Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Osnabrück: Boykottaufruf an eine Bank, bestimmte Konten zu kündigen, kann gerichtlich nicht verboten werdenveröffentlicht am 21. Februar 2014
LG Osnabrück, Urteil vom 29.11.2013, Az. 12 O 2638/13
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas LG Osnabrück hat entschieden, dass der Boykottaufruf des Deutschen Tierschutzbüros an eine Bank, das Konto des Zentralverbandes Deutscher Pelztierzüchter e.V. zu kündigen, rechtmäßig war. Für eine einstweilige Verfügung gegen das Tierschutzbüro fehle eine besondere Dringlichkeit, zudem überwiege die Meinungsfreiheit über das Persönlichkeitsrecht des Pelztierzüchterverbandes. Das Tierschutzbüro verfolgte nämlich „sozial motivierte und schützenswerte Ziele“. Zur Pressemitteilung Nr. 63/13 vom 29.11.2013:
- LG Osnabrück: Die Veranlassung eines Ping-Anrufs, um den Angerufenen zum Rückruf auf einer verschleiert kostenpflichtigen Mehrwertdienstenummer zu motivieren, ist strafbarveröffentlicht am 19. Juni 2013
LG Osnabrück, Urteil vom 06.03.2013, Az. 10 KLs 38/09, Az. 140 Js 2/07, 10 KLs, Az. 140 Js 2/07 – 38/09
§ 25 Abs. 2 StGB, § 27 StGB, § 56 StGB, § 263 Abs. 1StGBDas LG Osnabrück hat entschieden, dass das computergesteuerte hunderttausendfache „Anpingen“ von Handys mit dem Ziel, den Handy-Inhaber zu einem Anruf auf einer (unerkannt) kostenpflichtigen Mehrwertnummer zu veranlassen, strafbar ist. Bei Rückruf hörte der Handybesitzer eine für ihn sinnlose Bandansage und zahlte für den Anruf ein im Hinblick auf normale Telefonate erhöhtes Entgelt, von dem ein Teilbetrag dem Mieter der Mehrwertdienstenummer – dem „anpingenden“ Täter – zugute kam. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)