IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. Dezember 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 28.06.2012, Az. I ZR 110/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 2 Abs. 1 PAngV, § 9 Abs. 4 Nr. 2 und 4 PAngV

    Der BGH hat entschieden, dass ein Lieferdienst, der auch in Fertigpackungen verpackte Ware ausliefert (z.B. Wein, Eiscreme), für diese Waren in seinen Preislisten und in der Werbung neben dem Endpreis auch den Grundpreis (pro Liter) angeben muss. Eine Ausnahmeregelung greife hier nicht, da bei den abgepackten Waren nicht die Dienstleistung (liefern), sondern das Warenangebot im Vordergrund stehe. Dies sei nur bei den selbst zubereiteten Speisen (z.B. Pizza) anders. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. November 2009

    OVG NRW, Urteil vom 10.11.2008, Az. 13 A 2903/05
    §§
    39 Abs. 2 Satz 1 LFGB; § 9 Abs. 1 Nr. 6 ZZulV

    Das OVG NRW hat darauf hingewiesen, dass Internet-Seiten, mittels derer eine Bestellung über Lebensmittel aufgegeben werden kann, als „Angebotsliste“ im Sinne von § 9 Abs. 6 Nr. 4 Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) gelten, auf der Zusatzstoffe kenntlich gemacht werden müssen. Dabei reichen Fußzeilen am unteren Rand derjenigen Seiten, auf denen Produkte mit deklarationspflichtigen Zusatzstoffen verzeichnet sind, aus, wenn sich bei den jeweiligen Speisen ein Verweis auf die Fußzeile findet. Dabei sei die Notwendigkeit des Seiten-Scrollens unschädlich, wenn die Internetseite „sehr übersichtlich aufgebaut“ sei.
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