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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. Januar 2016

    LG Freiburg, Urteil vom 30.11.2015, Az. 12 O 46/15 KfH
    § 12 Abs. 1 S. 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F., § 5 Abs. 1 UWG, Anlage 4 PKW EnVKV

    Das LG Freiburg hat entschieden, dass eine Abmahnung, die lediglich pauschal und oberflächlich den abgemahnten Wettbewerbsverstoß beschreibt, zwar einen Unterlassungsanspruch begründen kann, jedoch keinen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten erzeugt. Vorliegend habe die Abmahnung zwar auf den konkreten Verstoß Bezug genommen, jedoch nicht dargelegt, worin genau der Rechtsverstoß besteht und zudem auf einen nicht einschlägigen Sachverhalt referenziert. Eine berechtigte Abmahnung, welche gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG zu einem Erstattungsanspruch führe, setze voraus, dass der Abgemahnte den vermeintlichen Verstoß erfassen könne, um eine gerichtliche Auseinandersetzung entbehrlich machen zu können. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 25. Juni 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Freiburg, Urteil vom 16.03.2015, Az. 12 O 9/15 KfH
    § 3 UWG, § 5 UWG; § 11 LFGB; Art. 10 Abs. 1 HCVO

    Das LG Freiburg hat entschieden, dass eine Werbung für Bio Bachblüten-Mischungen mit Aussagen „zur Harmonisierung von Körper und Seele, Die Essenzen finden direkten Zugang zu Ihrer Seele, Mit unseren babella-Mischungen haben Sie immer und überall die kleinen Seelenstreichler bei der Hand, den Anforderungen des Lebens gelassen und souverän zu begegnen“ oder mit den Produktbezeichnungen „Urvertrauern, Entspannung, Creativ, Yes you can, Antrieb, Harmonie, Erdung, Freude, Energie, Optimismus, Mut, Hellwach, Selbstwert, Keep Cool, Willenskraft, Klarheit, Lebenslust, Konflikt, Unter Druck, Neustart, Loslassen, Trost, Nachtträume, Fülle, Innere Ruhe, Gelassenheit, Alles wird gut, Krisenfall und Entspannung“ keine gesundheitsbezogenen Angaben enthält und daher nicht irreführend ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. März 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Freiburg, Urteil vom 23.02.2015, Az. 12 O 105/14
    § 3 UWG, § 4 Nr. 4 UWG

    Das LG Freiburg hat entschieden, dass es bei einer Werbung in einer Tageszeitung in Form einer Flappe (= unterformatiges Vorschaltblatt, das als Werbeumschlag außen um das Titelblatt gelegt wird) nicht ausreicht, wenn ein Sternchenhinweis auf der dritten Seite der Flappe auf einer anderen Seite (hier: der ersten) aufgelöst wird. Damit müsse der Verbraucher nicht rechnen und er werde den vorhergehenden Text auch nicht nach Erläuterungen durchsuchen. Die Werbung ist daher nicht klar und eindeutig genug und führt den Verbraucher in die Irre. Des Weiteren genüge es nicht, wenn hinsichtlich der näheren Bedingungen eines Angebots auf den Internetauftritt des Werbenden verwiesen werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Januar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Freiburg, Urteil vom 26.09.2014, Az. 12 O 150/13
    § 31 Abs. 2 BestattG BW; § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Freiburg hat entschieden, dass eine Stadt nicht wettbewerbswidrig handelt, wenn sie ausschließlich das stadteigene Beerdigungsinstitut beauftragt, selbst wenn es in der Stadt noch weitere private Beerdigungsunternehmen gibt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. August 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Freiburg, Urteil vom 31.03.2014, Az. 12 O 12/14
    § 4 Nr. 11 UWG; § 307 BGB, § 310 BGB

    Das LG Freiburg hat entschieden, dass einzelne unwirksame AGB-Klauseln nicht dazu führen, dass ein Wettbewerber einen Unterlassungsanspruch bezüglich der Verwendung des gesamten Klauselwerks in bereits abgeschlossenen Verträgen hat. Bezüglich zukünftig abzuschließender Verträge kann die Verwendung des Klauselwerks als konkrete Verletzungsform jedoch untersagt werden. Diesbezüglich sei der Antrag der Klägerin nicht zu unbestimmt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. Juli 2014

    LG Freiburg, Urteil vom 14.04.2014, Az. 12 O 72/13
    § 4 Nr. 11 UWG; § 5 Pkw-EnVKV

    Das LG Freiburg hat entschieden, dass eine Werbeanzeige für einen Pkw mit Tageszulassung (Zulassung vom 08.08.2012 bis 21.08.2012, Laufleistung 50 km) die Pflichtangaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen gemäß der Pkw-EnVKV enthalten muss, da es sich um einen Neuwagen handele. Dies sei auch dann der Fall, wenn der Pkw bei Angebot bereits älter als 1 Jahr sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. November 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Freiburg, Urteil vom 04.11.2013, Az. 12 O 83/13
    § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S 2 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 2 UWG, § 1 Pkw-EnVKV i.V.m. RL 1999/94/EG, § 5 TMG

