IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. Februar 2016

    LG Heidelberg, Urteil vom 02.12.2015, Az. 1 O 54/15
    § 97 Abs. 1 UrhG; § 22 KUG

    Das LG Heidelberg hat entschieden, dass das Hochladen von fremden Lichtbildern in eine Internet-Cloud weder eine Urheberrechtsverletzung noch einen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz darstellt. Das Hochladen von Bildern in eine Cloud sei keine öffentliche Zurschaustellung der Bilder, da dem Nutzer beim Cloud Computing vom Plattformbetreiber lediglich virtueller Speicherplatz zur Verfügung gestellt werde. Der Nutzer könne auf diesen virtuellen Speicherplatz zugreifen, ohne selbst eigene physische Speichermedien vorhalten zu müssen. Zugriffsberechtigt sei grundsätzlich nur der Nutzer bezüglich des ihm zugewiesenen Speichers, so dass es an einer Öffentlichkeit und demzufolge an der Zurschaustellung oder Verbreitung der dort gespeicherten Bilder fehle. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 4. November 2014

    LG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2014, Az. 12 O 207/14
    § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 analog BGB; § 22 KUG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Berichterstattung über eine Hochzeit in der JVA nicht identifizierend sein darf. Dadurch werde das Persönlichkeitsrecht der Braut verletzt. Ein Informationsinteresse könne lediglich hinsichtlich des inhaftierten Ehemannes bestehen, dieser sei jedoch höchstens eine relative Person der Zeitgeschichte. Dies rechtfertige nicht, über seine Frau und deren Sohn identifizierend zu berichten. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. Oktober 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Brandenburg, Beschluss vom 22.08.2013, Az. 6 W 31/13
    § 3 ZPO

    Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass der Streitwert hinsichtlich eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs bei der unerlaubten Bildnutzung in einer privaten Auktion bei eBay mit dem 10-fachen des Lizenzschadensersatzes (hier: 600 EUR) zu bemessen ist. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Juni 2014

    BGH, Beschluss vom 03.04.2014, Az. I ZB 42/11
    § 890 Abs. 1 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung, die es untersagt bestimmte Lichtbilder eines Fotografen zu verbreiten, nicht Grundlage eines Ordnungsmittelantrags hinsichtlich anderer Lichtbilder desselben Fotografen sein kann. Zwar seien auch kerngleiche Verstöße in die Unterlassungsanordnung inbegriffen, dies sei jedoch nicht auf Gegenstände auszuweiten, die nicht Teil des Erkenntnisverfahrens gewesen seien. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Juni 2014

    LG Köln, Urteil vom 27.05.2014, Az. 14 S 38/13
    § 97 Abs. 2 S. 3 UrhG, § 72 Abs. 1 UrhG, § 15 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 19a UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass für die unrechtmäßige Nutzung einer Produktfotografie auf einer Internethandelsplattform Schadensersatz von mehr als 10,00 Euro anfällt. Zu dieser bescheidenen Summe hatte in der Vorinstanz das Amtsgericht Köln gefunden, da es sich nicht um ein Lichtbild eines Berufsfotografen gehandelt habe, es dafür aus diesem Grund keinen Markt gäbe und daher die Lizenzentschädigung entsprechend niedrig ausfallen müsse. Dem stimmte das Landgericht nicht zu. Auch bei qualitativ hochwertigen privat gefertigten Fotografien seien die Grundsätze der MFM-Empfehlungen für die Schätzung des Schadensersatzes heranzuziehen. Im Ergebnis sei hier ein Schadensersatz in Höhe von 120,00 EUR angemessen gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. April 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.04.2014, Az. 11 W 10/14
    § 922 Abs. 2 ZPO, § 929 ZPO

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Zustellung einer einstweiligen Verfügung mit schwarz-weißen Produktabbildungen als nicht ordnungsgemäß gilt, wenn die Urschrift farbige Abbildungen enthält und dies für die geschuldete Unterlassungsverpflichtung wesentlich ist. Lediglich für den Verfügungsanspruch unwesentliche Abweichungen schaden nicht. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. April 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Bonn, Urteil vom 28.01.2014, Az. 109 C 228/13
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das AG Bonn hatte über eine moderne Variante des „Knöllchen-Horst“ zu entscheiden. Ein sehr eifriger Mitbürger hatte im Naturschutzgebiet Fotos von Hundehaltern angefertigt, die ihre Hunde vorschriftenwidrig frei herumlaufen ließen, und diese bei den zuständigen Behörden angezeigt. Einer der so Fotografierten hatte dem „Parkwächter“ die Aufnahme solcher Fotos von sich untersagt und erhielt vom Amtsgericht Bonn Recht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. September 2013

