IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Oktober 2015

    BGH, Urteil vom 30.07.2015, Az. I ZR 104/14
    Art. 9 Abs. 1 S. 2 Buchst. b, Abs. 2 EGV 207/2009, Art. 102 Abs. 1 EGV 207/2009; § 14 Abs. 6 MarkenG; § 7 Abs. 1 TMG

    Der BGH hat entschieden, dass die Programmierung der internen Suchmaschine einer Verkaufsplattform in der Form, dass Suchanfragen von Nutzern automatisch in einer mit einer fremden Marke verwechselbaren Weise in den Quelltext der Internetseite aufgenommen und so durch eine externe Suchmaschine (z.B. Google) Treffer generiert werden, die zu der Internetseite dieser Verkaufsplattform führen, eine Markenverletzung durch aktives Tun darstellt. Es liege eine unzulässige markenmäßige Verwendung vor, für welche der Betreiber der Verkaufsplattform durch die vorgenommene Programmierung auch verantwortlich sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 11. September 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 10.07.2015, Az. 324 O 17/15
    EU-RL 95/46/EG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass Yahoo Deutschland nicht Betreiber der Webseite www.yahoo.de oder anderer Yahoo-Suchmaschinenseiten ist. Somit sei das Unternehmen auch nicht für die Löschung von (z.B. das Persönlichkeitsrecht verletzenden) Links zuständig. Für sämtliche Dienste sei nach einer Umstrukturierung des Unternehmens die Yahoo Irland E.L. verantwortlich. Eine Störerhaftung der Yahoo Deutschland ergebe sich aus keinem Gesichtspunkt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. August 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Urteil vom 30.06.2006, Az. 5 U 127/05
    § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass ein Link in einem Internetportal, der auf eine Werbeanzeige führt und nicht entsprechend gekennzeichnet ist, eine unlautere Schleichwerbung darstellt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. Juli 2014

    LG Stuttgart, Urteil vom 27.06.2014, Az. 11 O 51/14
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 5 und 6 TMG

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass die Darstellung des Impressums (für noch nicht bei XING eingeloggte Nutzer) nicht den rechtlichen Anforderungen genügt. Der entsprechende Link sei nicht „leicht erkennbar“. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Mai 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 19.02.2014, Az. 6 U 49/13
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 3 S. 2 Nr. 1 HWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass nicht jedes Zueigenmachen einer fremden Webseite automatisch zu einer Haftung auf Grund des Zueigenmachens des fremden Webseiten-Inhalts führt. Maßgeblich für die Frage, welche Inhalte sich der Anbieter zu eigen mache, sei vielmehr die objektive Sicht eines verständigen Durchschnittsnutzers auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Februar 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 13.02.2014, Az. C-466/12
    Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG

    Der EuGH hat entschieden, dass die Vorhaltung von anklickbaren Links auf einer Internetseite, die auf urheberrechtlich geschützte Werke führen, zulässig ist, wenn diese Werke auf einer anderen Seite frei zugänglich sind. Es handele sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe, weil die Inhalte nicht einem neuen Publikum zugänglich gemacht würden. Von einer Verletzung sei nur dann auszugehen, wenn durch die Verlinkung Schutzmaßnahmen umgangen würden, die den Zugang auf der ursprünglichen Seite beschränkten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. November 2013

    BGH, Urteil vom 06.06.2013, Az. I ZR 2/12
    § 4 Abs. 1, 3 S. 3, Abs. 4 S. 1 HWG

    Der BGH hat entschieden, dass in einer Google Adwords-Anzeige für Arzneimittel zwar nicht die vorgeschriebenen Pflichtangaben selbst enthalten sein müssen, jedoch ein deutlich bezeichneter Link in der Anzeige erforderlich sei, der direkt auf diese Angaben hinführt. Der Nutzer müsse nach Betätigung des Links die Pflichtangaben unmittelbar, ohne weitere Zwischenschritte und leicht lesbar zur Kenntnis nehmen können. Bei den erforderlichen Pflichtangaben handele es sich um die Bezeichnung des Arzneimittels, seine Anwendungsgebiete und den Zusatz „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. Oktober 2013

    BGH, Urteil vom 17.07.2003, Az. I ZR 259/00
    § 15 UrhG, § 16 Abs. 1 UrhG, § 87b UrhG, § 1 UWG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

    Der BGH hat in dieser älteren (mittlerweile Klassiker-) Entscheidung entschieden, dass durch das Setzen eines Hyperlinks auf eine vom Berechtigten öffentlich zugänglich gemachte Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes nicht eingegriffen wird. Der Link selbst stelle noch keine Vervielfältigungshandlung dar. Im Übrigen ermögliche ein Berechtigter, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne technische Schutzmaßnahmen im Internet öffentlich zugänglich macht, bereits selbst die Nutzungen, die ein Abrufender vornehmen könne. Es sei seine Entscheidung, ob er das Werk trotz der Möglichkeit, dass nach Abruf auch rechtswidrige Nutzungen vorgenommen werden, weiter zum Abruf bereithalte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. August 2013

    OLG Rostock, Urteil vom 27.03.2013, Az. 2 U 21/12
    § 5a Absatz 2, Absatz 3 Nr. 2 UWG

    Das OLG Rostock hat entschieden, dass es für die Vorhaltung der Anbieterkennzeichnung („Impressum“) nicht ausreicht, wenn der Verbraucher sich die Informationen über eine Internetseite des werbenden Unternehmens  oder telefonisch beschaffen kann. Wenn der Verbraucher erst Internetseiten aufrufen oder sich zum Geschäftslokal der Beklagten begeben müsse, um die für erforderlich gehaltenen Informationen zu erhalten, werde dem gewünschten Verbraucherschutz nicht hinreichend Genüge getan. Hinzu komme, dass es in Deutschland immer noch viele Haushalte ohne Internetzugang gebe (sic!). Dieser Teil der Verkehrskreise dürfe nicht schutzlos gestellt werden, zumal er wegen des Ausschlusses von diesem Medium besonders schutzbedürftig erscheine. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Juli 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 29.05.2013, Az. 6 U 220/12
    § 2 UWG, § 3 UWG, § 5 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 11 LFGB, § 12 LFGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass das reine Vorhalten von Informationen auf einer Internetseite über alternative Heilmethoden keine geschäftliche Handlung darstellt und somit nicht wettbewerbswidrig ist. Dies sei auch dann der Fall, wenn ein Fremdunternehmen, welches entsprechende Produkte vertreibe, dort verlinkt sei. Vorliegend hatte die Beklagte u.a. mit den Phrasen „Seelische Gesundheitsvorsorge … Akutbehandlung psychischer Stress- Situationen und Lebenskrisen … Begleitbehandlung akuter und chronischer Krankheiten (ergänzend zur spezifischen Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker) // Cherry Plum / Die Gelassenheitsblüte / vom inneren Druck … zur Entspannung“ über die Bach-Blüten-Lehre informiert. Durch die Verlinkung werde auch kein fremder Wettbewerb des Drittunternehmens gefördert bzw. es liege jedenfalls kein Eigeninteresse der Beklagten daran vor. Zitat:

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