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Artikel-Schlagworte: „Link“

KG Berlin: Die Verfügung, einen bestimmten Namen in der Domain einer Internetseite nicht zu verwenden, wird nicht verletzt, wenn die Internetseite nur noch einen Hinweis auf die Umbenennung und einen Link enthält

Mittwoch, 24. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Beschluss vom 26.02.2013, Az. 5 W 16/13
§ 890 Abs. 1 S. 1 ZPO

Das KG Berlin hat entschieden, dass kein Verstoß gegen eine Unterlassungsverfügung bezüglich eines Domainnamens vorliegt, wenn der Internetauftritt zwar noch besteht, jedoch lediglich einen Hinweis auf die erzwungene Umbenennung und einen Link auf eine neue Internetseite enthält. Die Reichweite des Unterlassungstitels sei durch Auslegung zu ermitteln. Vorliegend sei dem Unterlassungsschuldner lediglich eine Benutzung des Namens “für die Werbung für die Vermittlung von Hunden nach Deutschland und für Aufrufe zu Spenden für Hundeasyle” untersagt worden. Die o.g. Benutzungsform falle damit nicht unter das Unterlassungsgebot. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Hyperlink und Deeplink auf Webseiten-Inhalt ohne technische Schutzmaßnahme ist rechtlich zulässig

Montag, 28. Januar 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 17.07.2003, Az. I ZR 259/00
§ 15 UrhG,
§ 16 Abs. 1 UrhG

Im Rahmen einer Vervollständigungs-Kampagne unserer Datenbank geben wir in den kommenden Wochen einige Klassikerentscheidungen im Volltext wieder, so auch diese: Der BGH hat entschieden, dass ein Hyperlink zu einer fremden Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk nicht gegen das Vervielfältigungsrecht des Rechteinhabers an diesem Werk verstößt. Werde das betreffende Werk ohne technische Schutzmaßnahmen durch den Rechteinhaber im Internet öffentlich zugänglich gemacht, so ermögliche er selbst anderen die freie Abrufung des Werks. Durch den Link werde das Aufrufen des Werks lediglich erleichtert. Ein Hyperlink / Deep-Link, der unter Umgehung der Startseite direkt auf das betreffende Werk verlinke, schaffe keinen urheberrechtswidrigen Störungszustand. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Frankfurt a.M.: Zur Unzulässigkeit der Empfehlung eines Anwaltsportals ohne jegliche Erfahrung mit demselben

Dienstag, 16. Oktober 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.08.2012, Az. 6 U 91/12
§ 5 UWG; § 517 ZPO, § 522 ZPO

Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Werbung für ein Anwaltsportal “…..com wird empfohlen von A”, wobei A ein Presseorgan ist, irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn das Presseorgan bzw. dessen Redaktion keine Bewertung des Portals vorgenommen hat. Da eine Empfehlung als Ratschlag verstanden werde, dürfe der Leser erwarten, dass dem Ausspruch der Empfehlung eine Meinungsbildung zur Qualität des Angebots vorausgegangen sei. Dies sei hier gerade nicht geschehen. Es werde lediglich die Urteilsdatenbank des Portals in Anspruch genommen, aber eine Bewertung der eigentlichen Dienstleistungen sei nicht erfolgt. Zum Volltext der Entscheidung:


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LG Wiesbaden: Zur Schwierigkeit der Einbeziehung von Händler-AGB bei Internet-Verkaufsplattformen (Amazon) / Anforderungen für Kontaktinformationen

Montag, 8. Oktober 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Wiesbaden, Urteil vom 21.12.2011, Az. 11 O 65/11
Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB, Art. 246 § 2 S. 2 EGBGB, § 305 Abs. 2 BGB, § 357 Abs. 2 S. 3 BGB, § 357 Abs 2 S. 3 BGB, § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 7 UWG

