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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. Februar 2016

    BGH, Beschluss vom 13.01.2015, Az. VI ZB 29/14
    § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 3 ZPO; § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB; Art. 1 GG, Art. 2 GG, Art. 5 GG 

    Der BGH hat entschieden, dass bei einer Verurteilung zur Löschung zweier mehr als drei Jahre alter E-Mails von einer Internetseite der Streitwert nicht zwangsläufig nach dem Unterlassungsinteresse des Klägers berechnet werden muss. Dementsprechend sei es nicht zu beanstanden, wenn sich der gerichtlich festgesetzte Streitwert danach richte, in welcher Weise sich das ausgesprochene Verbot zum Nachteil des Unterlassungsschuldners (Beklagten) auswirke und welche wirtschaftlichen Folgen diesen mit der Beseitigung träfen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. Februar 2016

    EGMR, Urteil vom 24.02.2015, Az. 21830/09
    Art. 10 MRK

    Der EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) hat entschieden, dass die Anfertigung und Veröffentlichung heimlicher Filmaufnahmen durch ein Team von Journalisten zur Aufdeckung von Missständen beim Abschluss vom Versicherungsverträgen durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein kann und eine deshalb erfolgte strafrechtliche Verurteilung eines Schweizer Gerichts unrechtmäßig war. Der ohne Wissen gefilmte Versicherungsvermittler sei nicht schwer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, da sein Gesicht verfremdet (verpixelt) worden sei und auch seine Geschäftsräume nicht identifizierbar gewesen seien. Demgegenüber hätten die Journalisten sauber gearbeitet und zutreffende Informationen geliefert. Zum (englischen) Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Juli 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBVerfG, Urteil vom 02.07.2013, Az. 1 BvR 1751/12
    Art. 5 GG

    Das BVerfG hat entschieden, dass die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ vom Recht auf Meinungsfreiheit umfasst sein kann. Zwar sei die Äußerung als Schmähkritik einzustufen, weil die Bezeichnung „Winkeladvokatur“ des erforderlichen Sachbezugs entbehre und als bloße Diffamierung angesehen werden müsse. Das OLG Köln habe indes nicht stark genug gewichtet, dass die Äußerung zunächst nur gegenüber der Rechtsanwaltskammer getätigt und dann in einen Zivilprozess eingeführt worden sei, in dem nur die Prozessbeteiligten und das Gericht von ihr hätten Kenntnis nehmen können. Das Oberlandesgericht habe zudem nicht hinreichend in seine Erwägungen eingestellt, dass der Vorwurf des Winkeladvokaten nur eine begrenzt gewichtige Herabsetzung allein in der beruflichen Ehre bedeute und den Kläger damit lediglich in seiner Sozialsphäre betreffe, zumal der Beschwerdeführer sich wörtlich allein auf die Kanzlei und nicht auf die Person bezogen und den Begriff Winkeladvokatur in Anführungszeichen gesetzt habe. Was wir davon halten? Das Urteil sollte nicht als Freibrief verstanden werden, Rechtsanwälte als „Winkeladvokaten“ zu bezeichnen, auch nicht unter dem Schutz eines laufenden gerichtlichen Zivilverfahrens. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. April 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLAG Köln, Urteil vom 06.05.2013, Az. 2 Sa 62/13
    § 12 BGB, § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LAG Köln hat entschieden, dass der Betriebsrat eines Instituts eine Internetdomain mit dem Institutsnamen und dem Zusatz „-br“ nutzen darf. Dadurch entstehe keine Verwechslungsgefahr mit der Domain des Instituts. Dies sei jedenfalls vorliegend der Fall, da die Institutsdomain lediglich aus drei Buchstaben bestehe und auf Grund der Verbreitung dieser Buchstabenfolge keine große Unterscheidungskraft besitze. Der Zusatz „-br“ genüge in dem Fall, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. Februar 2014

