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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. November 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Beschluss vom 02.10.2012, Az. VI ZB 69/11
    § 91 Abs. 2 S.1 Hs. 1 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass ein Kostenfestsetzungsverlangen als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist und die unter Verstoß gegen Treu und Glauben zur Festsetzung angemeldeten Mehrkosten vom Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren abzusetzen sind. Dabei könne es als rechtsmissbräuchlich anzusehen sein, wenn der Antragsteller die Festsetzung von Mehrkosten beantrage, die dadurch entstanden sind, dass er einen oder mehrere gleichartige, aus einem einheitlichen Lebensvorgang erwachsene Ansprüche gegen eine oder mehrere Personen ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen verfolgt hat. Gleiches gelte für Erstattungsverlangen in Bezug auf Mehrkosten, die darauf beruhen, dass mehrere von demselben Prozessbevollmächtigten vertretene Antragsteller in engem zeitlichem Zusammenhang mit weitgehend gleichlautenden Antragsbegründungen aus einem weitgehend identischen Lebenssachverhalt ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen gegen den- oder dieselben Antragsgegner vorgegangen sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. März 2012

    OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.01.2012, Az. 6 W 112/11
    § 890 ZPO

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei dem dritten Verstoß gegen eine Unterlassungsverfügung, nachdem zuvor bereits für Verstöße Ordnungsgelder festgesetzt wurden, nunmehr „empfindliche“ Ordnungsmittel einzusetzen sind, nachdem 2 vorherige Verstöße gegen diese Verfügung, die mit jeweils 2.500,00 EUR Ordnungsgeld (für einmal 3 und einmal 5 unberechtigte Faxwerbesendungen (Spam)) geahndet wurden, offensichtlich keinen nachhaltigen Eindruck hinterließen. Damit wurde eine Ordnungsmittelverfügung des LG Frankfurt (hier) bestätigt. Das OLG erachtete die Festsetzung eines Betrages von 30.000,00 EUR für 19 Verstöße für angemessen. Darauf, dass zwischenzeitlich mehrere Jahre ohne Verstoß vergangen waren, könne sich die Antragsgegnerin nicht berufen; der Vortrag, dass Dritte die Schreiben in ihrem Namen versandt hätten, blieb unbewiesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bochum, Urteil vom 02.02.2010, Az. I-17 O 159/09
    § 8 Abs. 4 UWG

    Das LG Bochum hat aktuell entschieden, dass die Mehrfachabmahnung eines Onlinehändlers nicht immer als rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG zu werten ist. Der Verfügungsklägerin, so das Bochumer Gericht, könne im vorliegenden Fall nicht vorgehalten werden, dass sie die in den Abmahnungen vom 24.09.2009, 03.12.2009 und 29.01.2010 jeweils gerügten Verstöße nicht einheitlich in einer Abmahnung vorgebracht habe. Denn die Verstöße bezögen sich jeweils auf unterschiedliche eBay-Angebote. Zudem seien die Abmahnungen hinreichend zeitlich versetzt.

  • veröffentlicht am 12. März 2009

    LG Hamburg, Urteil vom 05.02.2009, Az. 315 O 477/08
    § 11 Nr. 1 PatG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass der wiederholte Verkauf eines Werkzeugs, das gegen fremde Patentrechte verstößt, nicht mehr als private Handlung „zu nichtgewerblichen Zwecken“ im Sinne von § 11 Nr. 1 PatG angesehen werden kann. Mit einer am 29.04.2006 endenden eBay-Auktion hatte der Beklagte ein Bördelwerkzeug auf den Internetseiten des Auktionshauses eBay zum Verkauf angeboten. Das angebotene Werkzeug entsprach nach Klägervortrag bis ins kleinste Detail der Erfindung des Klägers. Der Kläger mahnte damals den Beklagten selbst ab und forderte ihn auf, weitere Rechtsverletzungen zu unterlassen. Da der Kläger den Kaufpreis nicht beglich, weigerte sich der Beklagte, das Werkzeug zu liefern. Aus diesem Grunde forderte der Kläger den Beklagten auf, das Werkzeug zu vernichten. Dies geschah auch. Mit einer am 24.09.2006 endenden Auktion bot der Beklagte erneut ein – nach Vortrag des Klägers patentverletzendes – Bördelwerkzeug auf den Internetseiten des Auktionshauses eBay zum Verkauf an. Diesmal ließ ihn der Patentinhaber anwaltlich abmahnen, worauf der Beklagte eine Unterlassungserklärung abgab, sich aber gegen die Kosten wehrte und diese nur teilweise zum Ausgleich brachte. Die Verteidigung des daraufhin auf Zahlung der restlichen Anwaltsgebühren verklagten privaten Verkäufers schien den Hanseatischen Richtern nicht zwingend glaubwürdig zu sein. (mehr …)

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