Das LG Wiesbaden hat entschieden, dass es für die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Händlers auf einer Internet-Verkaufsplattform nicht ausreichend ist, wenn diese über einen Link auf der Webseite aufzurufen sind. Nach dem Gesetz würden allgemeine Geschäftsbedingungen nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn der Verwender bei Vertragsschluss die andere Vertragspartei ausdrücklich auf deren Geltung hinweise und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschaffe, in zumutbarer Weise von den AGB Kenntnis zu nehmen und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden sei. Dafür müsse der Kunde bei Vertragsschluss darauf aufmerksam gemacht werden. Sei dies nicht der Fall, sei beispielsweise die Verwendung der sog. 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung unzulässig. Des Weiteren stellte das Gericht fest, dass bei der Vorhaltung der Kontaktdaten entweder eine Telefonnummer angegeben werden müsse oder, wenn nur eine E-Mail-Adresse vorgehalten werde, ein elektronisches Kontaktformular für die unmittelbare Kontaktaufnahme vorzuhalten sei. Die Angabe einer E-Mail-Adresse allein sei nicht ausreichend. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Duisburg: Werbung mit Kundenbewertungen im Heilmittelbereich ist unlauter, wenn die Bewertungen eines Portals nicht vollständig angegeben werden

Montag, 3. September 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Duisburg, Urteil vom 21.03.2012, Az. 25 O 54/11 - nicht rechtskräftig
§ 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 HWG

Das LG Duisburg hat entschieden, dass die Werbung einer Dentalhandelsgesellschaft für Zahnersatz, welche zu Werbezwecken auf ein Bewertungsportal verweist, wettbewerbswidrig ist und gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt, wenn die dort erfolgten Bewertungen nicht vollständig aufgeführt werden. Dies sei, wie vorliegend, auch dann der Fall, wenn die streitgegenständliche Werbung auf ein Bewertungsportal verweist, welches Kundenmeinungen nicht ungefiltert, sondern bei Negativbewertungen zum Teil erst nach einem Schlichtungsverfahren veröffentliche. Zum Volltext der Entscheidung:

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US-Gericht: Wer auf fremde Videostreams verlinkt oder diese lediglich ansieht, begeht keine Urheberrechtsverletzung / Kompa-tibel?

Montag, 6. August 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammEin Berufungsgericht im 7. US-Bezirk hat laut einem Bericht von Heise (hier) entschieden, dass die Betreiber der Video-Website myVidster nicht wegen Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können, weil sie Streams von fremden Servern abspielen, die von myVidster-Nutzern per Link angezeigt werden. Auch das Betrachten sei straflos möglich, soweit der Stream nicht im Rahmen einer permanenten elektronischen Kopie aufgezeichnet werde. Geklagt hatte ein Porno-Produzent mit Rückenwind der  Motion Picture Association of America (MPAA); myVidster hatte daraufhin Unterstützung von Google und Facebook erhalten. Einen ähnlichen Fall, allerdings in Bezug auf die Verlinkung von Fremdinhalten im Rahmen der Textberichterstattung, hatte der BGH beim sog. Heise-Urteil zu entscheiden (BGH, 14.10.2010, Az. I ZR 191/08; hier). Zu dieser Thematik dürfen wir auch auf die BGH-Entscheidung zur Wiedergabe fremder RSS-Feeds verweisen (BGH, Urteil vom 27.03.2012, Az. VI ZR 144/11, hier) Etwas anders gelagert ist dagegen wohl der Rechtsstreit des Kollegen Kompa, welcher ein YouTube-Video über den Arzt Dr. Klehr verlinkte (hier). Dort geht es um das angebliche Zueigenmachen einer fremden Meinung in dem Video, welche das LG Hamburg in der ihm eigenen eher meinungs- und äußerungsfeindlichen Rechtsprechung bejaht hat.

LG Hamburg: Zur Störerhaftung für die Verlinkung von YouTube-Videos durch vermeintliches Zueigenmachen / Der Kompa-Klehr-Krieg

Mittwoch, 6. Juni 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 18.05.2012, Az. 324 O 596/11
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB

Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Verlinkung eines YouTube-Videos in einem kritischen Blog-Bericht über einen Arzt dessen Persönlichkeitsrechte verletzt, wenn in dem YouTube-Video falsche Tatsachenbehauptungen über den Arzt enthalten sind. In dem WiSo-Bericht “WISO ermittelt: Dubioser Krebsarzt” wurde u.a. behauptet, dass es kein Gutachten der Charite zur Wirksamkeit der Therapien des Dr. Klehr gebe. Diese Behauptung erwies sich als unwahr. Interessant ist die dogmatische Herleitung der Störerhaftung des Landgerichts Hamburg, welche wir im nachfolgenden Volltext farblich hervorgehoben haben. Wir gehen davon aus, dass der BGH diese und auch die zukünftige, voraussichtlich bestätigende Entscheidung des OLG Hamburg aufheben wird, spätestens aber das BVerfG. Über das Verfahren berichtet der als Beklagter des Verfahrens selbst betroffene Kollege Markus Kompa (hier) und auch Herr Rolf Schälike (hier), der in der mündlichen Verhandlung anwesend war (s. dort “Notizen der Pseudoöffentlichkeit”). Dem Kollegen Kompa kann (und sollte aus unserer Sicht) geholfen werden und zwar hier (Hilfsfond). Mit dem Urteil rechtlich näher befasst haben sich insbesondere die Kollegen Thomas Stadler (hier, Prozessbevollmächtigter des Kollegen Kompa) sowie der Kollege Dr. Ralf Petring (hier). Hamburger Distanzscheibe: Die Verlinkung auf die Berichte der Herren Kompa, Schälike, Stadler und Dr. Petring dient lediglich der Konkretisierung des Prozessverlaufs und der Darlegung alternativer Rechtsansichten zu denen des Klägers. Jegliche Tatsachenbehauptungen oder überhaupt Wertungen in Bezug auf den Kläger Dr. Klehr oder das Landgericht Hamburg machen wir uns nicht zu eigen und distanzieren uns von diesen.
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OLG Köln: Keine Urheberrechtsverletzung durch Framing?

Dienstag, 24. April 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Köln, Urteil vom 16.03.2012, Az. 6 U 206/11
§ 19a UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG

Das OLG Köln hat entschieden, dass der Betreiber einer Webseite, der im Wege des Framings fremde Bilder in die Webseite einbindet, regelmäßig keine urheberrechtlich relevante Verwertungshandlung vornimmt. Vorliegend wurde diese Frage vom OLG jedoch nicht abschließend entschieden, da die streitgegenständlichen Bilder ohnehin von Internetnutzern nicht für Inhalte der Unterseite der Beklagten gehalten worden seien. In jedem einschlägigen Frame war der Hinweis “Die­ser Service wird Ihnen von P..de zur Verfügung gestellt. Powered by U.” angebracht, der für Nutzer klar erkennbar gemacht habe, dass die Beklagte nicht den Inhalt der Online-Kataloge verantwortete, sondern Interessierten lediglich einen erleichterten Zugang zu dieser Fremd­leistung geboten habe. Aus diesem Grund konnte die Klägerin gegen die Beklagte keine Ansprüche auf Unterlassung und Ersatz von Abmahnkosten durchsetzen. Die Frage der Haftung des Bereitstellers der Lichtbilder, auf dessen Server die Frames verlinkt waren, war im vorliegenden Verfahren nicht zu klären. Zum Volltext der Entscheidung:
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OLG Hamburg: Keine Haftung des Admin-C für wettbewerbswidrige Inhalte, auch wenn Impressum schwer auffindbar ist

Freitag, 13. April 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Beschluss vom 17.01.2012, Az. 3 W 54/10
§ 5 TMG

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Admin-C grundsätzlich nicht für rechtswidrige (wettbewerbswidrige) Inhalte einer von ihm betriebenen Domain haftet, sofern er nicht Täter oder Teilnehmer einer unerlaubten Handlung ist. Dies gelte auch dann, wenn die Pflichtinformationen gemäß § 5 TMG auf der angegriffenen Internetseite nicht leicht erkennbar gewesen seien. Hinsichtlich dieser Erkennbarkeit genüge nach Auffassung des Gerichts jedoch auch schon ein in der Farbe grau gehaltener Link „Impressum” in dem in der Farbe schwarz gehaltenen unteren Rand des ohne Scrollen sichtbaren Fensters. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Aschaffenburg: Das Fehlen eines Impressums im Facebook-Auftritt ist ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß

