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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. Januar 2013

    LG Braunschweig, Urteil vom 08.11.2012, Az. 22 O 211/12
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Braunschweig hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale (hier) entschieden, dass die Gutscheinwerbung einer Fahrschule für ein so genanntes „Führerscheinpaket“ wettbewerbswidrig ist, wenn lediglich ein Pauschalpreis angegeben wird, ohne die Einzelpreise für die darin enthaltenen Leistungen zu nennen. Es müsse für den Fahrschüler ohne weitere Rechenschritte erkennbar sein, was eine Ausbildungsstunde koste. Auch sei die angegebene Befristung des Gutscheins auf eine Gültigkeit von 24 Monaten unzulässig, weil dadurch die gesetzliche Verjährung verkürzt werden könne.

  • veröffentlicht am 8. Januar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 21.11.2012, Az. 28 O 328/12
    § 823 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG; § 22 KUG, § 23 KUG

    Das LG Köln hat entschieden, dass eine Wort- und Bildberichterstattung über einen privaten Restaurantbesuch zweier Prominenter deren Persönlichkeitsrecht verletzt. Es seien heimlich Lichtbilder aufgenommen und in einer Zeitschrift mit einem Artikel darüber, was die Kläger gegessen hätten und wie die Stimmung gewesen sei, veröffentlicht worden. Ein öffentliches Interesse an diesen Informationen bestehe nicht, so dass hier der Schutz der Privatsphäre überwiege. Dies habe die Abwägung im vorliegenden Fall ergeben. Der gleiche Schutz gelte im Übrigen nicht für einen Bericht über das Betreten oder Verlassen des Restaurants, da dies in einem weniger vor der Öffentlichkeit geschützten Bereich stattfinde. Die Beteiligten hätten sich nach Abschluss des Essens den mittlerweile eingetroffenen Fotografen nicht entzogen und die Veröffentlichung der nach Verlassen des Restaurants entstandenen Personenbildnisse akzeptiert. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. Januar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 12.12.2012, Az. 28 O 1077/11
    § 256 ZPO, § 157 BGB, § 133 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Rechtsschutzinteresse für die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses auch dann bestehen kann, wenn dieses Verhältnis in der Vergangenheit liegt. Vorliegend ging es um die Frage einer Weiter-/Unterlizensierung der Rechte an einer Fernsehserie. In mehreren Vertragswerken waren die Rechte weitergegeben worden. Aktuell habe die Klägerin zwar wohl keine Nutzungsrechte mehr, aber auf Grund bestehender Beteiligungen an Auswertungserlösen habe sie ein Interesse an der Feststellung, dass die Beklagte lediglich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ihrerseits Rechte hatte, die danach nicht mehr bestanden hätten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. Januar 2013

    LG Köln, Beschluss vom 06.12.2012, Az. 213 O 170/12
    § 128e Abs. 1 Nr. 4 KostO; § 101 Abs. 9 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass bei einem Antrag auf Auskunftserteilung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG (häufig in Filesharing-Verfahren zur Ermittlung von Anschlussinhabern eingesetzt) für jedes Werk (Musikalbum, Film etc.) die Festgebühr von 200,00 EUR anfällt. Beziehe sich der Antrag demnach auf 2 Werke, fielen 400,00 EUR Gebühren an. Allerdings falle die Gebühr für die Sicherungsanordnung (Sicherung der relevanten Daten) und die Gestattungsanordnung (Gewährung des Auskunftsanspruchs) nicht doppelt an. Ähnlich entschied bereits vor einiger Zeit das OLG Karlsruhe (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. Dezember 2012

    LG Amberg, Urteil vom 15.10.2012, Az. 41 HK O 303/12
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 8 UWG

    Das LG Amberg hat entschieden, dass die Werbung für eine E-Zigarette mit „xxx E-Zigarette – Die gesündere Art zu „rauchen“ … Ohne Nikotin und Teer“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Dem Verbraucher werde vermittelt, dass der Konsum gesundheitlich völlig unbedenklich sei. Dies entspreche jedoch nicht den Tatsachen. Zwar sei es nicht erforderlich, in der Werbung über alle nur denkbaren Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken zu informieren, aber die bestehenden Risiken dürften auch nicht verharmlost werden. Vorliegend habe der Verbraucher erst nach dem Kauf durch Studium der Anleitung feststellen können, dass die Zigarette für bestimmte Zielgruppen (z. B. Schwangere) nicht vorbehaltlos geeignet sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. Dezember 2012

    LG Mönchengladbach, Urteil vom 26.11.2012, Az. 8 O 62/12
    § 8 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG

    Das LG Mönchengladbach hat entschieden, dass die Umstellung eines Kontovertrags durch eine Bank von einem Gratis-Modell zu einem kostenpflichtigen Konto nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden erfolgen darf. Das Anschreiben an Kunden mit u.a. folgendem Wortlaut „Wir garantieren Ihnen, dass Sie GiroStar, das regulär € 5,99 im Monat kostet, für 12 Monate kostenfrei erhalten. Sollten Sie nach Ablauf der 12 Monate GiroStar nicht weiter nutzen wollen, senden Sie uns dieses Schreiben mit umseitigem Vermerk und Unterschrift zurück“ sei irreführend, da dem Kunden vermittelt werde, dass ohne eine Äußerung von ihm das Konto kostenpflichtig werde. Schweigen könne jedoch keine wirksame Willenserklärung sein. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. Dezember 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2011, Az. 12 O 438/10
    § 823 Abs. 1 BGB; Art. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Model Schmerzensgeld zusteht, wenn von ihr Nacktfotos ohne Befugnis veröffentlicht werden. Zwar waren die Bilder mit Einwilligung für eine Modellaktion gefertigt worden, eine spätere Veröffentlichung in einer Werbebroschüre war hingegen nicht vorgesehen. Jeder, der das Personenbild eines anderen verbreiten wolle, sei jedoch von sich aus zur Prüfung gehalten, wie weit seine Veröffentlichungsbefugnis reiche. Dies hätte die Beklagte tun müssen bzw. sich eine Einwilligung zur erneuten Veröffentlichung erteilen lassen müssen. Der Klägerin wurden 5.000,00 EUR Entschädigung zugesprochen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. Dezember 2012

    LG Freiburg, Urteil vom 02.05.2011, Az. 12 O 118/10
    § 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 8 UWG

    Das LG Freiburg hat entschieden, dass eine gezielte Behindung eines Mitbewerbers dann vorliegt, wenn Kunden eines Telefondienstleisters per Haustürgeschäft abgeworben werden und vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden der alte Anschluss durch den neuen Anbieter bereits gekündigt und die Telefonnummer portiert wird. Der neue Anbieter sei gehalten, durch geeignete Organisation im Falle schriftlich erteilter Vollmacht die Kündigung von Verträgen und die sich daran anschließende Portierung der Rufnummer bis zum Ablauf der Widerrufsfrist hintanzustellen, um nicht faktisch schwer rückgängig zu machende Tatsachen zu schaffen. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 18. Dezember 2012

    LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 12.12.2012, Az. 3 O 10482/11 – nicht rechtskräftig
    § 3 OlympSchG

    Das LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass die Werbung eines Autohauses mit „Unser Angebot zu Olympia 2008“ keinen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) darstellt. Zwar dürfe der geschützte Begriff „Olympia“ nicht ohne Zustimmung des Olympischen Sportbundes im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, dies sei jedoch nur dann rechtswidrig, wenn die Gefahr einer Verwechslung bestehe oder die Wertschätzung der Olympischen Spiele in unlauterer Weise beeinträchtigt oder ausgenutzt werde. Dies sei vorliegend nicht der Fall gewesen. Im Fall einer Onlinehändlerin hatte das LG Kiel ähnlich entschieden (hier).

  • veröffentlicht am 17. Dezember 2012

    LG Berlin, Beschluss vom 06.12.2012, Az. 15 O 458/12
    § 97 Abs. 1 UrhG, § 19 a UrhG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass die Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung zur Durchsetzung eines urheberrechtlichen Anspruchs auch dann noch gegeben ist, wenn das abgemahnte Verhalten zwischenzeitlich eingestellt wurde. Dies gelte dann, wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben und auf die Abmahnung auch nicht anderweitig reagiet wurde. Eine nach Antragstellung abgegebene Unterlassungserklärung führe zur Erledigung und Kostentragung durch den Antragsgegner. Zum Volltext der Entscheidung:

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