Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Mannheim: Unberechtigte Veranlassung der Löschung einer eBay-Auktion mit echten „Ed-Hardy“-Textilien löst keinen Schadensersatzanspruch des Betroffene aus / VeRI-Programmveröffentlicht am 12. Juni 2009
LG Mannheim, Urteil vom 29.07.2008, Az. 2 O 30/08
§§ 4, 14 MarkenG; 4 Nr. 8 UWGDas LG Mannheim hat im Rahmen eines Rechtsstreits über eine Ed-Hardy-Markenverletzung entschieden, dass die Meldung eines Verkäufers über das „VeRI-Programm“ des Internetauktionshauses eBay keine schädigende Tatsachenbehauptung ist. Die Klägerin hatte die Beklagte abgemahnt, weil sie angeblich Ed-Hardy-Fälschungen über eBay vertrieb. Aus diesem Grund meldete die Klägerin die Auktionen der Beklagten als markenverletzend über das VeRI-Programm von eBay. Daraufhin wurden die Auktionen entfernt. Im Prozess konnte die Klägerin die Markenverletzung allerdings nicht nachweisen, da sie einen Testkauf durchgeführt hatte, noch konnte sie andere brauchbare Beweise für eine Rechtsverletzung vorlegen. Die Beklagte forderte im Gegenzug Unterlassung und Schadensersatz von der Klägerin, weil diese durch die VeRI-Meldung ihr Geschäft durch die Verbreitung von Tatsachen geschädigt hätte, die nicht erweislich wahr gewesen wären. Das Gericht gab jedoch auch diesem Ansinnen nicht statt.
- LG Mannheim: Auf Widerrufsrecht kann nicht verzichtet werden / vzbv gegen Content Service Ltd.veröffentlicht am 30. Mai 2009
LG Mannheim, Urteil vom 12.05.2009, Az. 2 O 268/08
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 355 BGBDas LG Mannheim hat nach einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband der Firma Content Service Ltd. untersagt, eine Klausel zu verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Weiterhin dürfe Content Service Ltd. Minderjährigen nicht strafrechtliche Schritte für den Fall androhen, dass sie bei der Anmeldung ein falsches Alter angeben (vzbv). Die in der Vergangenheit als Abo-Falle bekannt gewordene Firma betreibt die Website opendownload.de, auf der u.a. frei verfügbare Software kostenpflichtig angeboten wird, wobei die Kostenpflichtigkeit verschleiert wird. Die Mannheimer Richter entschieden, dass die Androhung einer strafrechtlichen Anzeige zur Durchsetzung nicht bestehender Zahlungsansprüche unzulässig sei und dass das gesetzliche Widerrufsrecht für diese Verträge nicht schon mit der Anmeldung ausgeschlossen werden dürfe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Update: Dem Vernehmen nach soll die Content Service Ltd. die Berufung gegen das Urteil des LG Mannheim zurückgezogen haben (OLG Karlsruhe, Az. 6 U 83/09). Damit wäre das Urteil des LG Mannheim rechtskräftig.
