weine, die z.B. aus Südafrika stammen und als „Portwein“ bezeichnet werden, seien in der EU daher nicht verkehrsfähig und dürften nicht verkauft werden. Das Verbot könne auch nicht durch Bezeichnungen wie „Typ Portwein“ oder „wird wie Portwein hergestellt“ umgangen werden.

  • veröffentlicht am 14. Juli 2015

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.06.2015, Az. 2-06 O 458/14
    § 312a Abs. 4 Nr.1 BGB, § 2 Abs. 1 UKlaG

    Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die DB Vertrieb GmbH der Deutschen Bahn zukünftig nicht mehr den Zahlungsdienst „Sofortüberweisung“ als einziges unentgeltliches Zahlungsinstrument anbieten darf. Bei diesem Dienst handele es sich nicht um ein zumutbares Zahlungsmittel. Angeboten werden müssten vielmehr zusätzlich Barzahlung, eine Zahlung mit EC-Karte, eine Überweisung oder ein Lastschrifteinzug. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 31. März 2015

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.03.2015, Az. 2-03 O 188/14
    § 1004 BGB, § 823 Abs. 1 BGB analog; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetportals für Ärztebewertungen als Störer für Persönlichkeitsrechtsverletzungen haftet, die auf der Veröffentlichung von unwahren Tatsachen beruhen. Auf eine Beanstandung der angeblich in ihren Rechten verletzten Person müsse der Betreiber im Hinblick auf die angegriffene Äußerung Tatsachen vortragen, auf die die Klägerin sich prozessual einlassen kann, um den Wahrheitsgehalt widerlegen zu können. Dies sei vorliegend nicht ausreichend geschehen. Streitig war die Äußerung „Behandlungsbedarf an der Stirne lag vor. Wurde nicht empfohlen.“, welche das Gericht als Tatsachenbehauptung bewertete. Die klagende Ärztin konnte sich keiner Behandlung entsinnen, auf welche diese Bewertung zutreffen könnte. Der Betreiber konnte den Wahrheitsgehalt nicht untermauern; daher war die Klägerin in ihren Rechten verletzt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Dezember 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.04.2014, Az. 2-03 O 95/13
    Art. 8 Abs. 3 EGV 1393/2007; § 929 ZPO, § 935 ZPO, § 936 ZPO; § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 8 UWG, § 12 UWG

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass es für die Zustellung einer einstweiligen Verfügung im Ausland grundsätzlich genügt, innerhalb der einmonatigen Vollziehungsfrist den Antrag auf Auslandszustellung bei Gericht zu stellen, wenn anschließend die Zustellung „demnächst“ im Sinne des § 167 ZPO erfolgt. Vorliegend sei dies jedoch nicht der Fall gewesen. Nachdem bei einem Zustellversuch per Einschreiben in deutscher Sprache – zu Recht – die Annahme verweigert wurde, da es sich um ein italienisches Unternehmen handele, habe es 2 Monate nach Anzeige der Annahmeverweigerung bei Gericht gedauert, bis die erforderliche Übersetzung und erneute Zustellung beantragt wurden. Dies sei nicht mehr „demnächst“. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. August 2014

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.10.2013, Az. 3-08 O 103/13
    § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG , § 14 Abs. 5 MarkenG

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die Nutzung einer fremden Marke in einer Google AdWords-Anzeige zu unterlassen ist, wenn die herkunftshinweisende Funktion der Marke dadurch beeinträchtigt wird. Dies sei z.B. der Fall, wenn mit der konkreten Verwendung des Zeichens suggeriert werde, dass zwischen der Antragsgegnerin und der Antragstellerin als Markeninhaberin der Wortmarke eine wirtschaftliche Verbindung bestehe oder der Verbraucher auf Grund der vagen Angaben nicht erkennen könne, ob eine solche Verbindung möglicherweise bestehe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. August 2014

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.10.2013, Az. 2-03 O 445/12
    Art. 5 Abs. 1c EGRL 31/2001; § 66d TKG; § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG; § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die Angabe einer teuren Mehrwertdienstenummer im Impressum eines Onlinehändlers wettbewerbswidrig sein kann. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn darüber hinaus nur eine postalische und eine E-Mail-Adresse vorgehalten werde. Damit fehle es an einem effizienten Weg zur unmittelbaren Kommunikation. Ein solcher sei nur bei Angabe einer Telefonnummer zu üblichen Kosten oder bei Vorhaltung eines Direkt-Kontaktformulars gegeben. Zum Volltext der Entscheidung:

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