Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG München I: Mitglied einer Verwertungsgesellschaft muss nicht beliebige Abzüge an seinen Ausschüttungen duldenveröffentlicht am 5. Februar 2016
LG München I, Teilurteil vom 24.05.2012, Az. 7 O 28640/11
§ 7 UrhWahrnG, § 63a UrhG, § 242 BGB, § 305 BGB, § 307 BGBDas LG München I hat entschieden, dass der Bezugsberechtigte einer Verwertungsgesellschaft Abzüge von seinen verlegten Werken in Form eines Verlegeranteils und Ausschüttungen an Berufsvereinigungen gemäß § 12 der Verteilungspläne Wissenschaft nicht dulden muss. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG München I: Zeigt Amazon in den Suchergebnissen neben der gesuchten Marke Konkurrenzprodukte, liegt eine Markenverletzung vorveröffentlicht am 2. Februar 2016
LG München I, Urteil vom 18.08.2015, Az. 33 O 22637/14
§ 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5, Abs. 7 MarkenGDas LG München hat entschieden, dass eine Markenrechtsverletzung vorliegt, wenn der Betreiber einer Internet-Verkaufsplattform in der Ergebnisliste seiner Suchmaschine neben der gesuchten Marke auch konkurrierende Waren anderer Hersteller aufführt. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG München I: Eine kostenpflichtige Top-Bewertung auf einer Bewertungsplattform muss deutlich als “Anzeige” deklariert werdenveröffentlicht am 16. Oktober 2015
LG München I, Urteil vom 18.03.2015, Az. 37 O 19570/14 – rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG München I hat entschieden, dass eine Bewertungsplattform für Ärzte im Rahmen von Premium-Paketen angebotene kostenpflichtige Top-Bewertungen von Ärzten deutlich als Anzeige kennzeichnen muss. Zahlende Ärzte standen mit dem Premium-Paket mit ihrer Praxis u.a. an oberster Stelle der jeweiligen Ergebnisliste. Für unzureichend wurde die tatsächlich veranlasste Kennzeichnung erachtet, nach welcher die Bezeichnung des Arztes als „Premium-Partner” in kleiner Schriftgröße und entgegen der Leserichtung vorgehalten wurde und zudem als Mouse-over-Funktion u.a. der Text „Diese Anzeigen sind optionaler Teil des kostenpflichtigen Premium-Pakets Gold oder Platin und stehen in keinem Zusammenhang zu Bewertungen oder Empfehlungen” angezeigt wurde. Eine solche optische Gestaltung der „Platzierung” sei nicht geeignet, den Anzeigencharakter deutlich zu machen. Gegen das Urteil wurde Berufung zum OLG München (Az. 29 U 1445/15) eingelegt; nachdem der Senat allerdings die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durchblicken ließ, wurde die Berufung zurückgenommen.
- LG München I: Zum Aufwendungsersatz bei unberechtigter urheberrechtlicher Abmahnung gemäß § 97a Abs. 4 UrhGveröffentlicht am 5. Oktober 2015
LG München I, Urteil vom 27.07.2015, Az. 7 O 20941/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 9c UWG, § 823 BGB, § 71 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG, § 97a UrhGDas LG München I hat entschieden, dass bei der Nutzung einer zweidimensionalen Fotografie eines Produktcovers keine Urheberrechtsverletzung vorliegt, da in einem solchen Werk keine künstlerische Leistung liege, sondern nur eine technische Reproduktion. Der Abgemahnte verlange daher, so die Kammer, zu Recht die Erstattung seiner ihm außergerichtlich entstandenen Anwaltskosten zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Abmahnung gemäß § 97a Abs. 4 UrhG. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG München I: Auch auf einer Website gilt das Gebot der strikten Trennung von Werbung und redaktionellen Inhaltenveröffentlicht am 15. September 2015
LG München I, Urteil vom 31.07.2015, Az. 4 HK O 21172/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 3 UWGDas LG München I hat entschieden, dass auch in einem Onlinemagazin mit redaktionellem Inhalt klar und deutlich darauf hingewiesen werden muss, wenn (verlinkte) Inhalte Werbung im Rechtssinne darstellen. Im vorliegenden Fall hatte der Betreiber eines Internetportals zu Gesundheitsfragen in einem redaktionellen Artikel auf Werbung eines Dritten verlinkt, ohne den Link selbst ausreichend als Werbung zu kennzeichnen. Vielmehr hatte der Betreiber den sog. „Anleser“ lediglich als „sponsored“ bezeichnet, was der Kammer zur Abgrenzung nicht ausreichte.
