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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. Februar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Urteil vom 04.11.2014, Az. 103 O 42/14
    § 4 Nr. 3 UWG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass die Versendung von Werbeformularen für Aufträge bezüglich der Verlängerung des Markenschutzes bald auslaufender Marken wettbewerbswidrig ist, wenn den Adressaten vorgespiegelt werde, dass sie einen Betrag von 1.560,00 Euro zahlen müssten, um die Verlängerung über die DMVG Deutsche Markenverwaltung GmbH zu erreichen. Die Formulare enthielten die relevanten Daten der Markeneintragung und ein Emblem, das demjenigen des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) ähnelte und erwecke dadurch den Eindruck einer amtlichen Mitteilung. Werbeschreiben müssten ihren werblichen Charakter jedoch sofort unmissverständlich zum Ausdruck bringen und die Entgeltlichkeit der angebotenen Dienstleistung deutlich hervorheben; anderenfalls liege eine Irreführung vor.

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