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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. Januar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammVG Neustadt, Urteil vom 16.12.2009, Az. 4 K 694/09
    § 9 Nr. 3 LIFG

    Das VG Neustadt hat entschieden, dass eine Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (LIFG) abgelehnt werden kann, wenn die öffentliche Sicherheit durch die Auskunft gefährdet wird. Dies betreffe insbesondere die Behinderungen von Tätigkeiten der Polizei, der Staatsanwaltschaften, der Behörden des Strafvollzugs und anderer für die Gefahrenabwehr zuständige Stellen. Im entschiedenen Fall ging es um ein Gutachten zum Thema „Aufsichtsrechtliche Verfolgbarkeit von vermeintlich im Ausland befindlichen Content-Providern sowie dritten Beteiligten“, auf dessen Grundlage mehrere Landesmedienanstalten zahlreiche Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen verschiedene Diensteanbieter eingeleitet haben, vornehmlich im Bereich der Einstellung von pornografischen Inhalten ins Internet ohne Altersbeschränkung.

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