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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. März 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Teilurteil vom 13.02.2013, Az. 28 O 459/11
    § 242 BGB, § 4 VerlG

    Das LG Köln hat in diesem Fall interessante rechtliche Argumentationen zu den Rechten eines Verlags gegenüber den Erben eines verstorbenen Autors geliefert, u.a. zu der Frage, unter welchen Umständen eine Gesamtausgabe des Autors veröffentlicht werden dürfe und welche Vergütung hierfür zu entrichten sei. Gemäß § 4 VerlG sei der Verleger zur Veranstaltung einer solchen Gesamtausgabe grundsätzlich nicht berechtigt und zwar auch dann nicht, wenn ihm die Rechte an einer Vielzahl von oder gar an allen Einzelwerken zustünden. Auch in diesem Fall sei seine Berechtigung auf die Vervielfältigung und Verbreitung der Einzelwerke beschränkt. Auch die Auskunftsansprüche der Erben wurden thematisiert. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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