Montag, 31. Oktober 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011, Az. 2 HK O 54/11
§ 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 12 UWG, § 5 TMG

Das LG Aschaffenburg hat entschieden, dass auch Nutzer von „Social Media” wie Facebook-Accounts eine eigene Anbieterkennung vorhalten müssen, wenn diese zu Marketingzwecken benutzt werden und nicht nur eine reine private Nutzung vorliegt (vgl. LG Köln, Urteil vom 28.12.2010, Az. 28 O 402/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007, Az. I-20 U 17/07), anderenfalls ein Verstoß gegen § 5 TMG vorliegt. Dabei vertrat die Kammer die Auffassung, dass keine Notwendigkeit bestehe, dass sich das Impressum unter der gleichen Domäne befinde, wie das angebotene Telemedium. Es sei auch zulässig, auf das Impressum der eigenen Website zu verlinken. Dann müsse aber das verlinkte Impressum vollständig sein (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG) und erkennbar sein, auf welche Telemedien sich das Impressum beziehe. An letzterem fehlte es. Im Übrigen müssten die Pflichtangaben einfach und effektiv optisch wahrnehmbar sein. Auch an dieser Stelle krankte der Auftritt der Verfügungsbeklagten, da man nur über den Facebook-Punkt „Info” zur Webseite und damit zum Impressum der Beklagten kam. Die leichte Erkennbarkeit war damit nach Auffassung des Landgerichts  nicht gegeben. Zum Volltext der Entscheidung, welche der Kollege Thomas Stadler zur Verfügung stellte (hier): (more…)

LG Braunschweig: Verlinkung auf rechtswidrig vorgehaltene Inhalte ist nicht rechtswidrig / Nach der BGH-Entscheidung “AnyDVD”

Montag, 17. Oktober 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Braunschweig, Urteil vom 05.10.2011, Az. 9 O 1956/11 (278)
§ 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

Nach der viel beachteten “AnyDVD”-Entscheidung des BGH (hier), die der Heise-Verlag in einem Marathon von Verfahren erstritt (welcher wohl keine gerichtliche Instanz in Deutschland ausließ), hat sich nunmehr das LG Braunschweig der Frage angenommen, ob das Setzen eines oder mehrerer Links auf Quellen, in denen sich rechtswidrig gewonnenes Informationsmaterial befindet, rechtens ist. Dies wurde im Ergebnis bejaht. Geklagt hatte das Mitglied einer Burschenschaft gegen ein Onlinemagazin, welches E-Mails eines Burschenschaftlers auf einem linksgerichteten Informationsportal zitiert und verlinkt hatte. Nachdem mehrere Zeitungen, wie beispielsweise die Frankfurter Rundschau, die Süddeutsche oder der Spiegel über die aktuellen Ereignisse im Hinblick auf den jährlich stattfindenden Burschenschaftstag berichtet hatten, ging die Kammer von einem “gesteigerten Medieninteresse” zu der seitens einiger Burschenschaftler gestellten Forderung aus, den Zugang zu den einzelnen Vereinen der Deutschen Burschenschaft zu verschärfen, insbesondere von der Abstammung abhängig zu machen. Auch der Inhalt der verlinkten E-Mails habe insoweit der “Stimmungsmache” innerhalb des Verbandes gedient, die sich irgendwann auch öffentlich auswirken habe sollen. Auch bestehe ein Informations- und Berichterstattungsinteresse gerade an den wörtlichen Zitaten des Klägers, aus denen sich Einblicke in die interne Struktur der Burschenschaft und den Umgang mit den gegenwärtigen Ereignissen ergäben. Insoweit bestehe auch für die Beklagte ein berechtigtes Interesse daran, im Rahmen ihrer Berichterstattung einen Hyperlink zu setzen, der auf weiterführende Informationen verweise. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