    Das LG Freiburg hat in diesem Urteil (über die vorausgegangene einstweilige Verfügung hatten wir – ohne Entscheidungsgründe im Volltext – hier berichtet) entschieden, dass ein Pkw-Händler auch für wettbewerbswidrige Werbung seiner Mitarbeiter (Verkaufsangestellter) haftet. Der Verkäufer des Autohauses hatte auf seiner privaten Facebookseite mehrere Pkw seines Arbeitgebers unter Angabe seiner dienstlichen Telefonnummer beworben. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. August 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Freiburg, Beschluss vom 31.07.2013, Az. 12 O 83/13 – nicht rechtskräftig
    § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 2 UWG

    Das LG Freiburg hat entschieden, dass ein Pkw-Händler auf für wettbewerbswidrige Werbung seiner Mitarbeiter (Verkaufsangestellter) haftet. Der Mitarbeitet hatte eine Werbung bei Facebook geschaltet und dabei gegen die Regelungen der Pkw-EnVKV verstoßen, eine fehlerhafte Anbieterkennzeichnung vorgehalten und die Motorleistung des beworbenen Pkw nicht (auch) in „kW“ angeben. Der Händler hatte eingewandt, er habe von der Schaltung der Anzeige keine Kenntnis gehabt. Von § 8 Abs. 2 UWG hatten offensichtlich weder er noch sein Rechtsanwalt Kenntnis. Der Unterlassungsanspruch setzt im Vergleich zum Schadensersatzanspruch im Übrigen kein Verschulden voraus. Die weitere Entgegnung, bei dem Hinweis des Mitarbeiters handele es sich nicht um Werbung, also keine geschäftliche Handlung, überging der Händler, dass der konkrete Inhalt des „Hinweises“, in welchem ein bestimmtes Fahrzeug abgebildet und benannt und mit Motorleistung sowie Verkaufspreis angegeben war, als „absatzfördernd“ im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG bewertet werden konnte.

  • veröffentlicht am 12. Februar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Freiburg, Urteil vom 04.01.2013, Az. 12 O 127/12
    § 93 ZPO, § 12 Abs. 4 UWG

    Das LG Freiburg hat entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eines Küchenfachgeschäftes mit dem Hinweis auf Verstöße gegen die EnVKV, ohne die betroffenen Haushaltsgeräte zu konkretisieren, zu unbestimmt ist. Der Abmahner hatte in der Folge Klage erhoben, worauf der Abgemahnte die Forderung gemäß § 93 ZPO anerkannt hatte. Die Folge hiervon war, dass der Abmahner die gesamten Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen hatte. Zum Volltext der Entscheidung (hier).

  • veröffentlicht am 12. Februar 2013

    LG Freiburg, Urteil vom 04.01.2013, Az. 12 O 127/12
    § 12 Abs. 4 UWG

    Das LG Freiburg hat ein bemerkenswertes Urteil erlassen: Ein angeblich den lauteren Wettbewerb und die Übervorteilung von Verbraucherinteressen wahrender „Verbraucherverein“ hatte ein nach dem Wortlaut der Entscheidung „massenhaft abgewickeltes Verfahren“ an Abmahnungen losgetreten. Die Empfehlung „Klasse statt Masse“ bedeutete den Freunden des Abmahntsunamis nun aber eher weniger, was nicht verwundert, da solche Vorhaben unter der Maxime vom Stapel gelassen werden, dass 25 % der Abgemahnten immer zahlen. Und das passt dann scho‘! Nun passierte aber, was passieren musste: Der Abgemahnte rührte sich nicht, ließ die Abmahner klagen und erkannte die Unterlassungsansprüche im Verfahren unter Hinweis auf die zu unbestimmte und damit unwirksame Abmahnung an. Das Gericht folgte dem, allerdings mit einer überraschenden Wendung: Den (von dem „Verbraucherverein“?) angesetzten Streitwert reduzierte die Kammer indes und zwar mit folgender hanebüchener Begründung: „Es handelt sich um einen nach Art und Umfang einfach gelagerten Sachverhalt, lediglich die Streitwertbemessung und die Kostenentscheidung bedürfen einer eingehenderen Begründung, was den Gegenstandswert des Unterlassungsanspruchs nicht berührt. Sowohl die vorprozessuale, nicht auf den Einzelfall zugeschnittene Behandlung des Sachverhalts durch den Kläger wie auch das gerichtliche Verfahren belegen, dass es sich um äußerst einfache, mit Textbausteinen behandelte massenhaft abgewickelte Verfahren handelt. Was wir davon halten? Mit dem Thema des Rechtsmissbrauchs hat man sich in Baden-Württemberg jedenfalls von Amts wegen wohl nicht mehr beschäftigt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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