IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. August 2011

    Die Verbraucherzentrale NRW geht derzeit nach einer eigenen Pressemitteilung vom 15.08.2011 (hier) gegen diverse Mobilfunkanbieter wegen irreführender Werbung vor, in einigen Fällen sollen wohl auch bereits einstweilige Verfügungen erwirkt worden sein. Beanstandet wurden Slogans wie „Internet-Flat mit bis zu 7.200 kBit/s unbegrenzt surfen solange Sie wollen“(1&1), „Flatrate zum Highspeed-Surfen und E-Mailen (mit max. 7,2 Mbit/s)“ (Telekom) oder „Surfen Sie unbegrenzt im Internet“ (Vodafone). In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen behielten sich die Anbieter vor, die Übertragungsgeschwindigkeit nach Nutzung eines bestimmten Datenvolumens (einigen hundert Megabytes) auf GPRS-Niveau (max. 64 Kilobit pro Sekunde im Download) zu drosseln. Dies, so die Verbraucherzentrale NRW zu recht, sei ein dreister Leistungsschwund von 99,1 Prozent.

  • veröffentlicht am 6. November 2008

    Frank Weyermann (Onlinemarktplatz.de)„Der Online-Marktplatz eBay hatte am 15.06.2008 in 31 Unterkategorien maximale Versandkosten eingeführt“ (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Versandkosten-Limits I). „Ab dem 04.11.2008 geht es mit den Preisgrenzen bei den Versandkosten weiter, abhängig von der Art der Lieferung. Betroffen sind alle Kategorien.“ berichtet Onlinemarktplatz.de (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Versandkosten-Limits II).

  • veröffentlicht am 31. Oktober 2008

    Frank Weyermann (Onlinemarktplatz.de)„Amazon hat Richtlinien für seine Händler in der Kategorie Spielwaren-Verkauf herausgegeben, die für den Weihnachtsverkauf 2008 gelten sollen. Amazon möchte damit einen tadellosen Kundenservice, gerade in der Vorweihnachts- und Weihnachtszeit gewährleisten. Erfüllen Händler diese Kriterien nicht, dürfen sie auf Amazon Spielwaren erst ab dem 05.01.2009 wieder anbieten.“ berichtet Onlinemarktplatz.de (Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Amazon Weihnachten).

  • veröffentlicht am 12. September 2008

    Seit dem 01.09.2008 gilt nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/48/EG (Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums) eine deutliche Begrenzung der Rechtsanwaltskosten für Abmahnungen. Bei einfach gelagerten Fällen mit einer lediglich unerheblichen Rechtsverletzung sind die dem Abmahner zu erstattenden Anwaltsgebühren für die erste Abmahnung auf 100,00 Euro limitiert. Onlinehändler profitieren von der Regelung allerdings nicht, da gemäß § 97 a UrhG die Beschränkung lediglich für Fälle „außerhalb des geschäftlichen Verkehrs“, mithin für die Abmahnung von Privatenpersonen gilt. Der in eBay-Auktionen häufig unwissentlich betriebene Bilderklau ist damit nicht privilegiert, ebensowenig wie die widerrechtliche Übernahme fremder Artikelbeschreibungen oder Website-Layouts. Begünstigt werden sollen u.a. rechtsunkundige Jugendliche und Heranwachsende, die wegen unerlaubten Filesharings kostenpflichtig abgemahnt werden. Der Gesetzeswortlaut des neu geschaffenen § 97 a UrhG lautet:

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  • veröffentlicht am 20. Juni 2008

    Seit dem 15. Juni 2008 gelten auf der Internethandelsplattform eBay Versandkostenlimits für Verkäufer.

    Betroffen sind die Kategorien Audio & Hi-Fi, Beauty & Gesundheit, Computer, Filme & DVDs, Foto & Camcorder, Garten, Handy & Organizer, PC- & Videospiele, Sammeln & Seltenes, Software, TV, Video & Elektronik sowie Uhren & Schmuck. Beispielsweise gelten in der Kategorie Audio & Hi-Fi für Kopfhörer nunmehr maximale Versandkosten von 6,00 EUR, in der Kategorie Computer für Festplatten 8,00 EUR und in der Kategorie Uhren & Schmuck für Modeschmuck 5,00 EUR. Weitere Informationen finden Sie bei eBay (Klicken Sie auf diesen Link, der Java-Script verwendet: Versandkosten).

    Damit ist es nicht mehr möglich, Angebote einzustellen, welche die von eBay vorgegebenen Höchstgrenzen für Versandkosten übersteigen. Diese Maßnahme ist ein weiterer Schritt aus einem ganzen Maß- nahmenkatalog eBays, die Handelsplattform eBay für Käufer attraktiver zu machen, indem an die privaten wie gewerblichen Verkäufer (Onlinehändler) höhere Qualitätsanforderungen gestellt werden.
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