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Artikel-Schlagworte: „Löschung“

BGH: Google muss Suchergänzungsvorschläge (Autocomplete) löschen, wenn Kenntnis von einer darin liegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung besteht

Dienstag, 14. Mai 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BGH, Urteil vom 14.05.2013, Az. VI ZR 269/12
§ 823 BGB, § 1004 BGB

Der BGH hat entschieden, dass Google Suchergänzungsvorschläge zu löschen hat, wenn diese zu einer Persönlichkeitsrechtsverletzung führen. Im vorliegenden Fall schlug die von Google betriebene Suchmaschine bei Eingabe des Unternehmensnamens der Klägerin in einem im Rahmen der “Autocomplete”-Funktion sich öffnenden Fenster als Suchvorschläge die Wortkombinationen “R.S. (voller Name) Scientology” und “R.S. (voller Name) Betrug” vor. Hierin sah die Beklagte zu Recht eine Persönlichkeitsverletzung. Das Verfahren wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen. Zur Pressemitteilung Nr. 87/2013 des BGH: (more…)

LG Köln: Anspruch auf Löschung eines unberechtigten Dispute-Eintrags auf eine Domain

Montag, 15. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 05.03.2013, Az. 33 O 144/12

Das LG Köln hat entschieden, dass ein unbegründeter Dispute-Eintrag auf eine Domain einen Anspruch auf Löschung dieses Eintrags seitens des Domain-Inhabers begründet. Der unbegründete Eintrag stelle eine Rechtsverletzung dar. Vorliegend hatte die Markeninhaberin eine Marke “bye-bye” gegen die gleichnamige Domain “www.bye-bye.de” einen Dispute-Eintrag gestellt, da sie darin eine Verletzung ihrer Markenrechte sah. Die Domain wurde zu der Zeit als sog. Parking-Domain genutzt. Das LG sah deshalb den Dispute als unberechtigt an, da eine Marke einen Unterlassungsanspruch nur bezogen auf den geschützten Waren- und Dienstleistungsbereich begründe; der Inhaber einer Domain diese aber auch anders, auf nichtverletzende Weise, nutzen könne. Sei der geschützte Bereich betroffen, bestünden deshalb Unterlassungsansprüche, aber kein Anspruch auf Freigabe der Domain.

DPMA hat Mario Barths Marke “Nicht quatschen, machen” wegen Nichtigkeit gelöscht

Freitag, 12. April 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat die Wortmarke des Komikers Mario Barth “Nicht quatschen, machen” wegen Vorliegens absoluter Schutzhindernisse (vgl. §§ 50, 8 Abs. 2 MarkenG) für nichtig erklärt und gelöscht (hier). Bereits das LG Düsseldorf hatte Bedenken an dem Bestand der Marke geäußert, da es sich um eine allgemeine Lebensweisheit handele (hier), und dementsprechend Auskunftsansprüche und einen Schadensersatzfeststellungsanspruch Barths abgelehnt. (more…)

BPatG: Eine Markenlöschung ist rechtmäßig, wenn die Verlängerungsgebühr erst einen Tag nach Fristablauf beim DPMA eingeht

Donnerstag, 11. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBPatG, Beschluss vom 26.02.2013, Az. 27 W (pat) 572/11
§ 47 Abs. 3 MarkenG; Anlage zu § 2 Abs. 1 PatKostG; § 3 Abs. 2 PatKostG, § 7 Abs. 1 S. 1 PatKostG

Das BPatG hat entschieden, dass die Löschung einer Marke mangels Verlängerung rechtmäßig und nicht rückgängig zu machen ist, wenn die Verlängerungsgebühr seitens des Markeninhabers erst am Tag nach Fristablauf auf dem Konto des Deutschen Patent- und Markenamtes eingeht. Wiedereinsetzungsgründe seien vorliegend nicht ersichtlich und auch eine geringe Überschreitung gesetzlicher Fristen führe zur Fristversäumung. Gerade bei für den Markeninhaber ungewöhnlichen Vorgängen (Verlängerung der einzigen Marke) habe dieser bei der Instruktion seiner Hilfspersonen besondere Sorgfalt walten zu lassen. Zum Volltext der Entscheidung:

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BPatG: Die Wortmarke “Glühkirsch” ist freihaltebedürftig und daher zu löschen

Montag, 11. März 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BPatG, Urteil vom 17.10.2012, Az. 26 W (pat) 68/11
§ 50 MarkenG, § 54 Abs. 1 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Das BPatG hat entschieden, dass die seit 1999 für alkoholische Getränke eingetragene Wortmarke “Glühkirsch” zu löschen ist. Grund sei, dass für den genannten Begriff ein Freihaltebedürfnis im Interesse von Mitbewerbern bestehe, die den Ausdruck “Glühkirsch” im Handels- und Wirtschaftsverkehr, insbesondere im Weihnachtsmarktbereich, als Sachangabe über Geschmacksrichtung und Temperatur der angebotenen Waren frei verwenden können müssen. Dies sei bereits im Zeitpunkt der Eintragung der Fall gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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BPatG: Die Marke “headfuck” ist wegen Verstoßes gegen die guten Sitten zu löschen

Freitag, 1. März 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBPatG, Beschluss vom 18.12.2012, Az. 27 W (pat) 22/12
§ 54 MarkenG, § 50 Abs. 1 MarkenG, § 8 Abs. 2 MarkenG

Das BPatG hat entschieden, dass die Wort-/Bildmarke “headfuck”, die u.a. für Bekleidung eingetragen war, wegen Verstoßes gegen die guten Sitten zu löschen ist. Der Begriff sei in relevantem Umfang ein vulgärsprachlicher Ausdruck für eine Sexualpraktik, der geeignet sei, das Sittlichkeitsgefühl eines erheblichen, zu respektierenden Personenkreises zu verletzen. Ein solcher Begriff dürfe nach Auffassung des Senats nicht als Bestandteil einer Marke veröffentlicht werden, “für welche eine Urkunde mit dem Bundesadler als Zeichen hoheitlicher Anerkennung verliehen” werde. Mit einer Eintragung der Marke “Fickshui” hatte derselbe Senat zuvor jedoch interessanterweise keine Probleme (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Düsseldorf: Verwirkung einer Vertragsstrafe durch lediglich im Google-Cache abrufbare Inhalte

Mittwoch, 30. Januar 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2010, Az. 34 O 76/10
§ 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Vertragsstrafe auf Grund einer Unterlassungserklärung auch dann verwirkt werden kann, wenn die zu unterlassenden Inhalte zwar gelöscht wurden, aber noch über einen Suchmaschinen-Cache (hier: Google) weiter aufrufbar sind. Der Unterlassungsschuldner habe es sorgfaltswidrig unterlassen, Google mit der Entfernung der In­halte aus dem Suchmaschinenindex zu beauftragen bzw. selbst entsprechende Löschungs­maßnahmen zu ergreifen. Sei dem Schuldner eine bestimmte Gestaltung einer mit Google verlinkten Homepage untersagt wor­den, so müsse der Be­treiber nach Änderung der Homepage auch die entsprechenden Arbeits­schritte des Pro­­viders und deren Ergebnisse kontrollieren, um sicherzustellen, dass nur noch die Neufassung abrufbar sei. Ebenso sehen dies das LG Hamburg (hier, bezüglich Fotos) und das LG Saarbrücken (hier). Einzig das LG Halle kann in einer Unterlassungserklärung nicht die Verpflichtung erkennen, selbst aktiv mit Löschungsbemühungen tätig zu werden (hier). Nach Auffassung des OLG Düsseldorf seien allerdings Wettbewerbsverstöße, die nur über einen Suchmaschinen-Cache aufrufbar seien, zumindest nicht abmahnfähig (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

BGH: Die Marke “Duff Beer” darf doppelt existieren / Streit um “Simpsons”-Bier

Freitag, 21. Dezember 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 05.12.2012, Az. I ZR 135/11
§ 14 MarkenG, § 50 ff MarkenG

Der BGH hat entschieden, dass es das aus der Zeichentrickserie “Die Simpsons” bekannte “Duff Beer” auch mehrmals geben darf. Der Vertreiber des Getränks hatte gegen ein Unternehmen, welches sich die Wort-/Bildmarke “Duff Beer” 1999 hatte eintragen lassen, die Löschung dieser Marke wegen Nichtnutzung beantragt - ohne Erfolg. Interessant daran ist, dass das beklagte Unternehmen zwar auch Bier unter dem Namen “Duff” verkauft hatte, allerdings unter einer grafisch anderen Gestaltung als die eingetragene Marke. Letztere wurde tatsächlich über einen längeren Zeitraum nicht genutzt. Trotzdem wurde ein Löschungsanspruch abgelehnt, so dass die Marken nun nebeneinander existieren. Die Urteilsbegründung wurde vom BGH noch nicht bekannt gegeben.

