Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Düsseldorf: Zur wirksamen Übertragung von Nutzungsrechten an Lichtbildernveröffentlicht am 23. November 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 26.08.2015, Az. 12 O 370/14
§ 97 Abs. 2 S. 1 UrhG, § 72 UrhG, § 19a UrhGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass es für die Prüfung der Berechtigung zur Veröffentlichung von Lichtbildern im Internet nicht ausreicht, wenn der Verletzer angibt, dass ihm die Bilder von einem Verein, der sie hat anfertigen lassen, „für Werbe- und Veröffentlichungszwecke“ zur Verfügung gestellt worden seien und der Verein versichert habe, dass eine Berechtigung zur Nutzung der Bilder vorhanden sei. Der Verletzer habe hier seinen Prüfungspflichten nicht genügt und insbesondere nicht dargelegt, inwieweit der Verein überhaupt Nutzungsrechte weiter übertragen durfte und in welchem Umfang. Der klagende Fotograf könne daher Schadensersatz gemäß der MFM-Tabelle (Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) beanspruchen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG München: 15.000 EUR Streitwert für die rechtswidrige, gewerbliche Nutzung eines Fotosveröffentlicht am 13. Oktober 2015
OLG München, Beschluss vom 10.04.2015, Az. 6 W 2204/14
§ 3 ZPODas OLG München hat entschieden, dass für die rechtswidrige, auf Dauer angelegte gewerbliche Nutzung eines fremden Fotos ein Streitwert von 15.000 EUR nicht überhöht ist. Es handele sich nicht um ein typisches eBay-Produktfoto. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei der dauerhaften unlizensierten Verwendung von Fotos im Internetveröffentlicht am 21. Juli 2015
BGH, Urteil vom 15.01.2015, Az. I ZR 148/13
§ 199 Abs. 1 BGB; § 13 S. 1 UrhG, § 97 UrhG, § 102 S. 2 UrhGDer BGH hat entschieden, dass für den Beginn der Verjährung bei einer dauerhaften Urheberrechtsverletzung im Internet (hier: mehrjährige Verwendung unlizensierter Fotografien) die Dauerhandlung in Einzelhandlungen aufzuteilen ist (einzelne Tage) und die Verjährung jeweils gesondert zu laufen beginnt. Bezüglich des durch die Urheberrechtsverletzung Erlangten (Verschaffung des Gebrauchs dieses Rechts auf Kosten des Urhebers ohne rechtlichen Grund) betrage die Verjährungsfrist nach Bereicherungsrecht 10 Jahre. Da das Erlangte nicht herausgegeben werden könne, sei statt dessen eine angemessene Lizenzgebühr zu entrichten. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Hannover: Ist ein Foto im Internet nur noch durch die direkte Eingabe einer URL aufrufbar, kann dies eine Vertragsstrafe auslösenveröffentlicht am 7. Mai 2015
AG Hannover, Urteil vom 26.02.2015, Az. 522 C 9466/14
§ 97 UrhG, § 72 UrhG, § 19 a UrhGDas AG Hannover hat entschieden, dass die Aufrufbarkeit eines Fotos im Internet durch Direkteingabe einer URL einen Verstoß gegen eine zuvor abgegebene Unterlassungserklärung darstellt und daher eine Vertragsstrafe auslöst. Es sei entgegen der zuvor eingegangenen Verpflichtung keine vollständige Löschung erfolgt, sondern es liege weiterhin eine öffentliche Zugänglichmachung vor. Entscheidend sei dabei, dass sämtliche Personen, die den Internetpfad auf ihrem Rechner gespeichert hätten, weiterhin auf das Lichtbild zugreifen könnten. Eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR für ein Lichtbild sei als angemessen zu beurteilen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Das „Anhängen“ an Produkte auf dem Amazon-Marketplace einschließlich der Nutzung der dort enthaltenen Produktfotos ist zulässigveröffentlicht am 7. Mai 2015
OLG Köln, Urteil vom 19.12.2014, Az. 6 U 51/14
§ 97 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass das sog. „Anhängen“ an bereits bestehende Produktbeschreibungen auf dem Amazon-Marketplace für den Vertrieb der gleichen Produkte zulässig ist, auch wenn die Produktbeschreibung urheberrechtlich geschützte Lichtbilder enthält. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon, welche die Einräumung von Nutzungsrechten an den dort verwendeten Bildern vorsähen, führten dazu, dass auch den Händlern, die sich an ein Produkt anhängen, ein Nutzungsrecht an dortigen Produktfotos eingeräumt würde. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Düsseldorf: Zur Anwendung der MFM-Tabellen für die Berechnung des Schadensersatzes bei unberechtigter Nutzung professioneller Food-Fotosveröffentlicht am 19. Januar 2015
