Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuGH: Zusatzleistungen dürfen bei Online-Flugbuchungen seitens des Betreibers nicht voreingestellt seinveröffentlicht am 27. Juli 2012
EuGH, Urteil vom 19.07.2012, Az. C-112/11
Art. 2 der Verordnung Nr. 1008/2008, Art. 23 der Verordnung Nr. 1008/2008
Der EuGH hat im Rahmen einer Vorlagefrage entschieden, dass bei der Flugbuchung im Internet seitens des Veranstalters keine fakultativen Zusatzkosten voreingestellt werden dürfen. Für solche Kosten (z.B. Rücktrittsversicherung) sei ein aktives „Opt-in“ durch den Kunden erforderlich. Durch Verkäufer von Flugscheinen müsse stets den Endpreis ausgewiesen werden, d. h. der Flugpreis sowie alle für diesen Flug unerlässlichen Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte. Vom Kunden frei wählbare Zusatzleistungen müssten diesem am Anfang des Buchungsvorgangs vorgestellt werden, die Auswahl müsse dieser selbst treffen. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Frankfurt a.M.: AGB-Klausel einer Fluggesellschaft unwirksam, die Reiseantritt nur bei Vorlage der Kreditkarte, mit der das Ticket bezahlt wurde, gestattetveröffentlicht am 31. Oktober 2011
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.09.2011, Az. 16 U 43/11
§ 308 Nr. 3 BGB, § 346 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Klausel in den AGB eines Luftverkehrsunternehmens unwirksam ist, die den Kunden bei Reiseantritt zur Vorlage der Kreditkarte verpflichte, mit der er das Ticket zuvor erworben habe. Könne er dies nicht, müsse er ein neues Ticket erwerben. Das Gericht sah eine solche Klausel als unwirksam an. Das von der Fluggesellschaft vorbehaltene Lösungsrecht vom Vertrag bei Nichtvorlage der Karte sei sachlich nicht gerechtfertigt. Zwar sei ein solches Vorgehen durchaus geeignet, um Missbrauch von Kreditkarten vorzubeugen, jedoch könne dieses Risiko nicht pauschal auf den Kunden abgewälzt werden, z.B. wenn ihm die Vorlage der Kreditkarte ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist. Zum Volltext der Entscheidung:
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