- LG München I: Vertrieb von Werbeblocker-Software ist nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 1. Juli 2015
LG München I, Urteil vom 27.05.2015, Az. 37 O 11673/14 und 37 O 11843/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWGDas LG München I hat entschieden, dass das Angebot und der Vertrieb von Werbeblocker-Software keine wettbewerbswidrige Behinderung von Medienunternehmen mit werbegebundenden Onlineangeboten darstellt, weil es letztendlich die Internetnutzer seien, die aufgrund einer autonomen und eigenständigen Entscheidung den Werbeblocker installieren und hierdurch die Anzeige der Werbung verhindern würden. Zur Pressemitteilung 04/15 des LG München I: (mehr …)
- LG München I: „50%-Rabatt“ für Pay-TV-Paket irreführend, wenn der Rabatt nur für einen Teil der Laufzeit giltveröffentlicht am 26. November 2014
LG München I, Urteil vom 12.11.2014, Az. 37 O 6608/14 – nicht rechtskräftig
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG, § 4 Nr. 4 UWGDas LG München I hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren entschieden, dass die Werbung eines Pay-TV-Senders für ein Programmpaket mit einem 50%-Rabatt wettbewerbswidrig ist, wenn das Programmpaket 24 Monate läuft, der Rabatt jedoch nur für einen Teil der Vertragslaufzeit gelten soll und auf diesen Umstand nicht klar und deutlich hingewiesen wird. Werde der Rabatt blickfangmäßig angepriesen, sei diese Werbeaussage bereits objektiv unwahr. Eine solche Irreführung könne auch durch einen erläuternden Hinweis im „Kleingedruckten“ nicht beseitigt werden.
- LG München I: Zur Schadensersatzpflicht des Betreibers eines Sharehosting-Dienstes wegen dort begangener Urheberrechtsverletzungenveröffentlicht am 7. November 2014
LG München I, Urteil vom 11.07.2014, Az. 21 O 854/13
§ 97 UrhG, § 101 UrhG, § 31 Abs. 3 UrhG, § 15 Abs. 2 UrhG, § 19a UrhG, § 242 BGB, § 259 BGB, § 10 S. 1 TMGDas LG München I hat entschieden, dass ein Sharehoster, der trotz Benachrichtigung über urheberrechtsverletzende Dateien (hier: ein Kinofilm) seitens des Rechteinhabers diese nicht von seinen Servern entfernt, zum Schadensersatz verpflichtet ist. Allerdings lehnte die Kammer eine Schadensersatzforderung hinsichtlich aller „Dateien, die den Film oder Teile davon enthalten“ als unbegründet ab, da es insoweit an einer allgemeinen Prüfungspflicht fehle. Das LG München I wies auch darauf hin, dass vor Kenntniserlangung eine Haftungsprivilegierung des Sharehosters nach § 10 S.1 TMG greife. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: Grundsatzfrage der Haftungsbefreiung bei Betrieb eines offenen WLAN (durch Gewerbetreibenden) wird dem EuGH zur Entscheidung vorgelegtveröffentlicht am 8. Oktober 2014
LG München, Beschluss vom 18.09.2014, Az. 7 O 14719/12
Art. 267 AEUV, § 148 ZPO, § 8 TMG, § 97 UrhG, § 97a UrhGDas LG München hat dem Europäischen Gerichtshof im Verfahren nach Art. 267 AEUV die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob der gewerblich handelnde Betreiber eines offenen WLANs als Diensteanbieter gemäß § 8 TMG von einer Haftung für Urheberrechtsverstöße, die über das offene WLAN begangen worden sind, freigestellt ist. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG München I: GEMA-Sperrtafeln bei YouTube sind wettbewerbswidrig / „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, weil …“veröffentlicht am 25. Februar 2014
LG München I, Urteil vom 25.02.2014, Az. 1 HK O 1401/13 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 7 UWG, § 4 Nr. 8 UWGDas LG München I hat entschieden, dass die sog. GEMA-Sperrtafeln auf YouTube („Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.“) wettbewerbswidrig sind. Laut Pressemitteilung der GEMA (hier) handele es sich um „illegale Anschwärzung“ und „Herabwürdigung“. Der Text erwecke den unzutreffenden Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl die Betreiber der Plattform www.youtube.de die Sperrungen selbst vornähmen.