Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BPatG: Farbmarke „Rot“ der Sparkasse soll gelöscht werdenveröffentlicht am 30. Juli 2015
BPatG, Beschluss vom 03.07.2015, Az. 25 W (pat) 13/14 – nicht rechtskräftig
§ 8 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die eingetragene konturlose Farbmarke „Rot“ (HKS 13) der Sparkasse zu löschen ist. Es bestehe keine originäre Unterscheidungskraft und eine Verkehrsdurchsetzung habe nicht nachgewiesen werden können. Zur Pressemitteilung:
(mehr …) - BGH: Farbmarke „Nivea-Blau“ muss möglicherweise gelöscht werdenveröffentlicht am 10. Juli 2015
BGH, Beschluss vom 09.07.2015, Az. I ZB 65/13
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass die konturlose Farbmarke „Blau (Pantone 280 C)“ für Nivea-Produkte möglicherweise zu löschen ist. Grundsätzlich sei die eingetragene Marke nicht schutzfähig, da sie keine Unterscheidungskraft besitze. Allerdings könne eine Durchsetzung der Marke im Verkehr vorliegen, welche eine Löschung verhindere. Diese Frage sei mit dem bislang vorliegenden Gutachten jedoch noch nicht abschließend geklärt, weshalb der BGH die Angelegenheit zur erneuten Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen hat. Zur Pressemitteilung Nr. 112/15:
- BGH: Zur rechtserhaltenden Markenbenutzung im Inland bei Warendurchfuhrveröffentlicht am 27. Mai 2015
BGH, Urteil vom 27.11.2014, Az. I ZR 91/13
§ 14 Abs. 3 Nr. 4 MarkenG, § 26 Abs. 1 und 4 MarkenG, § 49 MarkenG, § 55 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass die im Ausland erfolgende Kennzeichnung einer Ware mit einer Marke und anschließende Durchfuhr durch Deutschland für eine rechtserhaltende Benutzung der Marke in der Bundesrepublik nicht ausreicht. Werde die Ware jedoch erst im Inland gekennzeichnet und dann weiter ins Ausland verbracht, könne dies für eine entsprechende Nutzung genügen, denn als Benutzung im Inland bei zur Ausfuhr bestimmten Waren gelte auch das Anbringen der Marke auf Waren oder deren Aufmachung oder Verpackung im Inland. Es sei nicht erforderlich, dass die Ware in Deutschland in den Verkehr gebracht werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Die Marke „TNT Post Deutschland“ kann von der Deutschen Post nicht untersagt werdenveröffentlicht am 20. Mai 2015
BGH, Beschluss vom 23.10.2014, Az. I ZR 37/14
§ 14 MarkenG, § 23 MarkenG
Der BGH hat entschieden, dass gegenüber dem Inhaber der Marke „TNT Post Deutschland“ seitens der Deutschen Post keine Unterlassungsansprüche bestehen. Eine Verwechslungsgefahr liege nicht vor, auch wenn die Marke „POST“ in der Marke „TNT Post Deutschland“ enthalten sei. Der Verkehr werde dies im letzteren Fall jedoch als reine Sachangabe verstehen und dies nicht mit der Deutschen Post AG in Verbindung bringen. Zum Volltext der Entscheidung: - AG Hannover: Ist ein Foto im Internet nur noch durch die direkte Eingabe einer URL aufrufbar, kann dies eine Vertragsstrafe auslösenveröffentlicht am 7. Mai 2015
AG Hannover, Urteil vom 26.02.2015, Az. 522 C 9466/14
§ 97 UrhG, § 72 UrhG, § 19 a UrhGDas AG Hannover hat entschieden, dass die Aufrufbarkeit eines Fotos im Internet durch Direkteingabe einer URL einen Verstoß gegen eine zuvor abgegebene Unterlassungserklärung darstellt und daher eine Vertragsstrafe auslöst. Es sei entgegen der zuvor eingegangenen Verpflichtung keine vollständige Löschung erfolgt, sondern es liege weiterhin eine öffentliche Zugänglichmachung vor. Entscheidend sei dabei, dass sämtliche Personen, die den Internetpfad auf ihrem Rechner gespeichert hätten, weiterhin auf das Lichtbild zugreifen könnten. Eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR für ein Lichtbild sei als angemessen zu beurteilen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Speicherung von Daten eines aufgehobenen Insolvenzverfahrens bei Bonitätsauskunftveröffentlicht am 13. April 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.03.2015, Az. 7 U 187/13
