Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Landau: Werbung mit „CE-geprüft“ ohne entsprechendes Siegel ist irreführendveröffentlicht am 20. März 2014
LG Landau, Urteil vom 06.11.2013, Az. HK O 16/13
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 und 3 Nr. 2 UWGDas LG Landau hat entschieden, dass es irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn ein Geschirrspüler als „CE-geprüft“ beworben wird, wenn eine Überprüfung durch eine unabhängige Stelle und Erteilung eines Siegels nicht stattgefunden hat. Durch die Werbeaussage werde der fälschliche Eindruck von erhöhter Qualität und Sicherheit erweckt. Die vom TÜV verliehene Bescheinigung „GS-geprüft“ beinhalte entgegen der Auffassung des betroffenen Händlers nicht gleichzeitig die für das CE-Siegel geltenden Kriterien. Zitat: