IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. Juni 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 14.10.2010, Az. I ZR 5/09
    §§ 5 UWG; 4 Nr. 11 StBerG

    Der BGH hat entschieden, dass eine Werbeanzeige, die lediglich auf das Bestehen eines Vereins (hier: Lohnsteuerhilfeverein) hinweist, keine Angaben zu Voraussetzungen oder Beschränkungen einer Beratung enthalten muss. Auch wenn nicht darauf hingewiesen werde, dass für eine Beratung eine Mitgliedschaft erforderlich sei und dass die Beratung solcher Vereine nur eingeschränkt erfolge, liege keine Irreführung vor. Der Beklagte habe in den Anzeigen lediglich seinen Namen, seine Adresse und seine sonstigen Kontaktdaten angegeben. Werde in dieser Weise allein auf das Bestehen hingewiesen, müssten die oben angegebenen Tatsachen nicht ausdrücklich erklärt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

I