Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BPatG: „MAXsecure“ nicht als Marke schutzfähig / Lediglich beschreibende Angabe auch mit fremdsprachigem Wortanteilveröffentlicht am 12. September 2011
BPatG, Beschluss vom 04.08.2011, Az. 25 W (pat) 505/11
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass der Begriff „MAXsecure“ nicht für Waren und Dienstleistungen aus den Bereichen Telekommunikation und Computer angemeldet werden kann. Bei dem Begriff handele es sich um eine rein beschreibende Angabe, die vermittele, dass etwas „maximal geschützt“ werde. So würde dies auch der inländische Durchschnittsverbraucher problemlos verstehen. Aus diesem Grund sei der Begriff nicht geeignet, auf eine betriebliche Herkunft hinzuweisen, so dass eine Schutzfähigkeit nicht gegeben sei. Zum Volltext der Entscheidung: