Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Braunschweig: Die Verwendung einer Marke als Schlüsselwort bei AdWord-Werbung begründet keinen (!) Markenverstoßveröffentlicht am 26. September 2008
LG Braunschweig, Urteil vom 26.03.2008, Az. 9 O 250/08
§§ 14 Abs. 2, 23 Nr. 3 MarkenGDas LG Braunschweig ist in diesem Urteil ausdrücklich nicht von seiner früheren Rechtsprechung abgewichen, wonach die Verwendung eines geschützten Zeichens als Keyword in einer Adwordkampagne grundsätzlich Zeichenrechte verletzen kann – ebenso wie die Verwendung als Metatag. Hier ist es jedoch der Ansicht, dass es einer auf Anlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei nicht verwehrt sei, die registrierte Marke einer Anlageberatungssgesellschaft als Schlüsselwort für eine Google AdWords-Werbung einzusetzen. Es läge kein kennzeichenmäßiger Gebrauch vor und dementsprechend sei auch keine Markenverletzung gegeben. Bei den Parteien handele es sich nicht um Mitbewerber; es werde auch nicht die Kennzeichnungskraft der Marke für eine identische oder ähnliche Dienstleistung verwendet.
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