§ 823 Abs. 1 BGB; § 258 Abs. 1 InsODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Aufhebung eines Insolvenzverfahrens die Prüffrist zum Löschen von Daten nicht verkürzt. Die Beklagte, die unter anderem Bonitätsauskünfte gibt, hatte sowohl Eröffnung als auch Aufhebung des Verfahrens gespeichert. Der Ansicht des Klägers, dass die Aufhebung des Verfahrens nicht isoliert gespeichert werden dürfe, schloss sich das Gericht nicht an. Auch an der Speicherung der Information über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens bestehe ein berechtigtes Interesse des Geschäftsverkehrs, da dies Rückschlüsse über die Bonität eines Schuldners zulasse bzw. die Notwendigkeit einer genaueren Prüfung aufzeige. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Celle: Unterlassungsschuldner muss Google-Trefferliste prüfen und Löschungen veranlassenveröffentlicht am 17. März 2015
OLG Celle, Urteil vom 29.01.2015, Az. 13 U 58/14
§ 315 Abs. 3 BGB, § 339 S. 2 BGBDas OLG Celle hat entschieden, dass ein vertragliches Unterlassungsgebot bezüglich bestimmter Inhalte im Internet sich nicht nur auf die Webseiten des Schuldners bezieht, sondern auch dazu führen kann, dass der Schuldner Löschungen in Suchmaschinen veranlassen muss. Seien die zu unterlassenden Inhalte noch über die Trefferliste von Google (als meistgenutzter Suchmaschine) aufrufbar, habe der Schuldner einen Antrag auf Löschung im Google-Cache zu stellen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bielefeld: Sorgfaltspflichten bei der Löschung von Webinhalten nach Aufhebung einer Lizenzvertragesveröffentlicht am 28. Januar 2015
LG Bielefeld, Urteil vom 12.09.2014, Az. 10 O 40/14
§ 339 BGB; § 348 HGB
Das LG Bielefeld hat entschieden, dass es bei der Löschung von Marken, Logos und Geschäftskennzeichen von Webseiten nach Aufhebung eines Lizenzvertrags durch den ehemaligen Lizenznehmer nicht ausreichend ist, wenn er die Webinhalte manuell durchprüft. Sei auf seiner Webpräsenz entgegen einem Aufhebungsvertrag noch Werbung mit der vorher lizenzierten Marke zu finden, sei von einem Verschulden auszugehen. Der Beklagte hätte sich nicht ausschließlich auf die rein manuell durchgeführte Löschung bestimmter Passagen verlassen dürfen, sondern gegebenenfalls ein Computerprogramm zur Löschung der entsprechenden Hinweise nutzen müssen. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Wortmarke „for you“ muss nicht wegen fehlender Unterscheidungskraft gelöscht werdenveröffentlicht am 9. Januar 2015
BGH, Beschluss vom 10.07.2014, Az. I ZB 81/13
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass die Wortmarke „for you“ für u.a. Nahrungsergänzungsmittel nicht wegen mangelnder Unterscheidungskraft zu löschen ist. Die Wortfolge enthalte für die beanspruchten Waren keine beschreibende Sachaussage und sei auch nicht als bloße werbliche Anpreisung zu verstehen. Der Annahme des Bundespatentgerichts, die Wortfolge „for you“ werde im Sinne eines Hinweises auf Produkte verstanden, die individuell an die persönlichen Bedürfnisse der Abnehmer angepasst würden und die damit über eine besondere, wenn auch nicht näher konkretisierte Qualität oder Beschaffenheit verfügten, sei nicht zu folgen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: „ZOOM“ ist nicht gleich „ZOOM“ – Zur Verwechslungsgefahr gleichlautender Marken bei unterschiedlichen Waren und Dienstleistungenveröffentlicht am 23. Dezember 2014
BGH, Beschluss vom 03.07.2014, Az. I ZB 77/13
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass zwei Marken, auch wenn sie gleichlautende Wortbestandteile (hier: „ZOOM“) haben, nicht verwechslungsgefährdet sind, wenn sie für unterschiedliche Waren und Dienstleistungen eingetragen wurden. Vorliegend seien die Waren „Papier für Kopierzwecke“ und „Printmedien, nämlich Druckschriften, Druckerzeugnisse, insbesondere Zeitungen, Zeitschriften und Bücher, Fotografien“ einander nicht ähnlich im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG. Zum Volltext der Entscheidung: