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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. Dezember 2011

    LG Essen, Urteil vom 27.04.2010, Az. 12 O 393/08
    § 280 BGB, § 631 BGB, § 287 ZPO

    Das LG Essen hat entschieden, dass in der Mängelrüge zwar nicht zugleich eine stillschweigende vertragliche Selbstverpflichtung zur Übernahme der Überprüfungskosten für den Fall zu sehen ist, dass sich der behauptete Mangel nicht bestätigt. Wohl aber sei der Rügende dann zum Schadensersatz gemäß § 280 BGB verpflichtet. Auch seien Eigenleistungen (hier: des Handwerksunternehmens) als Schaden zu berücksichtigen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. November 2011

    AG Mülheim an der Ruhr, Urteil vom 25.03.2011, Az. 27 C 458/10
    § 437 Nr. 2 BGB, § 323 BGB, § 433 BGB, § 434 BGB

    Das AG Mülheim hat entschieden, dass bei Auftreten eines roten Punktes („Fehlpixel“) bei Videoaufnahmen mit einer Digitalkamera ein Sachmangel vorliegt. Im entschiedenen Fall hatte der Kläger für einen Betrag von über 3.000 EUR eine hochwertige Digitalkamera erstanden. Bei dieser trat bei Aufnahmen im Videomodus immer wieder ein roter Punkt auf. Die Verkäuferin stritt einen Mangel ab und erklärte, dass der rote Punkt, der im Übrigen bei Standaufnahmen nicht auftrete, hinzunehmen sei. Dieser Ansicht folgte das Gericht nicht und führte aus, dass bei einem hochwertigen Gerät auch entsprechende Anforderungen gestellt werden dürften. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. Oktober 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Flensburg, Urteil vom 15.04.2009, Az. 61 C 13/09
    § 119 Abs. 2 Var. 2 BGB, § 123 Abs. 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 323 BGB, § 346 BGB, § 348 BGB, § 437 Nr. 2, § 440 BGB, § 812 Abs. 1 S. 1 Var. 1 BGB

    Das AG Flensburg hat entschieden, dass der Verkauf eines gebrauchten PCs keineswegs auch die Überlassung der sog. Recovery-CD für das auf dem PC aufgespielte Betriebssystem mitumfasse. Es falle nicht unter die gängige Praxis, dass bei dem Kauf eines gebrauchten PC grundsätzlich ein Betriebssystem mitgeführt werde, außer es sei zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart worden. So habe die Klägerin vom Beklagten nicht verlangen können, dass er ihr ein vollständiges Betriebssystem mitgibt. Dass der Beklagte dennoch ein Betriebssystem vorinstalliert habe, lasse nicht den Rückschluss zu, dass bei dem Kauf des Computers eine Vereinbarung über ein Betriebssystem getroffen worden sei. Vielmehr hätte sich dann die Klägerin im eigenen Interesse vor Vertragsschluss bei dem Beklagten erkundigen müssen, ob der zum Verkauf stehende PC ein Betriebssystem mitführe. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 5. Oktober 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hagen, Urteil vom 29.07.2011, Az. 2 O 50/10
    § 439 BGB

    Das LG Hagen hat entschieden, dass der Käufer eines mangelhaften Pkws nicht an die gewählte Art der Nacherfüllung gebunden ist, wenn diese fehlschlägt. Vorliegend habe der Käufer sich nach Ansicht des Verkäufers durch Zustimmung zu einem Reparaturversuch zunächst für eine Mangelbehebung (Mangel war ein massiv erhöhter Ölverbrauch durch einen Motorschaden) durch eine Reparatur entschieden. Daran sei der Käufer dann auch gebunden. Nach Fehlschlag des Reparaturversuchs müsse er eine Nachbesserung durch Austausch des Motors akzeptieren. Diese Auffassung teilte das Gericht nicht. Zwar sei der Käufer zunächst an eine getroffene Wahl gebunden, dies gelte aber dann nicht mehr, wenn die gewählte Art der Nacherfüllung fehlschlage. In einem solchen Fall könne der Käufer wieder auf die andere Art der Nacherfüllung übergehen. Bei gravierenden Mängeln könne sich der Verkäufer auch grundsätzlich nicht auf die Einrede berufen, dass die Neulieferung unverhältnismäßige Kosten verursache. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 13. September 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Brandenburg, Urteil vom 30.06.2011, Az. 6 U 72/10
    § 377 Abs. 2 HGB, § 377 Abs. 3 HGB

    Das OLG Brandenburg hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH entschieden, dass auf den Einwand der rechtzeitigen Mängelrüge gemäß § 377 HGB stillschweigend verzichtet wird, wenn der Verkäufer die beanstandeten Waren vorbehaltlos vom Kaufmann zurücknimmt oder diesem vorbehaltlos Nachbesserung verspricht oder den Einwand der verspäteten Mängelanzeige nicht erhebt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Juli 2011

    AG Essen, Urteil vom 15.07.2011, Az. 29 C 502/10
    §§ 280; 281; 346 ff.; 433 BGB

