IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. September 2012

    BGH, Urteil vom 27.03.2012, Az. KZR 108/10
    § 50 UrhG; § 18 UrhWG; § 20 Abs. 1 GWB

    Der BGH hat entschieden, dass Text- und Bildbeiträge, die von Fernsehsendern zur Information über ihr Programm im Internet bereit gestellt werden, urheberrechtlich geschützt sind und nicht ohne Erlaubnis für einen kostenlosen  elektronischen TV-Guide übernommen werden dürfen. Den Einwand des Betreibers eines elektronischen Programmführers, dass es sich um eine Berichterstattung über Tagesereignisse handele (Rechtsfertigungsgrund des § 50 UWG), ließ der Senat nicht gelten. Die Tatsache, dass die Beiträge Printverlagen hingegen unentgeltlich zur Verfügung gestellt würden, stelle auch nicht per se eine kartellrechtlich relevante Ungleichbehandlung dar. Hierzu müssten jedoch noch weitere Feststellungen getroffen werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. Mai 2011

    OLG München, Urteil vom 21.04.2011, Az. 6 U 4127/10
    §§ 11 Satz 238 Abs. 3 Satz 1 UrhG

    Das OLG München hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass eine Verlagsgesellschaft keine Vereinbarung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden darf, durch die Journalisten in der wirtschaftlichen Nutzung ihrer Artikel ungemessen benachteiligt werden. Insbesondere wurden Honorarbedingungen beanstandet, die mit jeder Honorarzahlung die Einräumung umfassender Nutzungs- und Drittverwertungsrechte beinhalteten. Das Gericht sah darin einen Eingriff in den Geltungsbereich des urhebervertragsrechtlichen Beteiligungsgrundsatzes gemäß § 11 Satz 2 UrhG, wonach der Urheber grundsätzlich an jeder Nutzung seines Werkes angemessen zu beteiligen ist. Durch die angegriffenen Klauseln seien die Interessen der Urheber nicht ausreichend gewahrt, weil diese dadurch an der wirtschaftlichen Nutzung ihres Werkes bzw. ihres dem Verlag überlassenen Beitrags gerade nicht angemessen beteiligt würden. Eine Weiterführung dieser Frage in einem Hauptsacheverfahren erscheint wahrscheinlich, um eine höchstrichterliche Klärung dieser Frage zu erreichen. Die Pressemitteilung des OLG München finden Sie hier. Die streitigen Klauseln lauteten:

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  • veröffentlicht am 20. August 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie größte Nachrichtenagentur der Welt, Associate Press (AP), sorgt sich ob der neuen Nachrichtenverbreitung über Twitter, Facebook, Wikipedia und Blogs um das Kapital seiner Eigner: Die Texte. Diese würden allenthalben kopiert, bei den Recherchen indes nicht bei AP, sondern Nachrichtenaggregatoren wie Wikipedia gefunden. Dies empfindet man als grobe Unbill und beabsichtigt, mit dem Programm „AP News Registry: Protect Point Pay“ gegenzusteuern. Demnach soll jede AP-Meldung in Zukunft in einem sog. „Container“ ausgeliefert werden, der sogenannte Metadaten enthält, darunter die genau spezifizierte Nutzungsform, und mittels eines sog. „tracking beacons“ an AP berichtet, wie die Texte verwendet werden (JavaScript-Link: AP Grafik). Doch anscheinend will man noch weiter gehen: AP Präsident Tom Curley erklärte gegenüber der New York Times, dass man auch den „minimalen Gebrauch“ von Nachrichtentexten von einer Lizenzvereinbarung mit derjenigen Nachrichtenagentur, die den Text erschaffen habe, abhängig machen wolle. Dabei zitierte er speziell Titel/Überschriften und die Verlinkung von Artikeln, wie es in Google, Bing und Yahoo Gang und Gebe ist, aber auch Blogs. (JavaScript-Link: NYT). Dies hat ein wenig den Stallgeruch von „Big Textbrother“ und weckt datenschutzrechtlich tiefgreifende Bedenken. Seinen ersten Einsatz soll das System Anfang 2010 haben und zunächst Texte, dann aber auch Fotos und Videos erfassen. (JavaScript-Link: AP).

  • veröffentlicht am 12. Dezember 2008

    Zum 01.01.2009 tritt eine neue Verpackungsverordnung in Kraft (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: VerpackV n.F.). Gegenwärtig wird von unterschiedlichsten Stellen, darunter auch Rechtsanwälten öffentlich vertreten, dass eine Registrierungspflicht für Verpackungen für Onlinehändler dann entfällt, wenn diese bereits von dem Verpackungshersteller oder Vorlieferanten des Onlinehändlers lizenziert wurden. Diese Information ist unzutreffend. Das Bundesministerium für Umwelt (BMU) teilt mit, dass alle Verpackungen, die vom Onlinehändler erstmals in den Verkehr gebracht werden, lizenziert werden müssen. Eine Übernahme dieser Lizenzierungspflicht durch Verpackungshersteller / Vorlieferanten ist vom Gesetzestext bzw. dessen Sinn und Zweck nicht umfasst. Diese Rechtslage ist auch nachvollziehbar: Aus Sicht des Verpackungsherstellers oder Vorlieferanten wäre völlig unklar, welche Verpackungen später beim privaten Endverbraucher anfallen und welche nicht. Näheres zur neuen Verpackungsverordnung finden Sie in unserem aktuellen Sonderbereich auf der Startseite (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: VerpackV n.F.).

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