    LG Osnabrück, Urteil vom 29.11.2013, Az. 12 O 2638/13
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Osnabrück hat entschieden, dass der Boykottaufruf des Deutschen Tierschutzbüros an eine Bank, das Konto des Zentralverbandes Deutscher Pelztierzüchter e.V. zu kündigen, rechtmäßig war. Für eine einstweilige Verfügung gegen das Tierschutzbüro fehle eine besondere Dringlichkeit, zudem überwiege die Meinungsfreiheit über das Persönlichkeitsrecht des Pelztierzüchterverbandes. Das Tierschutzbüro verfolgte nämlich „sozial motivierte und schützenswerte Ziele“. Zur Pressemitteilung Nr. 63/13 vom 29.11.2013:

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  • veröffentlicht am 11. November 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 05.11.2013, Az. VI ZR 304/12
    Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 8 Abs. 1 EMRK

    Der BGH hat entschieden, dass eine Presseveröffentlichung über einen Prominenten und seine Familie auch die Vornamen und das Alter seiner Kinder nennen darf. Zwar sei das Recht der Kinder auf informationelle Selbstbestimmung betroffen und sorgfältig abzuwägen, jedoch stehe vorliegend das Persönlichkeitsrecht hinter der Pressefreiheit zurück. Speziell im vorliegenden Fall seien die Daten auch durch frühere Berichte über eine erfolgte Adoption bereits bekannt. Zur Pressemitteilung Nr. 181/2013:

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  • veröffentlicht am 15. Oktober 2013

    LG Berlin, Urteil vom 05.05.2011, Az. 91 O 35/11
    § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 UWG, § 5 Abs. 3 UWG, § 8 UWG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass die Werbeanzeige eines Kernkraftwerks irreführend und daher zu unterlassen ist, wenn diese ein Foto mit Windkraftanlagen in ansonsten natürlicher Umgebung und dem Slogan „Klimaschützer unter sich“ zeigt. Der Verkehr werde über eine nicht existierende Beziehung zu Windkraftanlagen unter Ausnutzung von deren Eigenschaften und Wertschätzung in der Öffentlichkeit getäuscht. Bei einer Werbung mit Umweltschutzbegriffen seien strenge Maßstäbe anzusetzen, ähnlich wie bei Medizin und Nahrungsmitteln. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. Mai 2013

    LG Augsburg, Beschluss vom 19.03.2013, Az. 1 Qs 151/13
    § 53 Abs. 1 StPO, § 97 Abs. 5 S. 1 StPO, § 160a Abs. 2 StPO

    Das LG Augsburg hat entschieden, dass Beiträge von Nutzern im Onlineforum einer Zeitung nicht der Pressefreiheit unterfallen und der Herausgeber der Zeitung diesbezüglich kein Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen kann. Im Gegensatz zu abgedruckten Leserbriefen unterfielen solche Äußerungen nicht dem Schutzbereich des § 53 StPO, da eine redaktionelle Aufbereitung der Beiträge nicht stattfinde. Sie würden weder überarbeitet noch vor Veröffentlichung überprüft. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. April 2013

    OLG Köln, Urteil vom 09.09.2009, Az. 6 U 48/09
    Art. 5 Abs. 1 GG; § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 7 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Herabsetzung von Mitbewerbern in einem im Internet abrufbaren Newsletter wettbewerbswidrig ist. Zwar seien Äußerungen in einem Newsletter grundsätzlich durch die Meinungs- und Pressefreiheit geschützt, dies finde seine Grenze jedoch darin, wenn Mitbewerber konkret benannt und ohne sachlichen Bezug herabgewürdigt werden, um die eigenen Leistungen als besser darzustellen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. Dezember 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Urteil vom 15.11.2012, Az. 29 U 1481/12
    Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, § 823 Abs. 1 BGB

    Das OLG München hat entschieden, dass der Aufruf einer Verbraucherzentrale, „Abofallenbetreibern das Handwerk zu legen“, indem man Banken zu der Kündigung von Konten der Abofallen-Betreiber auffordert, von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Der Aufruf (Wortlaut im Volltext unten) sei geeignet, dem von der Antragsgegnerin bekämpften Missstand zu begegnen, da der erwünschte Erfolg durch die Maßnahme gefördert werden könne. Eine Unverhältsnismäßigkeit liege nicht vor und die Antragsgegnerin verfolge auch keine eigenen wirtschaftlichen Interessen. Zum Volltext der Entscheidung:

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