Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Ein „Handeln im geschäftlichen Verkehr“ ist bereits bei mehrmaligen Angeboten über eBay anzunehmenveröffentlicht am 6. Juli 2015
OLG Köln, Beschluss vom 08.05.2014, Az. 6 U 64/14
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 und 3, Abs. 3 Nr. 4, Abs. 5 MarkenGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Handeln im geschäftlichen Verkehr gemäß § 14 Abs. 2 MarkenG naheliegt, wenn ein Anbieter über eBay wiederholt mit gleichartigen, insbesondere auch neuen Gegenständen handelt. Die Tatsache, dass der Anbieter ansonsten gewerblich tätig sei, deute ebenfalls auf eine geschäftliche Tätigkeit hin. Unstreitig habe der Beklagte 22 gleichartige Produkte über sein (auch) gewerblich genutztes eBay-Konto erworben und an die Anschrift senden lassen, unter der er (auch) sein Gewerbe betreibe, in dessen Angebot sich die fraglichen Produkte einfügten. Der Vortrag des Beklagten, er habe die Produkte als Geschenke für seine Ehefrau und Mitarbeiter erworben, ist nicht geeignet, diese Indizien zu widerlegen, wobei es erwägenswert erscheine, dass der Erwerb von Produkten durch einen Unternehmer, um sie an Mitarbeiter zu verschenken, nicht bereits in ausreichendem Zusammenhang mit seiner kommerziellen Tätigkeit stehe und damit ein Handeln im geschäftlichen Verkehr darstelle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Nicht immer Verwechselungsgefahr zwischen Domain und markenrechtlich geschütztem Zeitschriftentitel / Kinderstubeveröffentlicht am 24. Juni 2015
OLG Köln, Urteil vom 24.10.2014, Az. 6 U 211/13
§ 15 Abs. 2 u. 4 MarkenG, § 14 Abs. 2 und 4 MarkenGDas OLG Köln hat entschieden, dass keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr besteht, wenn die Domain eines Internetauftritts dem Titel einer Druckzeitschrift verwechslungsfähig ähnlich ist, solange die Zeitschrift nicht besonders bekannt ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Bedienungsanleitungen können nach dem Urheberrecht geschützt seinveröffentlicht am 17. Juni 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.05.2015, Az. 11 U 18/14
§ 2 UrhG, § 15 UrhG, § 17 Abs. 2 UrhG, § 72 UrhG, § 97a UrhG; § 14 MarkenG, § 24 MarkenG; § 823 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Bedienungsanleitung (hier: für Hebebühnen) dem Urheberrechtsschutz unterfallen kann. Voraussetzung dafür sei eine eigenschöpferische Gedankenformung und -führung des dargestellten Inhalts, welche vorliegend gegeben sei. Das unerlaubte Inverkehrbringen der Bedienungsanleitung durch die Beklagte verletze daher das Verbreitungsrecht der Klägerin. Da die Anleitung auch die Marke der Klägerin abbilde, liege zudem ebenfalls eine Verletzung von Markenrechten vor. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bielefeld: Sorgfaltspflichten bei der Löschung von Webinhalten nach Aufhebung einer Lizenzvertragesveröffentlicht am 28. Januar 2015
LG Bielefeld, Urteil vom 12.09.2014, Az. 10 O 40/14
§ 339 BGB; § 348 HGB
Das LG Bielefeld hat entschieden, dass es bei der Löschung von Marken, Logos und Geschäftskennzeichen von Webseiten nach Aufhebung eines Lizenzvertrags durch den ehemaligen Lizenznehmer nicht ausreichend ist, wenn er die Webinhalte manuell durchprüft. Sei auf seiner Webpräsenz entgegen einem Aufhebungsvertrag noch Werbung mit der vorher lizenzierten Marke zu finden, sei von einem Verschulden auszugehen. Der Beklagte hätte sich nicht ausschließlich auf die rein manuell durchgeführte Löschung bestimmter Passagen verlassen dürfen, sondern gegebenenfalls ein Computerprogramm zur Löschung der entsprechenden Hinweise nutzen müssen. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Köln: Inhaber der Domain „wetter.de“ kann nicht Vertrieb der Smartphone-App unter der Bezeichnung „wetter DE“ untersagen lassenveröffentlicht am 15. Oktober 2014
OLG Köln, Urteil vom 05.09.2014, Az. 6 U 205/13
§ 4 Nr. 10 UWG, § 5 Abs. 3 MarkenG, § 15 Abs. 2 – 4 MarkenGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Inhaber der Domain „wetter.de“ nicht den Vertrieb der Smartphone-App unter der Bezeichnung „wetter DE“ untersagen lassen können. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- EuGH: Tripp Trapp-Kinderstuhl ist markenrechtlich nicht geschütztveröffentlicht am 6. Oktober 2014
EuGH, Urteil vom 18.09.2014, Az. C-205/13
Art. 3 Abs. 1 lit. e EU-RL 89/104Der EuGH hat entschieden, dass Formen, die durch die Funktion der Ware bedingt sind, und Formen, die einer Ware mit mehreren Eigenschaften in unterschiedlicher Weise jeweils einen wesentlichen Wert verleihen können, von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind. In der Folge hat der EuGH entschieden, dass für die Funktionalität des Tripp-Trapp-Kinderstuhls kein markenrechtlicher Schutz besteht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Braunschweig: Markenrechtliche Erschöpfung tritt auch dann ein, wenn ein Auftragsfertiger die Ware weisungswidrig in den Verkehr bringtveröffentlicht am 19. Mai 2014
LG Braunschweig, Urteil vom 03.04.2014, Az. 22 O 334/14
§ 14 Abs. 2 MarkenG, § 14 Abs. 4 MarkenG, § 24 MarkenG, § 3 Abs. 1 Nr. 2 LMKVDas LG Braunschweig hat entschieden, dass markenrechtliche Erschöpfung an Produkten auch dann eintreten kann, wenn nicht die Markeninhaberin selbst die Ware innerhalb der EU in den Verkehr bringt, sondern ein Dritter als Auftragsfertiger, der zum Inverkehrbringen der Ware aber keine Erlaubnis hat. Insoweit muss sich der Markeninhaber bei einer Auftragsproduktion rechtlich so behandeln lassen, als ob er die Ware selbst in Verkehr gesetzt hat. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zur notwendigen Gestaltung eines aufklärenden Hinweises bei einer markenrechtlichen Verwechselungsgefahr / Peek Cloppenburg VIveröffentlicht am 1. April 2014
BGH, Urteil vom 24.09.2013, Az. I ZR 64/11
§ 15 Abs. 2, 4 und 5 MarkenG, § 19 Abs. 1 MarkenG; § 242 BGBDer BGH hat entschieden, dass es bei einer markenrechtlichen Verwechselungsgefahr zwischen zwei Unternehmen (hier: Peek Cloppenburg KG „Nord“ und Peek Cloppenburg KG „Süd“) ausreicht, wenn eines der Unternehmen zur Abhebung von dem anderen einen entsprechenden Hinweis in unmittelbarer Nähe zur Angabe „Peek & Cloppenburg“ und die Umrahmung des Unternehmenslogos mit Ortsangabe verwendet. Eine weitergehende Hervorhebung der aufklärenden Hinweise sei nicht zuzumutbar. Anderenfalls bestünde die Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung der Wirkung der Werbung der Beklagten, weil die Werbebotschaft durch den aufklärenden Text in den Hintergrund gedrängt würde. Das brauche die Beklagte nicht hinzunehmen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Markenlöschung nach Unterlassungsklage wirkt sich rückwirkend auf Unterlassungs- und Annexansprüche ausveröffentlicht am 24. Februar 2014
BGH, Urteil vom 30.01.2014, Az. I ZR 107/10
§ 52 Abs. 2 MarkenG, § 4 Nr. 10 UWGDer BGH hat entschieden, dass bei einem Markenrechtsstreit eine nach Beginn des Gerichtsverfahrens eingetretene Veränderung der Schutzrechtslage auch noch in der Revisionsinstanz rückwirkend zu beachten ist. Die Veränderung der Schutzrechtslage ergebe sich im Streitfall, so der Senat, aus der zwischenzeitlichen Löschung der Klagemarken aufgrund der rechtskräftigen Verurteilung der Klägerin wegen bösgläubigen Erwerbs und Einsatzes der Marken. Die von der Klägerin gestellten Anträge auf Unterlassung, Auskunft, Feststellung der Schadensersatzpflicht und Erstattung von Abmahnkosten seien damit als bereits zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbegründet anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hannover: Verwendung des Symbols ® ist wettbewerbswidrig, wenn Marke noch nicht eingetragen istveröffentlicht am 11. November 2013
LG Hannover, Urteil vom 22.10.2013, Az. 32 O 29/13 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Hannover hat entschieden, dass die Verwendung des Markensymbols ® wettbewerbswidrig ist, wenn das mit dem Symbol versehene Kennzeichen weder eingetragen noch angemeldet ist. Eine nachträgliche Markenanmeldung heile den Verstoß nicht, da sich die Gefahr einer Irreführung bereits mit der Verwendung des Markensymbols realisiere. Den Einwand, dass die Verwendung des Symbols dazu dienen solle, andere vor oder während des Eintragungsverfahrens von der Nutzung der Marke abzuhalten, ließ die Kammer nicht gelten.