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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. Januar 2016

    LG Tübingen, Urteil vom 19.10.2015, Az. 20 O 60/15 – nicht rechtskräftig
    § 4 Nr. 11 UWG a.F., § 16a EnEV

    Das LG Tübingen hat entschieden, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, die Angaben aus dem Energieausweis vollständig in ihre Werbung aufzunehmen. § 16a EnEV sehe eine solche Informationspflicht nur für den Verkäufer vor; der Makler werde allerdings stellvertretend für diesen tätig. Die Regelungen der Energieeinsparverordnung wurden demgemäß als Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG a.F. bzw. § 3a UWG n.F. angesehen. Eine abweichende Rechtsansicht vertreten allerdings das LG Gießen (Urteil vom 11.09.2015, Az. 8 O 7/15 – nicht rechtskräftig) und das LG Bielefeld (Urteil vom 06.10.2015, Az. 12 O 60/15 – nicht rechtskräftig). Art. 16a EnEV lautet: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. Dezember 2014

    LG Tübingen, Beschluss vom 17.10.2014, Az. 4 O 293/14
    § 1004 BGB, § 823 Abs. 1 BGB

    Das LG Tübingen hat entschieden, dass die Drohung, bestimmte Informationen aus einem Gerichtsverfahren an Verbraucherschutz-/Wirtschaftsmedien weiterzugeben, soweit der Bedrohte nicht auf Kostenerstattungsansprüche aus einem Gerichtsverfahren verzichtet, unzulässig ist, da dadurch das sog. Unternehmerpersönlichkeitsrecht verletzt werde.

  • veröffentlicht am 11. Dezember 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Tübingen, Urteil vom 18.07.2012, Az. 7 O 525/10
    § 1004 Abs. 1 S.2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG

    Das LG Tübingen hat im Rahmen einer Interessenabwägung entschieden, dass durch einen Wikipedia-Eintrag, der sich über die Mitgliedschaft eines Professors in einer katholischen Studentenverbindung äußert, nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Professors verletzt wird (Volltext der Entscheidung s. unten). „Weder entfaltet der abrufbereite Eintrag über den Kläger eine erhebliche Breitenwirkung, noch ist er Anknüpfungspunkt, um den Kläger sozial auszugrenzen oder zu isolieren. Dies gilt sowohl bezüglich seiner persönlichen Daten wie Beruf oder Lebenslauf als auch hinsichtlich der Mitgliedschaft in katholischen Studentenverbindungen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Juli 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Tübingen, Urteil vom 12.5.2010, Az. 5 O 309/09
    § 3 Abs. 3 UWG i.V.m. Nr. 5 der Anlage zum UWG

    Das LG Tübingen hat entschieden, dass ein Hotel für ein Doppelzimmer werben darf, und zwar ohne ausdrücklichen Hinweis darauf, dass es (für den angebotenen Zeitraum) das letzte seiner Art ist. Nach den überzeugenden Ausführungen vom Bornkamm in Hefermehl u.a., UWG, 27. Aufl. Rn 8.19 sei gerade bei so individuellen Gütern wie Hotelzimmern in einem bestimmten Hotel die gesetzliche Regelung über die notwendige Bevorratung – die auf den Warenhandel zugeschnitten sei – nicht ohne weiteres anwendbar; dies gelte nicht nur für die Beweislastregel. Für die streitgegenständliche Werbung sei ergänzend zu berücksichtigen, dass der Verbraucher bei der Internetwerbung weit weniger in die Kaufentscheidung beeinflussende Situationen gelange als bei der Anlockung von Interessenten in eine Verkaufsstätte, was eine eher restriktive Auslegung nahe lege. Entscheidend sei, dass solche Angebote immer nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung stünden und dies jedem (verständigen) Verbraucher klar sei oder es ihm bei auch nur kurzem Nachdenken sein müsse. Nicht zuletzt dränge ein derartiger, in vielen Internetanzeigen zu findender Hinweis den Interessenten zu sofortigem Handeln und erscheine deshalb aus der Sicht des Verbrauchers ambivalent. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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