IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. April 2015

    LG Köln, Urteil vom 20.02.2015, Az. 12 O 186/13
    § 611 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Vertrag mit einer Internet- und Werbeagentur über eine sog. „Onlinemarketing- und Internetagentur-Flatrate“, die eine Vielzahl von Leistungen wie Suchmaschinenmarketing, Internet-Programmierung und Beratung einschließt, als Dienstvertrag zu qualifizieren ist. Der Vertrag sei als „Rahmenvertrag“ bezeichnet, gemäß welchem der Kunde aus einer Vielzahl werbebezogener Einzelleistungen ein jährliches Zeitkontingent für Leistungen abrufen könne, das die Klägerin bereithalte. Ein wesentlicher Teil dieser Leistungen bestehe aus Onlinemarketing-Leistungen, die dienstvertraglich einzuordnen seien. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 25. Juni 2013

    LG Stuttgart, Urteil vom 29.05.2013, Az. 13 S 200/12
    § 1004 BGB

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass ein Advertiser grundsätzlich nicht als mittelbarer Störer für Spam-E-Mails eines mit ihm über ein Affiliate-Marketing-Netzwerk verbundenen Publishers haftet, wenn er von den rechtswidrigen Handlungen des Publishers nichts weiß. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. April 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 07.04.2011, Az. I ZR 56/09
    § 40 Nr. 3 GeschmMG

    Der BGH hat entschieden, dass die Abbildung eines fremden Geschmacksmusters nicht unter Hinweis auf das Zitatrecht verwendet werden kann, wenn das Geschmacksmuster tatsächlich ausschließlich zur Werbung verwendet wird. In Rede stand das Foto eines ICE-3 in einem Katalog eines Forschungsinstituts, welches für den ICE-1 eine sog. Radsatzprüfanlage entwickelt hatte. Zitat aus der Pressemitteilung 57/2011 des BGH: „Die Abbildung eines Geschmacksmusters zum Zwecke der Zitierung hätte – so der Bundesgerichtshof – vorausgesetzt, dass eine Verbindung zwischen dem abgebildeten Geschmacksmuster und der im Katalog dargestellten Tätigkeit der Klägerin besteht und das Muster damit als Belegstelle für eigene Ausführungen des Zitierenden gedient hätte. (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Mai 2010

    LG Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2009, Az. 20 S 139/08
    §§ 123 Abs. 1, 142 Abs. 1, 143 Abs. 1, 280 BGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch gegen eine Online-Marketingagentur wegen zu geringer Klick-Quoten auf eine Google-Adwords-Kampagne nicht ohne Weiteres gegeben ist. Zwar könne sich aus der Erfolglosigkeit der Kampagne ein Schadensersatzanspruch ergeben, weil der Auftraggeber nach Treu und Glauben nicht zur Bezahlung einer wertlosen Leistung verpflichtet sei; jedoch könne im konkreten Fall kein Verstoß gegen eine Vertragspflicht seitens der Agentur festgestellt werden. Alleine aus dem Umstand, dass die streitgegenständliche Anzeige in nur ca. 0,166 % der Fälle, in denen sie angezeigt wurde, auch angeklickt worden sei (rund 50 Klicks bei rund 30.000 Anzeigen), folge nicht, dass die Klägerin die Werbeanzeige falsch gestaltet habe. Der Beklagte habe nicht dazu vorgetragen, ob 30.000 Anzeigen oder das Anklicken von 0,166 % der Anzeigen unterdurchschnittlich wenig sei. Immerhin handele es sich um Werbung, mit der die Nutzer von Google ungefragt überzogen werden. Genau diese Unterdurchschnittlichkeit hätte nach Ansicht des Gerichts jedoch nachgewiesen werden müssen. Nach dem geschlossenen Vertrag schuldete die Agentur dem Auftraggeber keinen bestimmten Erfolg, sie war lediglich verpflichtet, eine Anzeige während eines bestimmten Zeitraumes in einer bestimmten Frequenz zu schalten.

  • veröffentlicht am 12. August 2009

    Der Branchenverband BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.) hat aktuell eine Studie zum Social Media Marketing veröffentlicht. Gerade in Hinblick auf jüngere Internet-Nutzer könne Marketing in Form von Social-Media-Portalen (Gemeinschaftsnetzwert, „Mitmachnetz“) neue Möglichkeiten bieten (JavaScript-Link: Studie). Das Internet als “Mitmachnetz“ hole auf. So habe die ARD/ZDF Onlinestudie 2008 ergeben, dass zwei Drittel aller Onlinenutzer Wikipedia nutzten. Besonders aktiv seien auch hier die jüngeren “Onliner“, wo die Nutzungszahlen von Web 2.0-Angeboten teilweise über 90 Prozent lägen – so zum Beispiel beim Konsum von “user generated content“ (UGC – Inhalte, die von den Nutzern ins Netz gestellt werden) wie Wikipedia, Weblogs oder Videoportalen (aktiv oder passiv). Ebenso bei der Mitgliedschaft in Communities seien die jungen Onliner weit voraus. Um diese Zielgruppe zu erreichen, sollten Unternehmen zunehmend auf Social-Media-Portale setzen.

  • veröffentlicht am 26. März 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtIn diesem Beitrag erhalten Sie Hinweise zur optimalen Gestaltung einer Betreffzeile für das E-Mail-Marketing (JavaScript-Link: absolit.de). Ausgehend von der eher bekannten Tatsache, dass die meisten E-Mails nicht geöffnet, sondern nach einer Vorprüfung des Absenders und der Betreffzeile in den Orkus gelangen, erklärt Matthias Schwarz, wie das Rennen in der Betreffzeile gemacht wird. Schwarz rät u.a. dazu Schlüsselworte nach vorne zu setzen, nicht mehr als 50 Zeichen zu verwenden, den Mehrwert des Lesens klar und prägnant zu formulieren und konkrete statt allgemeine Angaben zu erteilen. DR. DAMM & PARTNER erklären Ihnen dann noch, wann eine falsche Betreffzeile als wettbewerbswidrig, da irreführend einzustufen ist und bei dieser Gelegenheit gleich auch, warum E-Mail-Marketing ein heißes Eisen ist, dass ohne (fach-) anwaltliche Beratung eher nicht angefasst werden sollte.

  • veröffentlicht am 20. März 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammNico Zorn weist auf eine Studie des E-Mail Marketing-Technologieanbieters Epsilon International hin. Das Unternehmen habe die E-Mailingaktivitäten von über zwanzig Unternehmen analysiert und dabei herausgefunden, dass die Betreffzeile von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des E-Mail-Marketings sei. Bislang konzentrierten sich, so Zorn, zahlreiche Unternehmen vornehmlich auf die Entwicklung des Designs einer E-Mail-Kampagne und vernachlässigten oft die entsprechende Formulierung und den Test der Betreffzeile (JavaScript-Link: E-Marketing).

  • veröffentlicht am 11. März 2009

    In Zeiten nachlassender Umsätze stellt sich für Onlinehändler die Frage, wie mit dem etablierten und gut besuchten Onlineshop oder Plattform-Account noch zusätzliche Erlöse erwirtschaftet werden können. Amazon und eBay haben jeweils eine eigene Vermarktungsabteilung gegründet und verkaufen Werbeplätze auf der Hauptseite oder Unterseiten in Eigenregie. Internet World Business (IWB) berichtet vom Elektronikhändler buy.com, der in seinen Onlineshop einen kompletten Preisvergleich integriert habe und mit dem Argument handele „Wenn ein Kunde schon nicht bei uns kauft, dann lasst uns wenigstens von den Clickouts und/oder möglichen Provisionserlösen profitieren!“ Werbung auf Shop-Seiten findet zunehmend Akzeptanz und Gefallen. Selbst auf Seiten kleinerer Onlineshops finden sich zunehmend Google-Adsense-Anzeigen. Die Frage ist, ob dieser Schuss nicht nach hinten los geht, indem der Onlinehändler auf der eigenen Seite für die Konkurrenz wirbt. Laut IWB werde zunächst versucht, „Kunden gezielt an befreundete Shops oder Partnerseiten mit komplementären Sortimenten“ zu vermitteln. Hierbei fänden die Onlinehändler Unterstützung bei Dienstleistern wie Shoptrex oder Deal United. Diese helfen bei der Vermittlung und Anbindung potenzieller Partnerseiten.

  • veröffentlicht am 25. Februar 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBei Urheberrechtsverletzungen im Internet und anderswo, taucht regelmäßig die Frage auf, wie ein Schadensersatz, etwa für den Bilderklau bei eBay, zu berechnen ist. Geprüft wird dann, welche Lizenzgebühren der Nutzer dem Urheber hätte zahlen müssen, was schwer fällt, wenn der Anspruchsteller selbst nur Gelegenheitsfotograf in eigener Sache ist, seine Werke also üblicherweise nicht gewerblich anbietet. Ein nützlicher und von Gerichten häufig anerkannter Ratgeber ist hier die Honorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), einer Arbeitsgemeinschaft des Bundesverbandes der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V. (BVPA). Im Januar 2009 sind die aktuellen Bildhonorare erschienen. Sie sind gemeinsam mit dem Werk „Der Bildermarkt“ für den maßvollen Preis von 33,00 EUR erhältlich (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: bvpa).

  • veröffentlicht am 30. Januar 2009

    Rechtsanwalt Dr. DammOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.06.2005, Az. 6 U 168/04
    § 4 BDSG, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat mit dieser Entscheidung klargestellt, dass ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nicht per se unlauter, d.h. wettbewerbswidrig und damit abmahnfähig ist. Die Beklagte erhob auf ihrer Internetseite für Kinderclubs eine große Datenmenge von Kindern, die diesen Clubs beitreten wollten. Ziel war es, deren Eltern gezielt bewerben zu können. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei § 4 BDSG, der die Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung regelt, nicht um eine gesetzliche Norm, die dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Damit unterscheidet sich diese Norm von z.B. den Fernabsatzvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, die Grundlage vieler Abmahnungen sind. Im vorliegenden Fall wurde die Beklagten nichtsdestotrotz zur Unterlassung verurteilt, allerdings mit der Begründung, dass die beanstandete Datenerhebung geeignet ist, die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern auszunutzen. Eine solche Ausnutzug ist immer wettbewerbswidrig gemäß § 4 Nr. 2 UWG.

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