IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. März 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 04.02.2009, Az. 5 U 180/07
    §§ 97 Abs.1 UrhG, 72 Abs.1, 2 i.V.m. 2 Abs.1 Nr. 5, 19 a UrhG

    Der in Abmahnkreisen bekannte Fotograf der in „Marions Kochbuch“ abgebildeten Speisen und Getränke, Folkert Knieper, musste vor dem OLG Hamburg zurückstecken. Wir berichteten bereits über die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts (Link: Vorbericht). Verklagt war der Betreiber eines Internetforums bzw. einer Sammlung mehrerer Internetforen zum Thema Fußball. In einem dieser Foren stellte ein Nutzer ein mit dem Lichtbild des Klägers übereinstimmendes Foto. Der Fotograf nahm nunmehr den Betreiber dieser Foren zunächst außergerichtlich im Wege der Abmahnung und sodann gerichtlich auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch. Die Hamburger Richter sahen die Angelegenheit jedoch anders und wiesen die Klage auch in der Berufungsinstanz ab. Dem Betreiber des Forums sei keine Urheberrechtsverletzung vorzuwerfen, da er seinen Prüfungs- und Überwachungspflichten nachgekommen sei. Er stelle als Diensteanbieter keine eigenen Inhalte dar, sondern biete eine Plattform für fremde Beiträge. Deswegen sei er nicht als Täter oder Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung eines Nutzers anzusehen. Auch eine Haftung als Störer lehnte das OLG Hamburg ab. Zwar hat der Betreiber eines Forums gewisse Prüfungspflichten, diese beziehen sich aber nicht auf eine vorbeugende Prüfung jeglicher einzustellender Inhalte. Er ist lediglich nach Kenntnis einer Rechtsverletzung verpflichtet, diese zu beseitigen, was der Beklagte auch unverzüglich getan habe. Zudem habe er die Funktion, Bilder in Beiträge einzustellen, unterbunden, so dass auch eine Erstbegehungsgefahr für zukünftige Rechtsverletzungen nicht gegeben sei. Neben dem Oberlandesgericht betrachtet auch das Amtsgericht Hamburg die geltend gemachten Ansprüche jedenfalls zum Teil skeptisch (Link: AG Hamburg).

  • veröffentlicht am 4. Februar 2009

    AG Hamburg-Mitte, Urteil vom 30.12.2008, Az. 36 C 119/08
    §§ 19a, 97 Abs. 1 UrhG

    Die Betreiber der Website www.marions-kochbuch.de hatten in der Vergangenheit in massivem Ausmaß gegen die unerlaubte Verwendung von Food-Fotos mobil gemacht, die ihrer Auffassung nach von ihnen selbst angefertigt worden waren. In der Folge wurden in nicht unerheblichem Umfang über eine Rechtsanwaltskanzlei urheberrechtliche Abmahnungen an die Internetgemeinde mit beträchtlichen Streitwerten versandt und sodann Abmahnkosten und Schadensersatz gerichtlich geltend gemacht. Allein vor dem Amtsgericht Hamburg sollen derzeit 50 derartige Verfahren anhängig sein. Nun hat das AG Hamburg (Urteil vom 30.12.2008, Az. 36C C 119/08; rechtskräftig) festgestellt, dem Fotografen (Folkert Knieper) stünde bei einer Verletzung seiner Urheberrechte je widerrechtlich verwendetem Foto 100,00 EUR Schadensersatz zu, jedoch keine Erstattung der Rechtsanwaltkosten durch Ausspruch der Abmahnung. (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Januar 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie Betreiber der Website www.marions-kochbuch.de hatten in massivem Ausmaß gegen die unerlaubte Verwendung von Food-Fotos mobil gemacht, die ihrer Auffassung nach von ihnen selbst angefertigt worden waren. In der Folge wurden in nicht unerheblichem Umfang über eine Rechtsanwaltskanzlei urheberrechtliche Abmahnungen an die Internetgemeinde mit beträcht-lichen Streitwerten versandt, darunter auch Foren wie webkoch.de und bundesligaforen.de, wo Bilder von einzelnen Benutzern rechtswidrig eingestellt worden waren. Neben Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen werden auch Abmahnungen wegen Persönlichkeitsrechts-verletzung, Beleidigung und Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts ausgesprochen, wenn die Abgemahnten in Foren die Abmahnung kritisierten. In diversen Fällen werden vornehmlich vor dem LG Hamburg gerichtliche Schritte gegen den „Bilderklau“ von anderen Websitebetreibern eingeleitet, aber auch die Abmahnkosten eingeklagt. An der Urheberschaft der Betreiber waren in der Vergangenheit in Bezug auf bestimmte Fotografien und Glossar-Texte Zweifel aufgekommen (JavaScript-Link: c’t): Nunmehr hat das OLG Hamburg in der Abmahnwelle des Betreiber-Ehepaars ein gewichtiges Wort gesprochen und Forenbetreiber von einer Haftung für fremde Inhalte freigesprochen (JavaScript-Link: OLG Hamburg). Die schriftliche Urteilsbegründung soll Anfang Februar 2009 vorliegen.

I