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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. Juni 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Wiesbaden, Urteil vom 07.12.2011, Az. 11 O 29/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 43 AMG, § 11a ApoG

    Das LG Wiesbaden hat entschieden, dass die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel nur durch Apotheken erfolgen darf. Zwar dürfe sich der Apotheker für den Versand solcher Arzneimittel eines Logistik-Unternehmens bedienen, jenes dürfe allerdings nicht den Anschein erwecken, selbst die Arzneimittel zu vertreiben. Im letzteren Fall liege ein nicht erlaubtes In-den-Verkehr-bringen von Arzneimitteln durch Dritte vor. Dies sei auch dann der Fall, wenn das Drittunternehmen durch seine Werbung den Eindruck erwecke, dass Arzneimittel direkt dort bestellt und erworben werden könnten. Dies würde der gesetzlich vorgesehen Alleinverantwortlichkeit der Apotheken zuwider laufen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. Oktober 2009

    Nachdem Amazon seine Verkaufsplattform 2002 für Drittanbieter öffnete, hat der Hauptkonkurrent von eBay weitere Bereiche seiner Infrastruktur für Handelspartner zugänglich gemacht. Hierzu gehören bislang schon die sog.  Amazon Web Services, also Online-Dienste wie Simple Storage Service (Datenspeicherung), Elastic Compute Cloud (Serverkapazität) und Simple Queue Service (Nachrichtenspeicherung) und die Amazon E-Commerce Services, wie ein Affiliate Programm und jetzt auch der Logistikdienst „Fulfillment by Amazon“ (FBA). Gerd Meyer-Taborsky, Senior Program Manager of Fulfillment by Amazon, erklärte gegenüber den Computer Reseller News: (mehr …)

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