IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. Juli 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 19.07.2012, Az. C-112/11
    Art. 2 der Verordnung Nr. 1008/2008, Art. 23 der Verordnung Nr. 1008/2008

    Der EuGH hat im Rahmen einer Vorlagefrage entschieden, dass bei der Flugbuchung im Internet seitens des Veranstalters keine fakultativen Zusatzkosten voreingestellt werden dürfen. Für solche Kosten (z.B. Rücktrittsversicherung) sei ein aktives „Opt-in“ durch den Kunden erforderlich. Durch Verkäufer von Flugscheinen müsse stets den Endpreis ausgewiesen werden, d. h. der Flugpreis sowie alle für diesen Flug unerlässlichen Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte. Vom Kunden frei wählbare Zusatzleistungen müssten diesem am Anfang des Buchungsvorgangs vorgestellt werden, die Auswahl müsse dieser selbst treffen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 31. Oktober 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.09.2011, Az. 16 U 43/11
    § 308 Nr. 3 BGB, § 346 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Klausel in den AGB eines Luftverkehrsunternehmens unwirksam ist, die den Kunden bei Reiseantritt zur Vorlage der Kreditkarte verpflichte, mit der er das Ticket zuvor erworben habe. Könne er dies nicht, müsse er ein neues Ticket erwerben. Das Gericht sah eine solche Klausel als unwirksam an. Das von der Fluggesellschaft vorbehaltene Lösungsrecht vom Vertrag bei Nichtvorlage der Karte sei sachlich nicht gerechtfertigt. Zwar sei ein solches Vorgehen durchaus geeignet, um Missbrauch von Kreditkarten vorzubeugen, jedoch könne dieses Risiko  nicht pauschal auf den Kunden abgewälzt werden, z.B. wenn ihm die Vorlage der Kreditkarte ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist. Zum Volltext der Entscheidung:

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