- LG Mannheim: Unterlassungs- und Schadensersatzforderung einer Patentverwertungsgesellschaft – schikanös oder nur ganz normal?veröffentlicht am 31. März 2009
LG Mannheim, Urteil vom 27.02.2009, Az. 7 O 94/08
§§ 226, 242, 826 BGB, §§ 9 S. 2 Nr. 1, 139 Abs. 1, 140b Abs. 1 PatG, Art. II § 1 Abs. 1 S. 1 IntPatÜbkG, Art. 64 Abs. 1 EPÜDas LG Mannheim hat in dieser Entscheidung darauf hingewiesen, dass patentrechtliche Unterlassungs- und Annexansprüche, die durch eine Patentverwertungsgesellschaft erhoben werden, nicht per se rechtsmissbräuchlich sind. Insoweit für Aufsehen gesorgt hatte der deutsche Patentverwerter IP.Com in einem Prozess gegen Nokia (Link: IP.Com). Im vorliegenden Fall machte die Klägerin, eine Patentverwertungsgesellschaft, aus dem ihr gehörenden Klagepatent Unterlassungs-, vor allem aber Ansprüche auf Entschädigung und Rechnungslegung geltend. Die Beklagte, ein Mobilfunkgerätehersteller mit Sitz in Taiwan, vertrieb bundesweit – auch unter eigenem Markennamen – und insbesondere durch ihre im Vereinigten Königreich ansässige Tochtergesellschaft Mobilfunkgeräte, hierunter das Modell A., welche UMTS-fähig sind. Die Ausgestaltung der Mobiltelefone, so dass diese UMTS-fähig sind, wurde vom Gericht als wortsinngemäße Benutzung der klagepatentgemäßen Lehre angesehen. Die Klägerin sei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt an der Durchsetzung der geltend gemachten Ansprüche gehindert. Insbesondere sei deren Durchsetzung nicht als rechtsmissbräuchlich zu bewerten (§ 242 BGB). (mehr …)
- LG Mannheim: 12 Milliarden Euro Schadensersatz für Patentverletzung durch Nokia?veröffentlicht am 23. Februar 2009
Ein seit längerer Zeit anhängiger Rechtsstreit zwischen dem Pullacher IT-Rechteverwerter IP.Com und Nokia bahnt sich seinen Weg in die Presse (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Welt). IP.Com klagte vor dem Mannheimer Landgericht wegen der Verletzung von acht Patentfamilien und will Nokia die Nutzung der Patente untersagen lassen. JUVE berichtet, dass die Lizenzgebühren für Mobilfunkpatente zwischen dem Rechteverwerter und dem Handyriesen (ursprünglich von der Robert Bosch GmbH entwickelte Technologien) den Mittelpunkt der Auseinandersetzung darstellen würden. Einige der streitigen Patente, so JUVE, etwa für SIM-Karten, den Bildversand per MMS oder Sprachcodierung seien zwingende Bestandteile des Mobilfunkstandards GSM. Da diese Patente von nahezu allen Handyherstellern verwendet würden, müsse der Rechteinhaber grundsätzlich eine Lizenznahme ermöglichen. Umstritten sei zwischen IP.com und Nokia die Höhe der Lizenzgebühr. „IP.Com veranschlagt rund fünf Prozent des Nokia-Umsatzes in den von den Patenten abgedeckten Ländern. Auf die Nutzungsdauer eines Patentes von 20 Jahren hochgerechnet, entspräche dies bei rund 625 Millionen Euro jährlich einem Betrag von rund 12 Milliarden Euro. Nokia hält die Forderung von IP.Com für übertrieben.“ so JUVE (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: JUVE).
- AG Mannheim: Zur örtlichen Zuständigkeit des Gerichts bei negativer Feststellungsklage gegen den Vorwurf des illegalen Filesharingsveröffentlicht am 12. Februar 2009
AG Mannheim, Beschluss vom 21.05.2008, Az. 9 C 142/08
§ 32 ZPODas AG Mannheim hat darauf hingewiesen, dass der wegen angeblichen illegalen Filesharings Abgemahnte sich gegen den Abmahner mit der negativen Feststellungsklage wehren kann, dabei aber – anders als der Abmahner – keine Wahlfreiheit hinsichtlich des Gerichtsorts hat. Der Kläger einer negativen Feststellungsklage könne sich nicht auf die Wahlmöglichkeit berufen, den Abmahner am Ort der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO) als dem Gericht, in dessen Bezirk die streitgegenständlichen Musikstücke (auch) abrufbar waren, zu verklagen. Denn § 32 ZPO habe neben der Sachnähe auch die Privilegierung des Geschädigten im Sinn, der neben §§ 12, 13 ZPO auch auf den meist näheren Gerichtsstand des Ortes der Begehung der unerlaubten Handlung und damit § 32 ZPO rekurrieren können solle. Dass nunmehr der Schädiger selbst diese Wahlmöglichkeit im Rahmen der negativen Feststellungsklage in Anspruch nehmen können solle, widerspreche dem Sinn und Zweck des § 32 ZPO (vgl. Musielak/ Foerste , a.a.O. m.w.N.), weshalb die Vorschrift insoweit teleologisch zu reduzieren sei. (mehr …)
- LG Mannheim: Eltern haften auch beim Filesharing nicht für ihre Kinderveröffentlicht am 6. Februar 2009
LG Mannheim, Urteil vom 29.09.2006, Az. 7 O 76/06
§ 97 Abs. 1 UrhGDas LG Mannheim hat entschieden, dass im Falle des unerlaubten Filesharings (= unerlaubter Download von Software, Musik oder Filmen über Internet-Tauschbörsen) Eltern nicht zwangsläufig für die Taten ihrer Kinder verantwortlich sind. Im zu entscheidenden Fall wurde der Vater einer Familie als Anschlussinhaber ermittelt, unter dessen IP-Adresse ein Computerspiel zum Download angeboten war. Dieser bestritt, den Down- bzw. Upload vorgenommen zu haben, sein volljähriger Sohn sei dafür verantwortlich. Obwohl die Abmahnerin sich bemühte, ihn als Anschlussinhaber trotzdem haftbar zu machen, sah das Gericht dies anders. Nach dessen Auffassung dürfe die so genannte Störerhaftung nicht so weit greifen. Zwar hat der Anschlussinhaber Prüfungs- und Überwachungspflichten; im familiären Verbund sind diese jedoch nur „insoweit anzunehmen, als diese im Rahmen der Erziehung von Kindern in Abhängigkeit von deren Alter auch auf anderen Betätigungsfeldern notwendig ist“. Eine Pflicht zur dauerhaften Überprüfung von Ehepartnern und Kinder bis hin zur Sperrung des Anschlusses ist somit nicht zumutbar, es sei denn, es bestehen bereits Hinweise auf ein rechtswidriges Verhalten.
(mehr …) - LG Mannheim: Filesharing – Der Anschlussinhaber haftet nicht zwangsläufig für seine Kinderveröffentlicht am 26. Januar 2009
LG Mannheim, Urteil vom 30.01.2007, Az. 2 O 71/06
§§ 97 Abs. 1 UrhGDas Landgericht Mannheim hat entschieden, dass Eltern nicht per se für die Handlungen ihrer (volljährigen) Kinder haften, die über einen gemeinsam genutzten Internetanschluss begangen werden. Grundsätzlich ist eine so genannte Störerhaftung des Anschlussinhabers denkbar, jedoch nur, wenn dieser ihm obliegende Prüfungs- oder Überwachungspflichten verletzt hat. Bei einer Internetnutzung nur durch die Familie, insbesondere durch Kinder, bestehen Prüfungs- und Überwachungspflichten nur insoweit, wie sie altersgemäß auch in anderen Gebieten erforderlich sind. Gerade bei schon älteren Kindern ist hier eine dauernde Überprüfung für den Anschlussinhaber nicht zumutbar oder notwendig, es sei denn, ein konkreter Anlass weise bereits auf den Rechtsverstoss hin.
- AG Mannheim: Bei Massenabmahnung kein Anspruch auf Ersatz der Abmahnkostenveröffentlicht am 3. Dezember 2008
AG Mannheim, Urteil vom 15.12.2006, Az. 1 C 463/06
§§ 677, 683 BGBDas AG Mannheim hat entschieden, dass nicht in jedem Fall einer (berechtigten) Abmahnung ein Anspruch des Abmahners auf die dadurch verursachten Rechtsanwaltskosten gegeben ist. Im vorliegenden Fall hatte die Abmahnerin über ihre Prozessbevollmächtigten eine große Zahl (3700) urheberrechtlicher Abmahnungen versendet. Grundsätzlich sei nach Auffassung des Gerichts ein Kostenerstattungsanspruch immer dann gegeben, wenn die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe für den Abmahner erforderlich sei, d.h. wenn der Abmahnende nicht selbst über die notwendige Sachkunde verfügt. Im Falle einer massenhaften Verfolgung von Urheberrechtsverstößen könne jedoch für gleichartige Sachverhalte ein Musterbrief erstellt werden, den die Abmahnerin in Eigenregie versenden könne. Dafür sei die kostenpflichtige Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts nicht mehr erforderlich. Nur im Falle abweichender Sachverhalte könne eine Rechtsberatung wieder als notwendig angesehen werden. Darüber hinaus könne im entschiedenen Sachverhalt nicht von einem Fremdgeschäftsführungswillen der Abmahnerin ausgegangen werden, da diese die Bearbeitung der Abmahnungen vollständig ihrem Prozessbevollmächtigen überließ, der nur in Form von „Updates“ Bericht erstattete. Eine allgemeine Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung stellte das Gericht nicht fest.
- LG Mannheim: Die Angaben „versicherter Versand“ und „unversicherter Versand“ sind wettbewerbswidrigveröffentlicht am 11. November 2008
LG Mannheim, Urteil vom 13.09.2006, Az. 24 O 80/06
§§ 3, 5 Abs. 2 Nr. 2, 8 Abs. 1 S. 2 UWG; 474 Abs. 2 BGBDas LG Mannheim hat entschieden, dass das Angebot von „versichertem Versand“ bzw. „unversichertem Versand“, insbesondere auf der Handelsplattform eBay, wettbewerbswidrig ist. Nach Auffassung des Gerichts würde durch diese Angaben dem Verbraucher vorgetäuscht, dass er die Versandgefahr trage und es in seiner Hand läge, sich in Form einer Versicherung zu schützen. Beim Verkauf von Unternehmern an Verbraucher trägt jedoch grundsätzlich der Verkäufer die Gefahr für Verlust, Beschädigung oder Untergang der Ware, bis diese beim Käufer angekommen ist. Auf Grund mehrerer Abmahnwellen zu diesem Thema wurden bei eBay schließlich die Optionen „unversicherter Versand / versicherter Versand“ aus den Versandoptionen entfernt. Aus demselben Grund ist davon abzuraten, solche Versandbedingungen direkt in die Artikelbeschreibungen bei eBay oder in Onlineshops aufzunehmen.
- AG Mannheim: Rechtsanwalt hat Anspruch auf die höchste (2,5-fache) Geschäftsgebührveröffentlicht am 31. Oktober 2008
AG Mannheim, Urteil vom 27.08.2008, Az. 14 C 138/08
§ 667 BGB, Nr. 2400 VV RVGDas AG Mannheim hat einer Rechtsanwaltskanzlei statt der für die außergerichtliche Tätigkeit nach dem RVG üblichen Mittelgebühr von 1,3 gleich die Höchstgebühr, also eine 2,5-fache Geschäftsgebühr (Nr. 2400 VV RVG) zugebilligt. In diesem – einmal nicht aus dem Onlinehandelsrecht, sondern Personenschadensrecht – stammenden Fall waren die Voraussetzungen für diesen Richterspruch allerdings sehr hoch. Im Einzelnen begründete die Richterin ihre Entscheidung wie folgt:
– extremer Lebenseinschnitt durch stärksten Personenschaden
– Heilungskomplikationen mit Dauerschaden
– weit überdurchschnittliche Gesamtbearbeitungszeit von 24 Arbeitsstunden
– überlange Bearbeitungsdauer von zwölf Monaten mit Notwendigkeit wiederholten Einarbeitens
– nicht regulierender Haftpflichtversicherer
– streitiger Haftungsgrund
– Erforderlichkeit von Spezialkenntnissen