BPatG: (Teil-)Löschung einer Marke ist unwirksam, wenn der Antrag dem Inhaber nicht zugestellt wurde

Freitag, 14. Dezember 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BPatG, Beschluss vom 23.10.2012, Az. 24 W (pat) 36/11
§ 49 MarkenG, § 53 Abs. 3 MarkenG

Das BPatG hat entschieden, dass der Beschluss über die Teillöschung einer Marke wegen Verfalls unwirksam und daher aufzuheben ist, wenn dem Markeninhaber der Antrag auf Teillöschung nicht wirksam zugestellt wurde. Dadurch werde die zweimonatige Widerspruchsfrist nicht in Gang gesetzt. Zum Nachweis der Zustellung genügt nicht das Absendedatum in Verbindung mit einer Einschreibennummer, wenn der Zugang des Einschreibens (z.B. durch Ausdruck der Sendungsverfolgung der Post) nicht nachgewiesen ist und der Empfänger es auch tatsächlich nicht erhalten hat. Zum Volltext der Entscheidung:

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EuGH: Die Dauer der “ernsthaften Benutzung” einer Marke wird nicht durch die Ablösung der ursprünglichen durch eine aktualisierte Version der Marke unterbrochen

Mittwoch, 7. November 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

EuGH, Urteil vom 25.10.2012, Az. C-553/11
Art. 10 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 89/104, Art. 15 GMV

Der EuGH hat entschieden, dass eine Marke auch dann ernsthaft genutzt wird, wenn ihre ursprüngliche Gestaltung nicht mehr Verwendung findet, da diese durch eine aktualisierte Version ersetzt worden ist. Der Bestand der Marke und die Geltendmachung von Unterlassungs- und Annexansprüchen hängt von der ernsthaften Benutzung der Marke binnen einer bestimmten Jahresfrist ab (vgl. Art. 15 GMV, § 26 MarkenG, vgl. BPatG hier). Interessant ist das Urteil derzeit in Hinblick auf die von Samsung gerüchteweise angedachte Modifizierung ihres Markendesigns, welches in den letzten Jahrzehnten bereits mehrere Wandlungen über sich hat ergehen lassen (hier und hier). Ein anderes Urteil hätte für die Markeninhaber bedeutet, dass für den Erhalt der Marke stets neben der aktualisierten auch die ursprüngliche Markenversion hätte verwendet werden müssen - marketingtechnisch ein GAU. Zum Volltext der Entscheidung (hier).

EuGH: Die Benutzung der Marke “Protiplus” kann auch eine Benutzung der Marke “Proti” begründen

Donnerstag, 1. November 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 25.10.2012, Az. C-553/11
Art. 10 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 89/104

Der EuGH hat entschieden, dass die Benutzung einer eingetragenen Marke in einer abgewandelten, ebenfalls eingetragenen Form für die ernsthafte Benutzung der ersteren Marke herangezogen werden kann. Vorliegend war der Kläger Inhaber der eingetragenen Marken “Proti”, “Protiplus” und “Proti Power” und ging aus der Marke “Proti” gegen die Marke “Protifit” des Beklagten vor. Der Beklagte verwehrte sich dagegen, da die Marke “Proti” vom Kläger nicht benutzt worden sei, unstreitig jedoch die Marken “Protiplus” und “Proti Power”. Die Einrede der mangelnden Benutzung ließ das Gericht in dieser Konstellation jedoch nicht zu. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Halle: Pflicht zur Löschung des Google-Cache nach Abgabe einer Unterlassungserklärung verneint

Mittwoch, 15. August 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Halle, Urteil vom 31.05.2012, Az. 4 O 883/11

Das LG Halle hat entschieden, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung (hier: wegen Nutzung von Metatags / Keywords) grundsätzlich keine Pflicht besteht, für eine Löschung der beanstandeten Internet-Seiten im Google-Cache Sorge zu tragen. Eine solche Pflicht müsse ausdrücklich vereinbart werden, denn aufgrund einer Unterlassungserklärung bestehe üblicherweise keine Verpflichtung dazu, aktiv tätig zu werden. Die Tatsache, dass der Google-Cache eine Internetseite zeige, wie sie vor Abgabe der Unterlassungserklärung ausgesehen habe, sei kein wirksamer Anknüpfungspunkt für eine Vertragsstrafe.

OLG Karlsruhe: Bezieht sich eine Unterlassungserklärung auf eine inzwischen gelöschte Marke, kann keine Vertragsstrafe gefordert werden

Dienstag, 17. Juli 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Karlsruhe, Urteil vom 07.05.2012, Az. 6 U 187/10
§ 52 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die sich auf die Nichtverwendung einer zwischenzeitlich gelöschten Marke bezieht, nicht mehr als Grundlage für die Geltendmachung einer Vertragsstrafe dienen kann. Gegen letztere könne der Einwand der Rechtsmissbrauchs erhoben werden. Dies begründe sich in der rückwirkenden Nichtigkeit einer gelöschten Marke. Zudem sei im vorliegenden Fall die Formulierung “wie es sich bei diesen Begriffen für Frau … um markenrechtliche Begriffe handelt” als auflösende Bedingung zu verstehen gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
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BPatG: Marke “jungbrunnen” für u.a. Tee und Kaffee ist mangels Unterscheidungskraft zu löschen

Freitag, 22. Juni 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BPatG, Beschluss vom 22.05.2012, Az. 27 W (pat) 26/11
§ 54 MarkenG, § 50 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Das BPatG hat entschieden, dass der Marke “jungbrunnen” jegliche Unterscheidungskraft fehlt und diese deshalb 4 Jahre nach Eintragung zu löschen ist. Bei den angemeldeten Waren und Dienstleistungen „Tee, Kaffee, Konditorwaren; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Betrieb eines Hotels; medizinische Dienstleistungen” werde der Begriff lediglich als werbliche Anpreisung verstanden. Der Bedeutungsgehalt eines “Quells ewiger Jugend” im Sinne von “einen Menschen sich jugendlich oder jung fühlen lassen” bzw. “neue Kraft und Vitalität wecken” sei bei den maßgeblichen Verkehrkreisen verankert und könne keinen betrieblichen Herkunftshinweis bilden. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Keine rechtserhaltende Markenbenutzung allein durch Verwendung einer Domain / “ZAPPA”

Montag, 18. Juni 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 31.05.2012, Az. I ZR 135/10
Art. 15 Abs. 2 Buchst. a GMV

Der BGH hat entschieden, dass allein die Verwendung einer Domain unter einem Markennamen keine rechtserhaltende Benutzung der Marke darstellt. Mangels Benutzung sei demnach auch die Gemeinschaftsmarke “ZAPPA” zu löschen, denn der Verkehr fasse den Domainnamen “zappa.com” nur als Hinweis auf eine Internetseite mit Informationen über den Musiker Frank Zappa auf. Auf Grund des Verfalls der Marke könne der Kläger daraus keine Ansprüche gegen den Veranstalter der “Zappanale” (Musikfestival) geltend machen. Zum Text der Pressemitteilung Nr. 75/2012:

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OLG Köln: Löschungsanspruch bzw. Korrekturanspruch gegen Creditreform wegen falscher Bonitätsdaten gerichtlich durchsetzbar

Montag, 4. Juni 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Köln, Beschluss vom 08.03.2012, Az. 18 U 304/11
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art 2 Abs. 1 GG, § 35 Abs. 4 BDSG

Das OLG Köln hat entschieden, dass die Creditreform AG im Wege der einstweiligen Verfügung zur Löschung bzw. Korrektur unrichtiger Daten verpflichtet werden kann, wenn einer außergerichtlichen Aufforderung nicht Folge geleistet wird. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Nürnberg-Fürth: Betreiber eines Ärzte-Bewertungsportals muss nach Hinweis auf falsche Bewertung eine sorgfältige Überprüfung durchführen

Mittwoch, 9. Mai 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08.05.2012, Az. 11 O 2608/12
§ 823 BGB, § 1004 BGB

Das LG Nürnberg-Fürth hat am gestrigen Tage im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass der Betreiber eines Ärzte-Bewertungsportals im Internet eine Bewertung löschen muss, wenn konkrete Beanstandungen eines betroffenen Arztes vorliegen. Im entschiedenen Fall war ein Zahnarzt von einem Nutzer nach einer Implantatbehandlung als “fachlich inkompetent” und “vorrangig eigene wirtschaftliche Interessen verfolgend” dargestellt worden. Der Zahnarzt war daraufhin an den Betreiber des Portals herangetreten und hatte auf die Unwahrheit (keine Implantatbehandlung im angegebenen Zeitraum) hingewiesen, der Betreiber hatte daraufhin lediglich bei dem nur ihm bekannten Nutzer nachgefragt, ob die Bewertung der Wahrheit entspreche, was dieser bestätigte. Der Betreiber verweigerte aus diesem Grund die Löschung (”Aussage gegen Aussage”). Nach Auffassung des Gerichts sei jedoch eine sorgfältigere Prüfung des Betreibers angezeigt gewesen, insbesondere hätte er einen Nachweis für das Stattfinden der Behandlung fordern können. Der Portalbetreiber hat bereits angekündigt, das Hauptsacheverfahren betreiben zu wollen. Weitere Entscheidungen zu Bewertungsportalen finden sie hier (KG Berlin), hier (LG Berlin) und hier (AG Wolgast).


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