Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Marken in Farbe und Schwarz-weiß sind grundsätzlich nicht identisch, aber verwechslungsgefährdetveröffentlicht am 9. September 2015
BGH, Urteil vom 12.03.2015, Az. I ZR 153/14
§ 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG, § 23 Nr. 3 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass eine schwarz-weiße Marke grundsätzlich nicht mit demselben Zeichen in Farbe identisch ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Farbunterschiede unbedeutend sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Lagerhalter haftet bei der Einlagerung von markenrechtsverletzender Ware durch Dritte als Mitstörerveröffentlicht am 7. Dezember 2011
LG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2011, Az. 4 O 137/97
§ 14 Abs. 2 MarkenG, § 14 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG, § 14 Abs. 3 Nr. 5 MarkenG, § 19 Abs. 1 und 2 MarkenGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass derjenige, der Räumlichkeiten anmietet und Dritten zur Verfügung stellt, in welchen Markenware rechtswidrig – wenn auch nur zeitweilig und als Durchgangsstation – eingelagert wird, auf Unterlassung und Auskunftserteilung haftet, und zwar als sog. Mitstörer. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BGH: Wer Sportveranstaltungen organisiert, kann deren wirtschaftliche Nutzung durch Dritte nicht kategorisch untersagen / FIFA vs. Ferreroveröffentlicht am 14. November 2009
BGH, Urteil vom 12.11.2009, Az. I ZR 183/07
§§ 14, 15 MarkenG, 3 UWGDer BGH hat entschieden, dass die FIFA gegen Ferrero keinen Anspruch auf Löschung der Marken „“WM 2010“, „GERMANY 2006“ und „SOUTH AFRICA 2010“ hat. In einer Pressemitteilung vom 13.11.2009 ließen die Bundesrichter zusammenfassen: „Die Klägerin, die FIFA mit Sitz in der Schweiz, veranstaltet die Fußball-Weltmeisterschaften. Sie ist Inhaberin zahlreicher Marken, die auf die Fußball-Weltmeisterschaften 2006 in Deutschland und 2010 in Südafrika Bezug nehmen. Die beklagte Ferrero GmbH gibt zu Fußball-Weltmeisterschaften Sammelbilder heraus, die sie ihren Schokoladenerzeugnissen beilegt. Sie hat mehrere Marken eintragen lassen, die ebenfalls einen Bezug zur Fußball-Weltmeisterschaft aufweisen, um ihre Sammelbildaktion markenrechtlich abzusichern. Die Klägerin hat die Beklagte auf Löschung der Marken in Anspruch genommen.“ (mehr …)
- LG Köln: Händler darf Herstellermarken nicht uneingeschränkt zur Kennzeichnung seines Warenangebots nutzenveröffentlicht am 22. September 2009
LG Köln, Beschluss vom 14.08.2006, Az. 33 O 302/06
§§ 14, 15 MarkenGDas LG Köln hat in dieser älteren Beschlussverfügung deutlich gemacht, dass Händler fremde Herstellermarken nur eingeschränkt zur Kennzeichnung des eigenen Warenangebots verwenden dürfen. Zumindest darf die händlerseitige Kennzeichnung des Warenangebots bei dem Verbraucher nicht zu dem Eindruck führen, hierbei handele es sich um ein eigenes Produkt oder eine eigene Produktlinie des Herstellers. Im Ergebnis befasst sich der Beschluss mit dem Unterschied zwischen (zustimmungspflichtiger) markenmäßiger und (zustimmungsfreier) beschreibender Nutzung von Kennzeichen. (mehr …)
- BPatG: Ablehnung einer Markenanmeldung ist genau zu begründen, wenn Markenamt (DPMA) in ähnlichen Fällen früher positiv entschieden hat – SUPERgirlveröffentlicht am 5. Juli 2009
BPatG, Urteil vom 10.06.2009, Az. 29 W (pat) 73/08
§ 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenGDas BPatG hat in Bezug auf die vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zurückgewiesene Anmeldung der Wortmarke „SUPERgirl“ darauf hingewiesen, dass das DPMA zwar nicht gehalten ist, sich an seinen Vorentscheidungen festhalten zu lassen, jedoch bei erfolgter Eintragung ähnlicher oder sogar identischer Marken das DPMA eine für den Anmelder nachvollziehbare Begründung liefern muss, warum die Eintragung der Marke abgelehnt wird. Gleichzeitig bestehe auf Seiten des Antragstellers eine Hinweispflicht, die in der Konkretisierung seiner Bedenken bestehen, was näher ausgeführt wurde. Gleiches hatte das BPatG bereits in seiner Entscheidung „Schwabenpost“ (Link: BPatG, Beschluss vom 01.04.2009, Az.: 29 W (pat) 13/06) deutlich gemacht. Im vorliegenden Fall sollte die Wortmarke SUPERgirl u.a. für Druckerzeugnisse, Zeitschrifen sowie Werbung eingetragen werden.
