Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Wiesbaden: Auch in Reisekatalogen, in denen Ferienhäuser beworben werden, muss im Gesamtpreis die Zwangs-Endreinigung enthalten seinveröffentlicht am 8. Oktober 2015
LG Wiesbaden, Urteil vom 18.09.2015, Az. 13 O 5/15 – nicht rechtskräftig
§ 1 PAngV; § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 2, Abs. 3 Nr. 3 UWGDas LG Wiesbaden hat entschieden, dass auch in einem Reisekatalog, in welchem für Ferienhäuser geworben wird, im jeweils ausgewiesenen Gesamtpreis die obligatorische Endreinigung enthalten sein muss. Eine getrennte Darstellung verstoße, so die Kammer, gegen die Preisangabenverordnung und somit das Wettbewerbsrecht. Der Reiseveranstalter hatte sich damit verteidigt, dass in den beanstandeten Fällen die Endreinigung nicht obligatorisch gewesen wäre, sondern als Wahlleistung hätte hinzugefügt werden müssen. In diesem speziellen Fall vertrat das LG Wiesbaden die Rechtsansicht, dass dann ein entsprechender Hinweis hätte erteilt werden müssen, da eine Buchung als Wahlleistung nicht durchgängig für alle Ferienhaus-Angebote galt.
- LG Wiesbaden: Streichpreis (Alter Preis/neuer Preis) darf nicht über Monate hinweg unverändert beworben werdenveröffentlicht am 14. August 2015
LG Wiesbaden, Versäumnis-Urteil vom 10.06.2015, Az. 13 O 18/15
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Wiesbaden hat entschieden, dass ein Möbelhaus nicht über 12 Wochen unverändert mit einem durchgestrichenen Preis werben darf (hier: Essgruppe für 1.699,00 EUR statt 1.999,00 EUR). Das Möbelhaus konnte nicht nachweisen, dass der Streichpreis ein eigener (alter) Preis war. Außerdem erwarte der Rechtsverkehr, dass die Herabsetzung des Preises erst kürzlich vorgenommen worden sei, was nicht der Fall sei, wenn die Werbung bereits 3 Monate Bestand habe.
- LG Wiesbaden: Miteigentümer einer Wohnung kann Unterlassung einer Werbeanzeige für Vermietung verlangenveröffentlicht am 27. April 2015
LG Wiesbaden, Urteil vom 19.03.2015, Az. 1 O 39/15
§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO
Das LG Wiesbaden hat entschieden, dass der Miteigentümer einer Eigentumswohnung die Unterlassung der Schaltung von Vermietungsanzeigen verlangen kann, wenn er mit einer Vermietung der Wohnung nicht einverstanden ist. Dies gelte auch, wenn das Miteigentümerverhältnis seitens des Antragsgegners bestritten werde. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Wiesbaden: Fahrschulen dürfen keine „Anmeldegebühr“ fordernveröffentlicht am 19. März 2015
LG Wiesbaden, Urteil vom 19.12.2014, Az. 13 O 38/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 19 FahrlGDas LG Wiesbaden hat entschieden, dass eine Fahrschule für die allgemeinen Aufwendungen des Fahrschulbetriebs einschließlich des gesamten theoretischen Unterrichtes keine Anmeldegebühr (hier: 79,00 EUR) fordern darf, da dies gegen § 19 Fahrlehrergesetz verstößt. Hiernach sind Preise einer Fahrschule zwingend nach dem sog. Musterpreisverzeichnis anzugeben.
