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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

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  • veröffentlicht am 3. März 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie Verbraucherzentrale NRW nimmt laut eigener Aussage seit Mitte Februar 2009 Preissuchmaschinen ins Visier.  Die Verbraucherzentrale beanstandet, dass jeder dritte der angezeigten Bestpreise unvollständig oder falsch gewesen sei, insbesondere hinsichtlich der Versandkosten. Die Verbraucherzentrale erklärt: „Suchmaschinen durchforsten das Internet nach dem günstigsten Onlineshop für Elektro- und Elektronikgeräte, für Textilien und Kosmetika, für Spielzeug und Freizeitartikel. Kostenlos informieren die Helfer über Preise und Versandkosten sowie teilweise auch über Lieferzeiten. Die billigsten Shops werden dann in einem Ranking aufgelistet. Verglichen werden nach Angaben der Betreiber zumeist mehrere Millionen Preisofferten für Produkte aus tausenden von Onlineshops.“ Eine Stichprobenüberprüfung wurde bei den folgenden Suchmaschinen durchgeführt: Billiger.de, Evendi.de, Guenstiger.de, Idealo.de, Kelkoo.de, und Meta-Preisvergleich.de. Nach den jüngsten Erkenntnissen der Verbraucherschützer hatten die getesteten Vergleichsportale keinerlei Mühe mit den Herstellerpreisen. Die UVP seien im Durchschnitt um knapp 30 Prozent, in der Spitze sogar um bis zu 45 Prozent unterboten worden. Enttäuscht zeigte man sich indes von der Angabe der Versandkosten. „In fast jedem dritten Fall (18-mal) wurden die erst gar nicht benannt, oder sie wichen zum Teil deutlich (20 bis 35 Euro) nach oben oder nach unten von der Angabe der Onlineshops ab. Vor allem bei gestaffelten Versandkosten und zusätzlichen Verpackungspauschalen zeigten sich Diskrepanzen. In vier Fällen gelang es Suchmaschinen nicht mal, den Produktpreis für Fernseher und Küchenmaschine korrekt aufzulisten. Hier fanden die Tester Unterschiede bis zu 140 Euro.“ (? Der Link zur  Unterseite der Verbraucherzentrale wurde zwischenzeitlich deaktiviert/geschützt: http://www.vz-nrw.de/link542281A.html). Zu beachten ist, dass der Onlinehändler für falsche Preisangaben in fremden Suchmaschinen wettbewerbsrechtlich verantwortlich ist (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: OLG Stuttgart).

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