(mehr …) - BPatG: Ablehnung einer Markenanmeldung ist genau zu begründen, wenn Markenamt (DPMA) in ähnlichen Fällen früher positiv entschieden hat – Schwabenpostveröffentlicht am 12. Mai 2009
BPatG, Beschluss vom 01.04.2009, Az. 29 W (pat) 13/06
§ 61 Abs. 1 S. 1 MarkenGDas Bundespatentgericht hat entschieden, dass das Deutsche Patent- und Markenamt bei der Bewilligung von Markenanmeldungen das eigene Entscheidungsverhalten in ähnlich und gleich gelagerten früheren Fällen berücksichtigen müsse und dabei besonderes Augenmerk auf die Frage richten müsse, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist oder nicht, auch wenn insoweit keine rechtliche Bindung an Vorentscheidungen bestehe. Es existiere dabei nicht nur die Verpflichtung zur Einbeziehung von Vorentscheidungen in die Entscheidungsfindung als solche, sondern diese Überlegungen müssten für den Adressaten auch erkennbar sein, was nur durch entsprechende Ausführungen in der die Anmeldung zurückweisenden Entscheidung erfolgen könne. Streitgegenständlich war die Wortmarke „Schwabenpost“, die u.a. für die Klasse 39, dort „Transportwesen, Nachrichtenüberbringung, Zustellung (Auslieferung) von Druckereierzeugnissen, Briefen und Paketen“ eingetragen werden sollte. (mehr …)
- Studie: Missbrauch fremder Marken im eCommerce nimmt zu / Markenpiraterieveröffentlicht am 21. März 2009
In einem aktuellen Bericht weist das Electronic Commerce Info Net (ecin) unter Bezugnahme auf den Report Brandjacking Index 2008 des US-Sicherheitsunternehmens MarkMonitor hin. Der Missbrauch von Markennamen, Begriffen und Websites aus dem eCommerce-Sektor sei im Vergleich zu 2007 um 48 Prozent gewachsen – so stark wie in keinem anderen Bereich, fasst das ecin zusammen (ecin). Viele Markenpiraten seien mit Technologien wie SEO, SEM und eMail-Marketing umfänglich vertraut und würden diese strategisch einsetzen – zum Schaden aller legalen Unternehmen im Netz. 68 % der Angriffe auf fremde Marken seien aus den USA erfolgt, immerhin 9 % aus Deutschland.
- Wird Markenpiraterie gesellschaftsfähig?veröffentlicht am 19. November 2008
Die Auswüchse und Folgen der Markenpiraterie auf die Gesamtwirtschaft sind bekanntlich erheblich. Der Verbraucher scheint hiervon indessen ungerührt zu bleiben. Wie Marcus von Landenberg im Wirtschaftsmagazin brand eins berichtet, geben 28 % der europäischen Konsumenten an, schon einmal einen gefälschten Markenartikel gekauft zu haben, 61 % waren sich darüber im Klaren, dass das Material der gefälschten Ware gesundheitsschädlich sein könnte und 74 % gaben an, dass bei der Herstellung und dem Verkauf der Nachahmungen kriminielle Banden beteiligt seien. (Quelle: brand eins, 10. Jahrgang, Heft 11, November 2008, S. 14).