- LG Wiesbaden: Für Unterlassungsansprüche wegen der Buchpreisbindung gilt die 3-jährige Regelverjährungveröffentlicht am 28. August 2014
LG Wiesbaden, Urteil vom 11.12.2013, Az. 11 O 16/13
§ 3 BuchPrG, § 9 Abs. 3 BuchPrG; § 164 BGB; § 177 Abs. 1 BGB, § 195 BGB; § 11 UWG
Das LG Wiesbaden hat entschieden, dass Unterlassungsansprüche wegen Verletzung der Vorschriften zur Buchpreisbindung innerhalb der Regelverjährungsfrist von 3 Jahren verjähren. Die kurze Verjährungsfrist von 6 Monaten des UWG sei nicht anwendbar, da das BuchPrG lediglich hinsichtlich Verfahrensvorschriften auf das UWG verweise, wozu die Verjährungsfrist nicht gehöre. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Wiesbaden: Domaininhaber und Admin-C sind nicht auf Grund dieser Stellung Diensteanbieter einer Webseiteveröffentlicht am 9. April 2014
LG Wiesbaden, Urteil vom 18.10.2013, Az. 1 O 159/13
§ 651a BGB, § 823 Abs. 2 BGB; § 2 Abs. 1 Nr. 1 TMG, § 5 TMG
Das LG Wiesbaden hat entschieden, dass die als Domaininhaber und/oder Admin-C einer Webseite eingetragene Person nicht zwangsläufig als Diensteanbieter für die unter der Domain angebotenen Dienste fungiert. Der Inhaber sei nicht unbedingt diejenige Person, welche unter der Domain eine Webseite betreibe und über diese am Rechtsverkehr teilnehme, da die Nutzungsrechte an einer Domain auch an Dritte zur Ausübung überlassen werden könnten. Daher sei der Admin-C oder Domaininhaber auch nicht für einen über die Webseite abgeschlossenen Reisevertrag Vertragspartner. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Wiesbaden: Mit „Insolvenzverkauf“ darf nur geworben werden, wenn die Ware zur Insolvenzmasse gehörtveröffentlicht am 9. August 2013
LG Wiesbaden, Urteil vom 26.04.2013, Az. 13 O 64/12 (nicht rechtskräftig)
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG, § 5 Abs. 4 UWGDas LG Wiesbaden hat in einem von der Wettbewerbszentrale betriebenen Verfahren entschieden, dass die Werbung eines Teppichhändlers mit „Liquidation“ und „Insolvenzauflösung“ unzulässig ist, wenn die damit beworbenen Artikel nicht zur Insolvenzmasse gehörten. Auch die Werbung mit bestimmten Preisabschlägen sei irreführend, wenn die höheren Preise zuvor nie gefordert worden seien. Zu den erforderlichene Angaben bei so genannten „Streichpreisen“ siehe auch folgende Entscheidungen: BGH (hier), LG Düsseldorf (hier), OLG Hamm (hier und hier).
- LG Wiesbaden: Einstweilige Verfügung, wenn der IT-Administrator das Unternehmen verlässt und heimlich die Server-Zugangsdaten verändertveröffentlicht am 4. Juli 2013
LG Wiesbaden, Beschluss vom 29.05.2013, Az. 2 O 128/13
§ 823 Abs. 2 BGB, § 88 TKGDas LG Wiesbaden hat entschieden, dass gegen den IT-Administrator, welcher den ursprünglichen Website-Zugang seines früheren Unternehmens sperrt und die Internet-Präsenz mit einem neuen Passwort versieht, eine einstweilige Verfügung erlassen werden kann. Ein solcher „Scherz“ kann je nach Bedeutung des Unternehmens mit empfindlichen Kosten für den Antragsgegner verbunden sein. Im vorliegenden Fall betrug der Streitwert 40.000,00 EUR, so dass die Kosten bei mindestens 2.700 EUR liegen dürften. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Wiesbaden: Zur irreführenden Werbung, wenn im Prospekt Preisnachlässe für alle Geräte versprochen, im Ladengeschäft Geräte eines Herstellers aber dann ausgenommen werdenveröffentlicht am 4. November 2011
LG Wiesbaden, Urteil vom 14.10.2011, Az. 13 O 75/10 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWG
Das LG Wiesbaden hat entschieden, dass eine Elektronikmarktkette, die den Verkauf von Haushalts(groß)geräten mit der Erklärung bewirbt „Doppel-Spar-Paket, Haushaltsgeräte zum halben Preis“ und sodann erst im Ladengeschäft darauf hinweist, dass Geräte eines bestimmten Herstellers (Miele) von der Werbung ausgenommen sind, wettbewerbswidrig handelt. Im konkreten Fall war der Verbraucher damit gelockt worden, dass derjenige, der ein Haushaltsgerät ab einem Warenwert von 400,00 EUR erwarb, ein weiteres billigeres Haushaltsgerät zur Hälfte des ausgewiesenen Preises erwerben konnte.