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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 1. August 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.03.2014, Az. 6 U 243/13
    § 14 MarkenG, § 23 Nr. 3 MarkenG; EGRL 48/2004

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei der Verwendung einer fremden Marke als Domainname, wodurch der Eindruck erweckt werde, dass zum Markeninhaber ein Auftragsverhältnis besteht, für die Dringlichkeitsvermutung erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein Sachbearbeiter eines Unternehmens, der in der Lage ist, eine mögliche Verletzung zu erkennen, von dem Verstoß Kenntnis hat. Kenntnis eines Organs des Unternehmens oder der Rechtsabteilung sei nicht erforderlich. Jedoch nicht als so genannter „Wissensvertreter“ einzustufen sei vorliegend der Bearbeiter einer Verbraucherbeschwerde, wenn aus Anlagen der Beschwerde zwar mittelbar die Verletzung hervorgehe, dies jedoch für die Bearbeitung der Beschwerde nicht von Belang gewesen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. Juli 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 28.01.2010, Az. 3 U 212/08
    §§ 3; 4 Nr. 11; 5 UWG; § 826 BGB; §§ 26 Abs.1, Abs. 3; 49 Abs. 1, Abs. 3; 55 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass derjenige, der Taschenrechner, USB-Sticks, mobile Ladegeräte für Handys sowie Laserpointers als Werbegeschenke in den Verkehr bringt, zwar gemäß § 26 MarkenG von der Marke Gebrauch macht, hierin jedoch keine ernsthafte Markennutzung zu erkennen ist. Die Abgabe von Produkten zu Werbezwecken diene gerade nicht der Erschließung oder Sicherung von Absatzmärkten für das mit der Marke versehene Produkt; die Klägerin werbe mittels der Abgabe allenfalls für ihre Unternehmensgruppe oder die von dieser erbrachte Handelsdienstleistung. (mehr …)

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