AG München: Bei einem illegal online gestellten Stadtplan muss nicht nur die Verlinkung, sondern auch die Bilddatei vom Server entfernt werden

Samstag, 30. April 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

AG München, Urteil vom 31.03.2010, Az. 161 C 15642/09 - rechtskräftig
§ 97 Abs. 1 UrhG

Das AG München hat in der nicht enden wollenden Rechtsprechung zur urheberrechtswidrigen Nutzung (öffentlichen Zugänglichmachung) von Karten bzw. Kartenausschnitten entschieden, dass es nicht reicht, wenn der Betreffende nur den direkten Link zu seiner Homepage löscht, die Karte aber noch auf seinem Server hinterlegt ist. Könne mittels einer Suchmaschine ein Dritter die Karte finden, verletze der Homepagebetreiber weiterhin das Urheberrecht desjenigen, der die Karte erstellt habe und schulde Schadensersatz, widrigstenfalls die Zahlung einer Vertragsstrafe. Der Volltext der Entscheidung findet sich bei openjur.

OLG Frankfurt: Zur Aufhebung einer Irreführung durch aufklärenden Zusatz - Mouseover-Link ist keine ausreichende Aufklärung

Dienstag, 26. April 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt, Beschluss vom 23.02.2011, Az. 6 W 111/10
§§ 890 Abs. 1 S. 1 ZPO; 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine wegen Irreführung zu unterlassende Aussage bei erneuter Verwendung nicht gegen das Unterlassungsgebot verstößt, wenn ein aufklärender Zusatz hinzugefügt wird. Dieser Zusatz müsse jedoch ohne Weiteres wahrnehmbar sein. Dies sei jedoch nicht der Fall, wenn die irreführende Werbeaussage lediglich durch einen Mouseover-Link erklärt werde, da der Aufklärungszusatz dann in derart versteckter Form erfolge, dass er vom Werbeadressaten praktisch nicht wahrgenommen werde. Ein Mouseover-Link werde als solcher nur erkannt, wenn der Besucher der Webseite den Curser über den als Link ausgestatteten Bestandteil der Webseite bewege. Dazu aber gebe die vorliegend beanstandete Webseite keinen Anlass. Es sei daher keineswegs sicher gestellt und hänge eher vom Zufall ab, ob die Besucher der Seite den Link überhaupt wahrnähmen. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: So sly! - Heise Verlag darf journalistisch auf fremde Website verlinken, auf der Software auch zur Aufhebung von Kopierschutz angeboten wird

Montag, 18. April 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 14.10.2010, Az. I ZR 191/08
§§ 823 Abs. 2, § 830 Abs. 2 BGB; § 95a Abs. 3 UrhG; Art. 6 EU-Vertrag; Art. 11 Abs. 1, Abs. 2 EU-Grundrechtecharta); Art. 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 GG

Der BGH hat entschieden, dass der Heise-Verlag auf ein Angebot zum Download von Software, welche auch dem Entfernen von Kopierschutzmechanismen dient (hier: AnyDVD des Herstellers SlySoft), verlinken darf, selbst wenn mit einer solchen Software urheberrechtswidrige Handlungen vorgenommen werden können. Erforderlich sei lediglich, so der Senat, dass es sich um einen “der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag” handele und der Link Angaben aus dem betreffenden Artikel belege oder informatorisch ergänzt. Der Entscheidung war eine gerichtliche Odysse für den Heise-Verlag gegen die Musikindustrie vorausgegangen. Zum Volltext der Entscheidung:
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LG Siegen: eBay-AGB entbinden eBay-Händler nicht von der Erfüllung seiner gesetzlichen Informationspflichten

Montag, 18. April 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Siegen, Urteil vom 21.01.2011, Az. 6 O 86/10
§§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 312 e Abs. 1 Nr. 2 BGB