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10.07.2013, Az. 11 U 28/12
    § 97 Abs. 1 UrhG; § 522 Abs. 2 ZPO, § 524 Abs. 4 ZPO

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass für einen Unterlassungsschuldner, der sich strafbewehrt verpflichtet hat, 11 Fotos des Gläubigers nicht mehr zu verwenden, nur eine Vertragsstrafe anfällt, wenn die Fotos in 11 abgelaufenen Auktionen weiterhin sichtbar sind. Dies sei jedenfalls vorliegend der Fall, weil dem Schuldner aus Fahrlässigkeit unbekannt gewesen sei, dass die streitgegenständlichen Fotos auch nach Beendigung der Auktionen weiterhin im Internet öffentlich sichtbar seien. Unterlassen habe er jedoch nur einen Willensentschluss (Auftrag zum Entfernen der Angebote), der als Handlungseinheit zu werten sei und deshalb nur den einmaligen Anfall einer Vertragsstrafe auslöse. Zum Volltext der Entscheidung:

     

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. April 2012

    OLG Köln, Urteil vom 16.03.2012, Az. 6 U 206/11
    § 19a UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass der Betreiber einer Webseite, der im Wege des Framings fremde Bilder in die Webseite einbindet, regelmäßig keine urheberrechtlich relevante Verwertungshandlung vornimmt. Vorliegend wurde diese Frage vom OLG jedoch nicht abschließend entschieden, da die streitgegenständlichen Bilder ohnehin von Internetnutzern nicht für Inhalte der Unterseite der Beklagten gehalten worden seien. In jedem einschlägigen Frame war der Hinweis „Die­ser Service wird Ihnen von P..de zur Verfügung gestellt. Powered by U.“ angebracht, der für Nutzer klar erkennbar gemacht habe, dass die Beklagte nicht den Inhalt der Online-Kataloge verantwortete, sondern Interessierten lediglich einen erleichterten Zugang zu dieser Fremd­leistung geboten habe. Aus diesem Grund konnte die Klägerin gegen die Beklagte keine Ansprüche auf Unterlassung und Ersatz von Abmahnkosten durchsetzen. Die Frage der Haftung des Bereitstellers der Lichtbilder, auf dessen Server die Frames verlinkt waren, war im vorliegenden Verfahren nicht zu klären. Zum Volltext der Entscheidung:
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Juni 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Beschluss vom 13.09.2010, Az. 82 O 836/10
    §§ 823, 1004 BGB; 32 ZPO; Art. 1, 2 Abs. 1 GG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass der Eigentümerin eines Einfamilienhauses kein vorbeugender Rechtsschutz gegen die Betreiber von Street View wegen noch nicht gefertigter Bilder zusteht. Grund für den Antrag der Eigentümerin war die Befürchtung, dass der Privatbereich des Vorgartens und der Wohnräume und Aufnahmen von ihr bzw. ihrer Familie auf den zur Veröffentlichung bestimmten Lichtbildern zu sehen sein würden. Die Antragstellerin habe aber nicht glaubhaft machen können, dass die Rechtsverletzung in der Zukunft tatsächlich eintreten werde. Soweit die Kammer sich die im Internet abrufbare Demonstrationsversion für Street View stichprobenartig angesehen habe, erschienen diese Befürchtungen der Antragstellerin eher unbegründet. Ebenfalls unwahrscheinlich erscheine die Aufnahme der Antragstellerin auf der Straße vor ihrem Haus, da es sich in der kurzen Zeit der Aufnahme um einen größeren Zufall handeln würde, sollte sie sich gerade dann dort aufhalten. Zudem habe die Antragstellerin auch die – von Street View eigens eingeräumte – Möglichkeit, Gesichter, die bei Aufnahme ihres Hauses erfasst wurden, unkenntlich machen zu lassen.

I