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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Januar 2016

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2015, Az. I-2 U 30/15
    § 15 Abs. 3 PatG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass nur ein ausschließlicher Lizenznehmer eines Patents aktiv legitimiert ist, gegen Verletzungen des Patents aus eigenem Recht vorzugehen. Die Ausschließlichkeit der Lizenz ist von ihm nachzuweisen. Hat der Patentinhaber jedoch vor Erteilung der so bezeichneten ausschließlichen Lizenz bereits einfache Lizenzen vergeben, so werden diese nicht unwirksam, d.h. der „ausschließliche“ Lizenznehmer kann das Patent gerade nicht unter Ausschluss jeglicher Dritter benutzen. Aus diesem Grund sei die Klägerin als einfache Lizenznehmerin anzusehen, welche nicht aus eigenem Recht aus den § 139 ff PatG vorgehen könne. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 16. Juni 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuG, Urteil vom 16.04.2015, Az. T-258/13
    Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass es für die ernsthafte, rechtserhaltende Benutzung einer Gemeinschaftswortmarke ausreicht, wenn der Markeninhaber auf von der Marke erfassten Waren (hier: Kopfkissen, Schlafsäcke, Bettwaren, Bettdecken) ein Schrägband mit dem Schriftzug der Wortmarke an der Ecke der Waren anbringe und diesen Schriftzug in einer Verkaufsbroschüre präsentiere. Dies sei auch eine übliche Kennzeichnung von Bettwaren. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. Januar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bielefeld, Urteil vom 12.09.2014, Az. 10 O 40/14
    § 339 BGB; § 348 HGB

    Das LG Bielefeld hat entschieden, dass es bei der Löschung von Marken, Logos und Geschäftskennzeichen von Webseiten nach Aufhebung eines Lizenzvertrags durch den ehemaligen Lizenznehmer nicht ausreichend ist, wenn er die Webinhalte manuell durchprüft. Sei auf seiner Webpräsenz entgegen einem Aufhebungsvertrag noch Werbung mit der vorher lizenzierten Marke zu finden, sei von einem Verschulden auszugehen. Der Beklagte hätte sich nicht ausschließlich auf die rein manuell durchgeführte Löschung bestimmter Passagen verlassen dürfen, sondern gegebenenfalls ein Computerprogramm zur Löschung der entsprechenden Hinweise nutzen müssen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. Mai 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 19.02.2013, Az. X ZR 70/12
    § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 265 Abs. 2 S. 1 ZPO, § 325 Abs. 1 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz an einem Patent keine Klage gegen einen Verletzer erheben kann, wenn der Patentinhaber bereits geklagt hat. Solange letztere Klage rechtshängig ist, ist der Lizenznehmer an einer eigenen Durchsetzung seiner Rechte gehindert. Ein Urteil im Prozess des Inhabers wirkt in der Folge auch gegen den Lizenznehmer als Dritten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. März 2012

    BGH, Urteil vom 24.01.2012, Az. X ZR 94/10
    § 62 Abs. 1 Fall 2 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass der Inhaber eines Gebrauchsmusters sowie der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz an diesem Recht eine notwendige Streitgenossenschaft bilden, wenn nach Verletzung des Rechts der volle Verletzergewinn eingeklagt wird. Dies gelte auch dann, wenn einer der Kläger gegen ein Urteil der Vorinstanz Berufung einlege und der andere nicht. Trotzdem sei letzterer im Wege der notwendigen Streitgenossenschaft am Verfahren beteiligt. So könne der gesamte Verletzergewinn geltend gemacht werden, ohne offenzulegen, in welchem Verhältnis zwischen Musterinhaber und Lizenznehmer die Verteilung erfolgen solle. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. Juni 2011

    LG Hamburg, Urteil vom 12.02.2008, Az. 312 O 525/07
    §§ 3, 5 UWG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung eines italienischen Möbelanbieters in Deutschland irreführend ist, wenn den Kunden suggeriert werden, dass es sich um Originale (Designermöbel im Bauhaus-Stil) handele, die direkt vom Hersteller verkauft würden, wenn dies nicht zutrifft. Die streitgegenständlichen Möbel dürfen in der Bundesrepublik nur von Lizenznehmern vertrieben werden, was der Beklagte nicht war. Allerdings sei es gerade bei Designer-Möbeln für die verständigen Verkehrskreise für eine Kaufentscheidung von nicht unerheblicher Relevanz, ob es sich um lizenzierte Produkte handele. Es werde nämlich sowohl der materielle als auch der ideelle Wert der Ware u.a. davon geprägt, ob diese von dem Inhaber der Urheberrechte hergestellt bzw. vertrieben würden oder nicht und ob der Vertrieb in Deutschland rechtmäßig erfolge. Es sei für den Verbraucher auch nicht ohne weiteres erkennbar gewesen, dass es sich um Nachahmerprodukte handelte, da sich der günstige Preis aus der irreführenden Werbung durch den „Direktverkauf“ und eine zeitliche Befristung erklären ließ. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 15. November 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR 3/09
    § 89b HGB; § 30 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass dem Lizenznehmer eines Markenlizenzvertrags bei der Beendigung des Lizenzverhältnisses eine Entschädigung zustehen kann, wenn der Lizenznehmer in die Absatzorganisation des Lizenzgebers eingebunden ist und dem Lizenzgeber seinen Kundenstamm zu übertragen hat. Im vorliegenden Fall wurde ein solcher Ausgleichsanspruch allerdings abgelehnt, da der Lizenzgeber auf dem Gebiet der vom Lizenznehmer vertriebenen Waren selbst nicht tätig war. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. September 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Mannheim, Urteil vom 05.03.2010, Az. 7 O 142/09
    Art. 64 EPÜ i.V.m. § 139 Abs. 2 S.1 PatG i.V.m. §§ 840 Abs. 1, 421 ff. BGB

    Das LG Mannheim hat entschieden, dass bei der Verletzung eines Patents für die Bezifferung des Schadensersatzes die Lizenzgebühren zu Grunde zu legen sind, die von der Patentinhaberin in einem Lizenzvertrag auf ihrer Webseite öffentlich vorgehalten werden. Diese Rahmenbedingungen sahen eine Standardrate vor, sowie vergünstigte Raten, die unter bestimmten Konditionen gewährt wurden. Das Gericht sprach der Klägerin Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie in Höhe der Standardrate zu. Die Konditionen für eine vergünstigte Lizenz habe die Beklagte als Verletzerin offensichtlich nicht erfüllt. Daran ändere sich auch nichts, wenn die Klägerin faktisch die Standardrate von keinem ihrer Lizenznehmer verlange und diese nur auf dem Papier existiere. Eine Privilegierung für den Verletzer komme nicht in Betracht. Die von der Beklagten vorgetragene systematische Einräumung von Sonderkonditionen für die Lizenznehmer der Klägerin sei im Übrigen nicht ausreichend substantiiert dargelegt worden.

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