AG Düsseldorf, Urteil vom 02.10.2014, Az. 57 C 4668/14
§ 97 Abs. 2 UrhG, § 72 Abs. 1 UrhG
Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass für die Berechnung des Schadensersatzes für die unberechtigte Nutzung professioneller Food-Produktfotos die Honorartabellen der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing (MFM) anwendbar sind. Es handele sich bei der „Food-Fotografie“ um eine Spezialmaterie, die bei der Erstellung der Fotografie einen höheren Aufwand erfordere, z.B. den Einsatz eines professionellen Food-Stylisten. Für die unberechtigte Nutzung eines solchen Fotos von bis zu einem Jahr auf der Unterseite einer Website sei ein Schadensersatz von 350,00 EUR angemessen. Zum Volltext der Entscheidung: - AG Kassel: Pflicht zur Urhebernennung kann in den AGB des Urhebers festgelegt werdenveröffentlicht am 9. Oktober 2014
AG Kassel, Urteil vom 17.06.2014, Az. 410 C 3000/13
§ 97 UrhG, § 13 S. 2 UrhGDas AG Kassel hat entschieden, dass die Pflicht zur Urhebernennung bei Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts auch in den AGB des Urhebers, die dem Nutzungsvertrag bzw. der Rechnung für die Nutzung beigefügt werden, festgelegt werden kann. Durch Annahme des Vertragsangebots mit Zahlung der Rechnung seien die AGB wirksam einbezogen worden. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Düsseldorf: Schadensersatz für professionelles Produktfoto bei eBay beträgt 100,00 EURveröffentlicht am 7. Juli 2014
AG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2014, Az. 57 C 9057/13
§ 97 Abs. 2 UrhGDas AG Düsseldorf hat entschieden, dass ein angemessener Schadensersatz für die unbefugte Nutzung eines professionellen Produktfotos (hier: Münzfotos) auf der Internet-Handelsplattform eBay bei 100,00 EUR liegt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OVG Berlin-Brandenburg: Bußgeldstelle darf „Blitzerfotos“ ins Internet stellen?veröffentlicht am 7. Juli 2014
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.04.2014, Az. OVG 12 S 23.14
§ 100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO; § 46 Abs. 1 OWiGDas OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass es zulässig ist, wenn Bußgeldstellen Lichtbilder, die im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten gefertigt wurden (sog. „Blitzerfotos“), im Internet zur Verfügung stellen – allerdings nur, wenn diese Daten ausschließlich nach Eingabe individueller Zugangsdaten abgerufen werden können und demnach nicht für die breite Öffentlichkeit zugänglich sind. Die bloße Befürchtung, dass solche Bilder durch einen „Hack“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden könnten, genüge nicht für die Untersagung dieser Praxis der Bußgeldstellen. Wer gänzlich vermeiden wolle, dass solche Bilder ins Netz gestellt würden, könne dies nach pragmatischer Auffassung des Gerichts durch eine Einhaltung der Verkehrsvorschriften erreichen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Zweibrücken: Dem Fotografen steht keine gesonderte Vergütung für die Verwertung von Lichtbildern in der E-Paper-Ausgabe einer Tageszeitung zuveröffentlicht am 3. Juli 2014
OLG Zweibrücken, Urteil vom 03.04.2014, Az. 4 U 208/12
§ 97 Abs. 2 UrhG
Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass einem Berufsfotografen keine gesonderte Vergütung bzw. Schadensersatz für die Verwendung seiner Lichtbilder in der E-Paper-Ausgabe (digitale Fassung) einer Tageszeitung zustehe, wenn er die Bilder lediglich für die Printausgabe zur Verfügung gestellt habe. Zwar habe keine ausdrückliche Einwilligung in die Nutzung auch für die E-Paper-Ausgabe vorgelegen, jedoch sei es branchenüblich gewesen, dass für eine solche Nutzung keine gesonderte Vergütung gezahlt werde. Zum Volltext der Entscheidung: