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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. Februar 2016

    LG Heidelberg, Urteil vom 02.12.2015, Az. 1 O 54/15
    § 97 Abs. 1 UrhG; § 22 KUG

    Das LG Heidelberg hat entschieden, dass das Hochladen von fremden Lichtbildern in eine Internet-Cloud weder eine Urheberrechtsverletzung noch einen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz darstellt. Das Hochladen von Bildern in eine Cloud sei keine öffentliche Zurschaustellung der Bilder, da dem Nutzer beim Cloud Computing vom Plattformbetreiber lediglich virtueller Speicherplatz zur Verfügung gestellt werde. Der Nutzer könne auf diesen virtuellen Speicherplatz zugreifen, ohne selbst eigene physische Speichermedien vorhalten zu müssen. Zugriffsberechtigt sei grundsätzlich nur der Nutzer bezüglich des ihm zugewiesenen Speichers, so dass es an einer Öffentlichkeit und demzufolge an der Zurschaustellung oder Verbreitung der dort gespeicherten Bilder fehle. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 28. Januar 2015

    LG Heidelberg, Urteil vom 13.01.2015, Az. 2 O 230/14
    § 495 Abs. 1 BGB a.F., § 355 BGB a.F., § 14 Abs. 3 BGB-InfoV a.F.

    Das LG Heidelberg hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung (hier: zu einem Verbraucherkreditvertrag) nicht allein deshalb unwirksam ist, weil in der Überschrift der Belehrung eine Fußnote mit dem Zusatz „Nicht für Fernabsatzgeschäfte“ enthalten ist. Der durchschnittliche Verbraucher werde hierdurch nicht verwirrt oder unrichtig über seine Rechte belehrt. Das gelte jedenfalls dann, wenn dem Verbraucher – wie im Streitfall – von dem Unternehmer im persönlich geführten Vertragsgespräch eine auf einem gesonderten Blatt verfasste und zur Unterschrift vorgesehene Widerrufsbelehrung erteilt werde, die mit dem Namen des Verbrauchers und der Darlehensnummer versehen sei und sich ausdrücklich auf den von ihm abgeschlossenen Darlehensvertrag beziehe. Auch zwei weitere Abweichungen von der gesetzlichen Muster-Widerrufsbelehrung erachtete die Kammer für „inhaltlich belanglos“, so dass die Widerrufsbelehrung korrekt erfolgt sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Januar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Heidelberg, Urteil vom 09.12.2014, Az. 2 O 162/13
    § 10 S.1 TMG

    Das LG Heidelberg hat entschieden, dass Google zur Entfernung von Links verpflichtet ist, die zu Webseiten Dritter mit persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten weiterleiten. Allerdings hafte Google unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung erst nach Mitteilung über die Existenz des rechtswidrigen Links in den Suchergebnissen und Setzung einer angemessenen Prüffrist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Oktober 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Heidelberg, Urteil vom 28.08.2013, Az. 1 S 12/13
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB analog

    Das LG Heidelberg hat entschieden, dass eine unzutreffende Berichterstattung über ein Gebäude bzw. dessen Zustand das Persönlichkeitsrecht des Eigentümers verletzen kann. Dazu genüge es, wenn zwar keine namentliche Nennung stattfinde, jedoch einem weiten Personenkreis bekannt sei, um wen es sich handele. Daher sei die Äußerung über ein ehemaliges Hotel mit dem Wortlaut Seit Jahren wird hier erfolglos herumsaniert und die Fassade durch ein Baugerüst verdeckt, dessen Mietkosten und städtische Gestattungsgebühren in die Tausende gehen müssen, vermutete kürzlich ein kritischer W.-Leser zu unterlassen, da hierdurch suggeriert werde, dass der Eigentümer unzureichende und überteuerte Maßnahmen getroffen habe, was  nicht den Tatsachen entspreche. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. Mai 2013

    LG Heidelberg, Urteil vom 04.03.2013, Az. 5 S 61/12
    § 280 Abs. 1 S.2 BGB, § 968 BGB

    Geocaching ist eine über das Internet organisierte Form der „Schatzsuche“, bei welcher die Schätze („Geocaches“) über im Internet veröffentlichte geografische Koordinaten und mit Hilfe eines GPS-Empfängers gesucht werden können. Jeder Geocache ist zu diesem Zweck mit einem GPS-Sender ausgestattet (vgl. hier). Das LG Heidelberg hat nun entschieden, dass der Finder eines sog. Geocache, soweit er diesen von seinem ursprünglichen Fundplatz entfernt, nicht an einer beliebigen öffentlichen Stelle „aussetzen“ darf, wo er der Zerstörung preisgegeben wird, anderenfalls er sich schadensersatzpflichtig macht. Ein Jäger hatte eine als Geocache dienende Kiste abseits von Wegen, aber frei sichtbar im Wald stehend gefunden. Da sie ihm verloren erschienen sei, so der Jäger, habe er sie am Rande eines Hauptwegs abgestellt, um dem Eigentümer die Wiedererlangung zu erleichtern. Als die Kiste zwei Tage später immer noch – allerdings aufgebrochen – am Abstellort gestanden habe, habe er sie auf seinen Geländewagen aufgeladen und beim Fundbüro abgeliefert. Die Kammer verurteilte den Jäger darauf hin zum Schadensersatz. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. April 2013

    LG Heidelberg , Urteil vom 28.03.2013, Az. 3 O 183/12
    § 242 BGB; § 28 Abs. 4 BDSG; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

    Das LG Heidelberg hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die dem Unterlassungsschuldner das Zusenden von Werbung per Briefpost untersagt, nicht durch Auslegung auf die Zusendung von E-Mail-Werbung erweitert werden kann. Die Bestätigung per E-Mail für eine angebliche Newsletter-Anmeldung löse daher keine Vertragsstrafe aus. Ein sog. kerngleicher Verstoß liege nicht vor. Da für die Interpretation der Reichweite einer Unterlassungserklärung die Umstände des Einzelfalles immer genau zu prüfen sind, kann dieses Urteil allerdings keine pauschale Geltung beanspruchen.

  • veröffentlicht am 31. März 2010

    LG Heidelberg, Urteil vom 05.02.2010, Az. 7 O 276/09
    §§ 280 Abs. 1; 311 Abs. 2 BGB

    Das LG Heidelberg hat entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch wegen enttäuschten Vertrauens auf das Zustandekommen eines Vertrages nur dann in Betracht kommt, wenn es sich um eine vorsätzliche Verletzung der Treuepflicht handelt, etwa durch Vorspiegeln einer tatsächlich nicht vorhandenen Abschlussbereitschaft. Im Rahmen der Vertragsfreiheit habe jeder Vertragspartner bis zum Vertragsabschluss das Recht, von dem in Aussicht genommenen Vertragsabschluss Abstand zu nehmen. Aufwand, der in Erwartung des Vertragsabschlusses gemacht werde, erfolge daher grundsätzlich auf eigene Gefahr. Nur wenn der Vertragsschluss nach den Verhandlungen zwischen den Parteien als sicher anzunehmen sei und in dem hierdurch begründeten Vertrauen Aufwendungen zur Durchführung des Vertrags vor dessen Abschluss gemacht würden, könnten diese vom Verhandlungspartner unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen zu erstatten sein. (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Heidelberg, Urteil vom 23.09.2009, Az. 1 S 15/09
    §§ 823 Abs. 1; 1004 Abs. 1 S. 2 BGB

    Das LG Heidelberg hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, dem unverlangt eine Werbe-E-Mail zugeht, die qua Selbstbeauftragung entstehenden Rechtsanwaltsgebühren ausnahmsweise dann einfordern kann, wenn der Absender geltend macht, eine Technologie zu verwenden, nach welcher die Zusendung der Werbe-E-Mail zulässig sei. Die Überprüfung des Sachverhalts sei nicht mehr als „einfach gelagerter Fall zu werten“. (mehr …)

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