Das LG Siegen hat entschieden, dass ein eBay-Händler von der Erfüllung seiner gesetzlichen Informationspflichten nicht durch die Existenz der eBay-AGB entbunden ist. § 312 e BGB schreibe eine Information durch den Unternehmer vor, und zwar unabhängig davon, ob der Kunde bereits entsprechende Kenntnisse habe oder nicht. Dementsprechend werde auch die Auffassung vertreten, dass ein Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay nicht ausreichend sei (LG Hannover, Urteil vom 17.03.2010 - 22 0 16/10). Hinzu komme, dass die Angebote nicht nur von eBay-Mitgliedern eingesehen werden könnten. Eine Kenntnis der Abläufe könne deshalb nicht durchgehend vorausgesetzt werden. Gerade dies soll aber bei Fernabsatzgeschäften dadurch gewährleistet sein, dass die Informationen gemäß § 312 e Abs. 1 Nr. 2 BGB rechtzeitig vor Abgabe der Bestellung des Kunden mitgeteilt werden müssten. Vgl. auch LG Hannover (hier) und LG Frankfurt a.M. (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

BGH: Minderjähriger haftet für Links auf Website mit illegalen Download-Möglichkeiten für Musiktitel / 9.000 EUR Schadensersatz wegen illegalen Filesharings

Montag, 14. März 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 03.02.2011, Az. I ZA 17/10
§§
104 ff. BGB; 97 UrhG

Der BGH hat entschieden, dass ein Minderjähriger, der von einer von ihm verwalteten Seite auf eine Seite verlinkt, welche illegal urheberrechtlich geschützte Werke vorhält, zum Schadensersatz verpflichtet ist. Unerheblich sei, ob die Filesharing-Website von dem Minderjährigen inhaltlich verändert werden könne; insoweit reiche die Verlinkung auf der eigenen Seite aus. Hierin sah der Bundesgerichtshof ein “öffentliches Zugänglichmachen”, welches im Übrigen auch dann gegeben ist, wenn mittels eines sog. P2P-Clients (Software) ein Werk aus einem Netzwerk heruntergeladen und zugleich (häufig automatisch) zum Download für Dritte hochgeladen wird. Zudem wies der Senat darauf hin, dass sich die Rechtsfragen des Minderjährigenschutzes nach §§ 104 ff. BGB nicht stellten, da es “im Streitfall nicht um die rechtsgeschäftliche Tätigkeit eines Minderjährigen im Internet geht, sondern um seine Haftung für ein deliktisches Verhalten, nämlich eine Verletzung fremder Urheberrechte.” Im Ergebnis hatte der Minderjährige Schadensersatz von 7.000,00 EUR und Abmahnkosten von 2.015,38 EUR zu zahlen. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Hamburg: Website-Betreiber macht sich durch Vorhaltung einer Suchmaske noch nicht die auf einer anderen Website angezeigten Fundstellen zu eigen / Zur Verbreiterhaftung - Berichtet von Dr. Damm & Partner

Dienstag, 14. Dezember 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 13.08.2010, Az. 324 O 145/08
§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; Art. 1 Abs. 12 Abs. 1 GG

Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber einer Website sich fremde Beiträge nicht zu eigen macht und demnach auch nicht als Störer haftet, wenn es sich bei der betreffenden Website lediglich um ein technisches Hilfsmittel zum Auffinden von Publikationen; mithin um einen elektronischen Fundstellennachweis handelt. Dabei wies das Landgericht auf die Besonderheit hin, dass im Unterschied zu anderen Suchmaschinenanbietern, bei denen die Suchergebnisse regelmäßig bereits auf der eigenen Seite angezeigt würden und erst in einem weiteren Schritt nach einem entsprechenden Anklicken auf eine die jeweilige Fundstelle vorhaltende Seite weitergeleitet würden, die beklagte Betreiberin der Website auch bereits hinsichtlich der Suchergebnisse auf die Seite einer dritten Partei weiterleiten würde. Das Angebot der Beklagten sei also nur mit einem Auskunftsdienst vergleichbar. Zitat: (more…)


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