    Das AG Essen hat entschieden, dass der Käufer eines Softwarepakets – bestehend aus einer veralteten Version der Software und einem Upgrade auf die aktuelle Version der jeweiligen Software – den Kauf rückgängig machen kann, wenn der Verkäufer ihn nicht darauf hinweist, dass das erworbene Upgrade nur zeitlich begrenzt gültig ist. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 22. Juli 2011

    BGH, Urteil vom 29.06.2011, Az. VIII ZR 202/10
    § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass eine viermalige Nachbesserung keinen zwingenden Rücktrittsgrund darstellt. Vielmehr ist das Rücktrittsrecht sogar ausgeschlossen, wenn der letzte, zum Rücktritt führende Mangel unerheblich ist. Letzteres soll der Fall sein, wenn die Beseitigung des jeweiligen Mangels Aufwendungen von lediglich knapp einem Prozent des Kaufpreises erfordern. Der VIII. Senat weiter: „Auf das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung kommt es nur dann entscheidend an, wenn der Mangel nicht oder nur mit hohen Kosten behebbar oder die Mangelursache im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ungeklärt ist; diese Voraussetzungen lagen hier nicht vor. Unerheblich ist ferner, dass der Kaufgegenstand vor der Erklärung des Rücktritts bereits mehrfach nachgebessert wurde. Die Erheblichkeit eines bestehenden Mangels hat nichts damit zu tun, in welchem Umfang der Verkäufer zuvor andere Mängel beseitigt hat.“ Was wir davon halten? (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Juni 2011

    EuGH, Urteil vom 16.06.2011, Az. C-65/09 und C-87/09
    Art. 3 Abs. 2 und 3 Unterabs. 3 der Richtlinie 1999/44/EG
    (Verbrauchsgüterkaufrichtlinie)

    Der EuGH hat in zwei verbundenen Verfahren entschieden, dass der Verkäufer im Falle eines Mangels einer Kaufsache bei Austausch auch die Kosten für den Aus- und Einbau übernehmen muss – auch wenn dies ursprünglich nicht Vertragsbestandteil sei. Sei der Mangel der Kaufsache erst nach dem bestimmungsgemäßen Einbau (z.B. Verlegen von Fliesen, Montage einer Spülmaschine) zu Tage getreten, müssten bei Austausch die Kosten, die für den Ausbau und Neueinbau anfielen, ebenfalls ersetzt werden. Das Gericht führte aus:In einem Fall, in dem keine der beiden Vertragsparteien schuldhaft gehandelt hat, ist es demnach gerechtfertigt, dem Verkäufer die Kosten für den Ausbau des vertragswidrigen Verbrauchsguts und den Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts aufzuerlegen, da diese Zusatzkosten zum einen vermieden worden wären, wenn der Verkäufer von vornherein seine vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt hätte, und zum anderen nunmehr notwendig sind, um den vertragsgemäßen Zustand des Verbrauchsguts herzustellen. Auf eine Unverhältnismäßigkeit könne der Verkäufer sich dabei nicht berufen. Diese gelte nur im Verhältnis der beiden Arten der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung), so dass bei Unverhältnismäßigkeit der einen Möglichkeit die andere gewählt werden könne. Bei nur einer möglichen Art der Nacherfüllung komme eine Unverhältnismäßigkeit jedoch nicht in Betracht. Die finanziellen Interessen des Verkäufers seien durch die Möglichkeiten des Rückgriffs auf einen Vorverkäufer oder den Hersteller der mangelhaften Sache ausreichend geschützt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. Juni 2011

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2010, Az. I-17 U 167/09
    § 377 HGB; 453, 433 Abs. 2 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Käufer von Adressdaten etwaige Mängel der erworbenen Daten nach den Regeln des Rechtskaufs glaubhaft machen muss. Die pauschale Behauptung, bei allen Datensätzen fehle das „opt-in“, also die Einwilligung des Adressinhabers zur Weitergabe und Nutzung seiner Daten, reiche nicht aus. Die Beklagte sei vertraglich verpflichtet gewesen, der Klägerin über die Verwendung der Datensätze zu berichten. Gemäß den Ausführungen des Gerichts hätte eine detaillierte Darlegung erfordert, dass die Beklagte mitgeteilt hätte, wann sie welche Datensätze benutzt habe, welche Person wann, in welcher Form und mit welcher Begründung das fehlende Einverständnis artikuliert und in welchen völlig unklaren „mehreren“ Fällen die Beklagte Unterlassungserklärungen abgegeben habe. (Vgl. auch OLG Düsseldorf hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. Mai 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 13.04.2011, Az. VIII ZR 220/10
    § 269 Abs. 1 BGB

    Der BGH hat darüber entschieden, an welchem Ort der Verkäufer einer mangelhaften Sache die zur Beseitigung des Mangels gesetzlich geschuldete Nacherfüllung vorzunehmen hat. Dabei entschied er, dass es auch billig sein kann, wenn der in Frankreich sitzende Käufer die Ware nach Deutschland zurückbringe. Aus der Pressemitteilung Nr. 60/2011 des Bundesgerichtshofes:

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