IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. Dezember 2011

    Die zum sog. Düsseldorfer Kreis zusammengeschlossenen obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich haben am 08.12.2011 einen gemeinsamen Beschluss zum „Datenschutz in sozialen Netzwerken“ gefasst. Neben zahlreichen bekannten Feststellungen verabschiedete sich der Kreis mit der folgenden kryptischen Forderung allerdings eher in eine Nebelwand: „In Deutschland ansässige Unternehmen, die durch das Einbinden von Social Plugins eines Netzwerkes auf sich aufmerksam machen wollen oder sich mit Fanpages in einem Netzwerk präsentieren, haben eine eigene Verantwortung hinsichtlich der Daten von Nutzerinnen und Nutzern ihres Angebots. Es müssen zuvor Erklärungen eingeholt werden, die eine Verarbeitung von Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer durch den Betreiber des sozialen Netzwerkes rechtfertigen können. Die Erklärungen sind nur dann rechtswirksam, wenn verlässliche Informationen über die dem Netzwerkbetreiber zur Verfügung gestellten Daten und den Zweck der Erhebung der Daten durch den Netzwerkbetreiber gegeben werden können.“ Alles klar soweit? (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Oktober 2011

    Auf der Seite des FDP-Bundestagsabgeordneten Sebastian Blumenthal findet sich ein 20-seitiges Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (Autoren: Dr. Birgit Schröder/Anne Hawxwelln/ Heike Münzing) vom 17.10.2011, welches die gegenwärtige Bußgeldandrohung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) bei Benutzung des Facebook „Like“-Buttons/“Gefällt-mir“-Buttons und bei Betrieb einer sog. Fanpage kritisiert. Das ULD gehe in seiner Beurteilung überwiegend von vertretbaren Rechtsauffassungen aus, erwecke jedoch den unzutreffenden Eindruck, dass die untersuchten Sachverhalte eindeutig gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen würden. Vielmehr sei das geltende Datenschutzrecht von Unsicherheiten geprägt und mache die eindeutige Beantwortung rechtlicher Fragen in diesem Bereich schwer. Vgl. auch unseren Bericht (hier).

  • veröffentlicht am 8. September 2011

    Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert hat gestern (07.09.2011) im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags Schleswig-Holstein erklärt, dass er gegen alle Regierungsstellen und großen Unternehmen des Landes Bußgelder bis 50.000 EUR verhängen will, wenn diese nach dem 01.10.2011 weiterhin sog. Fanseiten oder den sog. „Like“- bzw. „Gefällt mir“-Button bei Facebook verwenden. Laut Golem (hier) will Weichert aber den Opportunitäts- und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten und nicht sämtliche Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein sanktionieren. Vgl. auch unseren Bericht (hier). Was wir davon halten? Wir sind fest davon überzeugt, dass harte datenschutzrechtliche Sanktionen in dem bevölkerungsreichsten und wirtschaftskräftigsten Bundesland der Republik den Social-Network-Riesen Facebook endlich in die Kniee zwingt. Und einige Schleswig-Holsteiner Unternehmen den Schaden haben. Das nennt man Standortnachteil.

  • veröffentlicht am 24. August 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer Verband Digitale Wirtschaft Schleswig-Holstein e.V. (DiWiSH) hat die jüngste Warnung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD, hier) scharf kritisiert. Der Verband sieht laut eigener Pressemitteilung vom 22.08.2011 (hier) in der „Anti-Facebook-Kampagne von Dr. Thilo Weichert weitreichende negative Konsequenzen für Unternehmen in Schleswig-Holstein.“ Mit seinen Forderungen schieße Weichert „weit über das Ziel hinaus“ und schwäche die Vermarktungsmöglichkeiten schleswig-holsteinischer Unternehmer. Die DiWiSH beanstandet das Fehlen eines ehrlichen Abwägens datenschutzrechtlicher Bedenken mit dem Informationsinteresse der Bürger und dem Kommunikationsinteresse der Unternehmen: „Jeder Bürger hat die freie Entscheidung, ob er ein Facebook-Profil betreibt und einen Like-Button anklickt. Ich wünsche mir einen datenschutzrechtlich aufgeklärten Bürger und keine Datenschutzbestimmungen, die in dieser Form hanebüchen sind.“ so Sören Mohr, 1. Vorsitzender des Verbandes.

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