Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Frankfurt a.M.: Heimliche Verwendung eines Website-Trackingtools (Piwik, Google Analytics) ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 11. März 2014
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.02.2014, Az. 3-10 O 86/12
§ 15 Abs. 3 TMG, § 13 Abs. 1 TMG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Frankfurt hat entschieden, dass der Einsatz von sog. Trackingtools auf Webseiten ohne den Hinweis des Seitenbetreibers, dass das Trackingtool von ihm verwendet wird, und dass und wie gegen die Nutzung der so gewonnenen Daten widersprochen werden kann, einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt. Ähnlich hatte bereits das OLG Hamburg (Urteil vom 27.06.2013, Az. 3 U 26/12, hier) entschieden, dass Datenschutzverstöße (dort: keine Informationen zur Erhebung und Verwendung der für die Registrierung der angesprochenen Kunden erforderlichen personenbezogenen Daten) zugleich Wettbewerbsverstöße darstellen, weil sie Marktverhaltensregeln darstellen. Zur weiteren ergebnisgleichen Rechtsprechung (Zitat der Entscheidung): (mehr …)
- OLG Hamburg: Bei einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung liegt ein Wettbewerbsverstoß vorveröffentlicht am 18. Juli 2013
OLG Hamburg, Urteil vom 27.06.2013, Az. 3 U 26/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWG § 5 TMG, § 13 TMGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass § 13 TMG eine das Marktverhalten regelnde Norm gemäß § 4 Nr. 11 UWG darstellt. Gemäß § 13 TMG hat der Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs u.a. über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form zu unterrichten. Damit ist die Nichtbeachtung des Datenschutzrechtes neuerdings grundsätzlich abmahnbar (a.A. KG Berlin, Beschluss vom 01.04.2011, Az. 5 W 71/11, hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)