Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Koblenz: Zur Zulässigkeit gesundheitsbezogener Angaben für Mineralwasserveröffentlicht am 10. Dezember 2015
OLG Koblenz, Urteil vom 02.12.2015, Az. 9 U 616/15
Art. 10 Abs. 1 HCVODas OLG Koblenz hat entschieden, dass gesundheitsbezogene Angaben für Mineralwasser den Anforderungen der Health Claims Verordnung (HCVO) entsprechen müssen. Vorliegend waren die Aussagen „Ob für gesunde Knochen, Zähne oder Muskeln – Calcium ist ein echter Allrounder im Körper“ und „Magnesium unterstützt unter anderem den Energiestoffwechsel und die Muskelfunktionen – wertvoll vor allem für sportlich aktive Menschen“ streitig, die ein Unternehmen auf seiner Homepage und in einem sog. Mineralienrechner verwendete. Ein Verstoß gegen die HCVO liege darin, dass die Mineralwässer der Beklagten die Mindestmengen an Calcium und Magnesium für eine Calcium- bzw. Magnesiumquelle nicht einhielten. Dies hätte für die beanstandete Werbung aber der Fall sein müssen.
- OLG Hamm: Zur irreführenden Werbung mit pauschalen Angaben zu einer angeblich gesundheitsfördernden Wirkungveröffentlicht am 15. Juli 2013
OLG Hamm, Urteil vom 14.03.2013, Az. 4 U 5/13
§ 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein Werbespot für ein Nahrungsergänzungsmittel mit Magnesium, in welchem der Protagonist nach dem Sport einen Krampf erleidet und der Anwort darauf „Zum Glück gibt’s da was von B.“, wettbewerbswidrig ist. Bei der Suggestion, dass das beworbene Lebensmittel das Risiko des Auftretens von Wadenkrämpfen nach sportlicher Betätigung verringere oder gar beseitige, handele es sich um eine unerlaubte gesundheitsbezogene Angabe, die in dieser Pauschalität irreführend sei. Es sei nicht erwiesen, dass die Zuführung von Magnesium in Form des beworbenen Mittels zu einer Verringerung oder Vermeidung von Muskelkrämpfen nach dem Sport führe, insbesondere, wenn diese nicht auf einem Magnesiummangel beruhten. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Zu der Untersagung von irreführender Lebensmittelwerbungveröffentlicht am 7. August 2009
LG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.2009, Az. 37 O 74/08
§§ §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG, Art. 8 Abs. 1 „Health Claims – Verordnung“ (HCVO)Das LG Düsseldorf hat in diesem Fall einem Lebensmittelhersteller untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit dem Erfrischungsgetränk „Bionade“ anzugeben, dass dieses Getränk „viel Calcium und Magnesium“ enthalte und / oder „calciumreich“ sei und/oder dieses Getränk (mit Ausnahme des Produkts „Bionade aktiv“) enthalte Calcium und / oder Magnesium. Unberührt blieb die Möglichkeit der Angabe von Zutaten auf den Verpackungen der Produkte der Antragsgegnerin. (mehr …)