IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. Februar 2012

    KG Berlin, Urteil vom 30.01.2012, Az. 10 U 85/11
    § 56 Abs. 1 Satz 5 RStV

    Das KG Berlin hat entschieden, dass eine presserechtliche Gegendarstellung nicht mit einer Erwiderung verknüpft werden darf. Das in § 56 Abs. 1 Satz 5 Hs. 2 RStV aufgestellte Verbot, eine Erwiderung auf die Gegendarstellung unmittelbar mit dieser zu verknüpfen, stelle vielmehr einen weiteren, selbständigen und gewichtigen Eingriff in das durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützte Grundrecht der Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten dar. Ihnen sei es wegen dieses Verbotes verwehrt, bei der Erwiderung auf eine Gegendarstellung wie sonst selbst zu bestimmen, auf welche gestalterische Weise und mit welchem Inhalt dies geschehen solle. Verfassungsrechtliche Bedenken hatte der Senat ausdrücklich nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Januar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Dresden, Urteil vom 08.09.2011, Az. 4 U 459/11
    § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 824 BGB, § 185 StGB, § 186 StGB

    Das OLG Dresden hat entschieden, dass eine Äußerung über die Zustände in einem Unternehmen, die besagt, dass diese „an Sklavenarbeit grenzen“, als Meinungsäußerung zulässig ist, wenn entsprechende (zutreffende) Tatsachen diese Äußerung untermauern. Dazu zählen beispielsweise unbezahlte Samstagsarbeit, Arbeitszeiten von 8.30 bis 19.00 Uhr und lediglich 20 Urlaubstage. Durch die Verwendung des nach den Ausführungen des Gerichts „unscharfen, zugleich aber hoch emotionalen und nicht an die Begrifflichkeiten des Arbeitsrechts anknüpfenden Begriff der Sklavenarbeit“ werde jedoch verdeutlicht, dass die vorgefundenen Umstände in erster Linie bewertet (Meinung) werden sollen, so dass die Äußerung in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit fiele. Eine Schmähkritik liege bei der gegebenen Tatsachengrundlage nicht vor.

  • veröffentlicht am 24. Mai 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 08.10.2010, Az. 6 U 88/10
    §§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 43b BRAO; Art. 5 Abs. 1 GG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Rechtsanwaltskanzlei / ein Rechtsanwalt über bestimmte, auch negative Details über sog. Abmahnkanzleien berichten darf, wenn dies vom Informationsinteresse der Allgemeinheit gedeckt und die Berichterstattung wahr ist. Dabei zieht der Senat feine Grenzen, wie der nachfolgende Ausschnitt aus den Entscheidungsgründen zeigt (Zitat). Der Streitwert für das Berufungsverfahren wurde auf 15.000,00 EUR festgesetzt.
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  • veröffentlicht am 30. April 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 22.03.2011, Az. 7 U 128/09
    §§ 823 Abs. 1; 1004 Abs. 1 BGB

    Das OLG Hamburg hat darauf hingewiesen, dass es „für die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen … in der Regel keinen rechtfertigenden Grund“ gebe. Deshalb trete die Meinungsfreiheit bei unwahren Tatsachenbehauptungen grundsätzlich hinter das Persönlichkeitsrecht zurück. Dementsprechend habe auch der Bundesgerichtshof in einer seiner Entscheidungen zu den Online-Archiven (Urteil vom 15.12.2009, Az. VI ZR 227/08, juris Rn. 15) entschieden, dass wahre Tatsachenbehauptungen in der Regel hingenommen werden müssen, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 31. März 2011

    BGH, Urteil vom 01.02.2011, Az. VI ZR 345/09
    § 823 Abs. 1; 1004 Abs. 1 S.2 BGB analog; Art. 1 Abs. 1; Art. 2 Abs. 1 GG
    ; § 57 Abs. 1 S. 1 RStV

    Der BGH hat entschieden, dass Anbietern von Telemedien, etwa Onlineverlagen wie Heise oder Golem, in Hinblick auf die Bereithaltung einer Meldung über einen verurteilten Straftäter in einem Onlinearchiv das sogenannten Medienprivileg des § 57 Abs. 1 Satz 1 des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien (RStV) zu Gute kommt, mit der Folge, dass seine Zulässigkeit datenschutzrechtlich weder von einer Einwilligung des Betroffenen noch von einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung im Sinne des § 4 BDSG abhängig ist. Das Urteil bietet erneut ein anschauliches Beispiel für eine sorgfältige Abwägung des Rechts des Klägers auf Schutz seiner Persönlichkeit und Achtung seines Privatlebens aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK auf der einen Seite und dem in Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK verankerten Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit auf der anderen Seite. Zum Urteil im Volltext:
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  • veröffentlicht am 23. September 2010

    BVerfG, Beschluss vom 16.08.2010, Az. 1 BvR 1750/09
    §§ 93a; 93 b; 93d Abs. 1 S. 3 BVerfGG

    Das BVerfG hat eine mit gewisser Spannung erwartete Entscheidung in der Verfassungsbeschwerde der auf dem Lehrerbewertungsportal spickmich.de negativ bewerteten Lehrerin gegen das Urteil des BGH nicht zur Entscheidung angenommen und sich eine Begründung erspart. Zum kurzen Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. September 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 23.06.2009, Az. VI ZR 196/08
    § 823 Abs. 2; 1004 analog BGB;
    §§ 4; 29; 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 1; 41 Abs. 1 BDSG; Art. 1; 2; 5 GG

    Der BGH hat entschieden, dass die Speicherung und Veröffentlichung des Namens, der Schule, der unterrichteten Fächer, einer Benotung und von Zitaten einer Lehrerin (hier: der Klägerin) auf der Internetplattform www.spickmich.de, einem Schülerportal, nicht gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt und auch nicht in unzulässiger Weise in die Grundrechte der Lehrerin eingreift. Eine rechtsverletzende Prangerwirkung sei nicht festzustellen. Vielmehr seien Bewertungen von Lehren vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Juli 2010

    AG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2010, Az. 54 C 984/10
    § 823 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 Satz 1 GG

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass sog. Berufskläger – also Aktionäre, die mit (dem Angebot der Rücknahme von) Unterlassungsklagen Aktiengesellschaften zur Vornahme bestimmter Handlungen erpressen – als „Schmeißfliegen“ bezeichnet werden dürfen. Die Klage eines Berufsklägers auf Zahlung von Schmerzensgeld wurde zurückgewiesen. Die Bezeichnung liege noch innerhalb der Grenzen der Meinungsfreiheit. Zwar liege eine Überschreitung regelmäßig dann vor, wenn die Äußerung die Grenzen zur Schmähkritik überschreite. Allerdings sei nach Auffassung des Gerichts eine solche Schmähkritik mit der Bezeichnung „Schmeißfliege“ nicht gegeben, sondern stelle vielmehr noch ein Werturteil dar, welches von Elementen der Stellungnahme und des Dafür- und Dagegenhaltens geprägt sei (BVerfG, Beschluss vom 22.07.82, Az. 1 BVR 1376/79). In dieser Abwägung seien alle Umstände des Einzelfalles einzubeziehen. Zunächst könnte das Gericht in der streitgegenständlichen Bezeichnung eine Formalbeleidigung nicht erkennen. Vorliegend habe der Redakteur der Beklagten mit seinem Artikel den Versuch unternommen, seinen Lesern seine kritische und ablehnende Einstellung gegenüber Berufsklägern zu vermitteln und zu verdeutlichen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Juni 2010

    LG Würzburg, Urteil vom 19.05.2010, Az. 21 O 179/10
    §§ 823, 1004 Abs. 1 BGB, Art. 5 Abs. 1 GG

    Das LG Würzburg hat entschieden, dass die in einem Internetforum verbreitete Behauptung, eine andere Person würde rechtsextreme Beiträge verbreiten bzw. in seinen Beiträgen eine rechtsradikale Gesinnung offenbaren, eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen kann. Eine solche Behauptung stehe nur dann unter dem Schutz des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung, wenn sich diese Behauptung zutreffend beweisen lasse. Der Beklagte stützte seine (publik gemachte) Auffassung auf eine Veröffentlichung des Klägers, eines Rechtsanwalts, in einer Zeitschrift, in der der Kläger in einem Nebensatz erwähnte, dass es sich bei den superreichen Familien Englands, Frankreichs und Holland, die das Wirtschaftsgeschehen in der Welt bestimmen, zumeist um khasarische, also nicht semitische Juden handele. Nach Auffassung des Gerichts rechtfertige diese Veröffentlichung nicht den Vorwurf des Rechtsradikalismus. Der Kläger ordne sich nicht einer u?berlegenen Gruppe von Menschen zu und bewerte die Gruppe von Menschen mit großem wirtschaftlichen Einfluss nicht als minderwertige Gruppe. Durch die vom Beklagten verbreitete Behauptung, dass eine rechtsextreme Gesinnung vorliege, könne es jedoch zu nachteiligen Wirkungen auf das private sowie berufliche Umfeld des Klägers kommen. Er werde als rechtsradikaler Außenseiter und durch Wendungen wie „rechtslastigen Dreck ins Internet ku?bele“ auch als nachhaltig uneinsichtig dargestellt. Ein solcherart gezeichnetes Bild belaste zudem die berufliche Grundlage eines Rechtsanwalts, so dass ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliege.

  • veröffentlicht am 1. Juni 2010

    VG Köln, Urteil vom 23.03.2010, Az. 22 K 181/08
    § 18 Abs. 1 Satz 1 JuSchG;
    Art. 5 GG

    Das VG Köln hat entschieden, dass eine an Jugendliche gerichtete Schrift des Landesverbandes der Jugend- organisation der NPD in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden darf. In der Publikation seien Texte enthalten, die dem verfassungsrechtlich bedeutsamen Interesse an einer ungestörten Entwicklung und Erziehung der Jugend zuwiderliefen, da die verfahrensgegenständlichen Texte unter anderem darauf gerichtet seien, Rassenhass, Kriegslüsternheit und Demokratiefeindlichkeit aufkommen zu lassen. (mehr …)

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