Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Stuttgart: Die Kenntnis eines regionalen Verbraucherschutzverbandes von einem Wettbewerbsverstoß impliziert nicht die Kenntnis anderer Regionalverbändeveröffentlicht am 26. September 2013
OLG Stuttgart, Urteil vom 04.07.2013, Az. 2 U 157/12
§ 12 Abs. 2 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG; § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB; § 127 MarkenGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass es für die Dringlichkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch einen regionalen Verbraucherschutzverband nicht schädlich ist, wenn ein anderer Regionalverband derselben Organisation (z.B. Verbraucherzentralen der verschiedenen Bundesländer) bereits früher Kenntnis von dem Verstoß hatte. Diese Kenntnis sei dem Antragsteller nicht zuzurechnen, da es sich um unterschiedliche Rechtspersonen handele. Inhaltlich ging es um die Unzulässigkeit der Werbung mit nicht zutreffenden geografischen Angaben für Lebensmittel (Aufdruck „Mark Brandenburg“ für in Köln abgefüllte Frischmilch). Zum Volltext der Entscheidung: