Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Nürnberg-Fürth: Wer ein Buch mit dem Titel „You & Me“ vertreibt, verstößt nicht gegen die Rechte an der Marke „You & Me“ (für Druckereierzeugnisse)veröffentlicht am 3. September 2014
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.08.2014, Az. 3 O 1565/14
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDas LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass derjenige, der ein Buch mit dem Titel „You & Me“ vertreibt, nicht die für Druckereierzeugnisse geschützte Marke „You & Me“ verletzt, da der Buchtitel nicht markenmäßig benutzt werde. Dem Verfahren wurde ein für markenrechtliche Angelegenheiten eher geringer Streitwert von 37.500,00 EUR zu Grunde gelegt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Nürnberg-Fürth: Der Ausschluss von bestimmten (rechtsextremen) Bekleidungsmarken durch eBay ist rechtmäßigveröffentlicht am 24. Mai 2013
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17.05.2013, Az. 4 HK 1975/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWGDas LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass die Handelsplattform eBay das Recht hat, den Handel mit bestimmten Bekleidungsmarken, die der rechtsextremen Szene zugeordnet werden, auszuschließen. Darin liege kein unzulässiger Boykott, da die betroffenen Händler die Möglichkeit hätten, auf andere Plattformen auszuweichen und eBay insoweit nicht marktbeherrschend sei. Das Interesse eBays am Imageschutz sei deshalb höher zu bewerten, als das Interesse der Händler, ihre Produkte dort verkaufen zu können. Zur Pressemitteilung 7/13:
- LG Nürnberg-Fürth: Natürliches Mineralwasser ist kein „Biomineralwasser“ / Berichtet von Dr. Damm & Partnerveröffentlicht am 25. Januar 2011
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 19.01.2011, Az. 3 O 819/10
§§ 3; 5 UWGDas LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass natürliches Mineralwasser nicht unter der Bezeichnung „Biomineralwasser“ beworben und in den Verkehr gebracht werden darf. Desweiteren hat das Gericht untersagt, ein entsprechendes „Bio“- Siegel für ihr Mineralwasser zu benutzen. Aus der Pressemitteilung 1/11 des Landgerichts vom 19.01.2010: (mehr …)
- LG Nürnberg-Fürth: Rechtsanwalt muss nicht unmittelbar auf Berufsregeln verlinken / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 17. Januar 2011
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.03.2010, Az. 3 HK 0 9663/09
§ 5 Abs. 1 Nr. 5c, Nr. 6 TMGDas LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass seitens eines Rechtsanwalts keine Verpflichtung besteht, auf die Berufsregeln zu verlinken. Im vorliegenden Fall hatte der Kollege lediglich auf die Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verlinkt. Es war damit für den Ratsuchenden noch ein weiterer Klick auf einen (auf einem orangefarbenen Kasten hinterlegten) Link mit der Beschriftung „Informationspflichten gemäß § 5 TMG / Dienstleistungs-Informationspflichtenverordnung“ zur Einsichtnahme in einen Überblick von Berufsregelungen notwendig. Zitat: (mehr …)
- LG Nürnberg-Fürth: Horch, Steinar!, Storch im Eimer oder schlicht „THOR STEINAR“? / Zur erlaubten satirischen Anlehnung einer Marke an eine andereveröffentlicht am 12. August 2010
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 11.08.2010, Az. 3 O 5617/09
§§ 14, 15 MarkenG; Art. 5 Abs. 1, Abs. 3 GGDas LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass die Inhaberin der Makre „THOR STEINAR“ keine marken- oder wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüche gegen die Inhaberin der Marke „STORCH HEINAR“ besitze. Es bestehe, so die bayrische Pressemitteilung, „keine Verwechslungsgefahr von „STORCH HEINAR“ mit „THOR STEINAR“, auch würden die Kennzeichen und Waren der Klägerin durch den Beklagten weder herabgesetzt noch verunglimpft. Schließlich scheitere das von der Klägerin angestrebte Verbot schon daran, dass ein etwaiger Marken- oder Wettbewerbsverstoß als satirische Auseinandersetzung mit den klägerischen Marken von den Grundrechten der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) erfasst werde, auf die sich der Beklagte erfolgreich berufen könne.“ Von den Kosten des Rechtsstreits muss die Klägerin 94 %, der Beklagte 6 % tragen. Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 180.000,00 EUR festgesetzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.