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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. August 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 17.08.2011, Az. 5 U 48/05
    § 24 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass das Musikstück „Nur mir“ urheberrechtswidrig fortlaufend mit einer ca. 2 Sekunden langen Rhythmussequenz des Kraftwerk-Titels „Metall auf Metall“ unterlegt ist. Zuvor hatte der BGH ein Urteil des OLG Hamburg aufgehoben, da der Hanseatische Senat nicht ausreichend geprüft habe, ob ein Fall der freien Benutzung vorgelegen habe. In seiner Entscheidung wies der BGH darauf hin, dass eine freie Benutzung allerdings dann nicht in Betracht kommen, wenn derjenige, der eine fremde Ton- oder Klangfolge für eigene Zwecke übernehme, selbst in der Lage wäre, die gesampelte Sequenz herzustellen, sie also nicht kopieren müsse. (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Mai 2009

    BGH, Urteil vom 20.11.2008, Az. I ZR 112/06
    § § 24 Abs. 1,
    85 Abs. 1 Satz 1, 97 Abs. 1, 98 Abs. 1 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass fremde Urheberrechte an einem Tonträger bereits dann verletzt sein können, wenn diesem „kleinste Tonfetzen“ entnommen werden. Geklagt hatten die Mitglieder der Musikgruppe „Kraftwerk“. Diese veröffentlichte im Jahre 1977 einen Tonträger, auf dem sich unter anderem das Stück „Metall auf Metall“ befand. Die Beklagten zu 2 und 3 waren die Komponisten des Titels „Nur mir“, den die Beklagte zu 1 mit der Sängerin Sabrina Setlur in zwei Versionen eingespielt hatte. Diese Musikstücke befanden sich auf zwei im Jahre 1997 erschienenen Tonträgern. Die Beklagten hatten eine etwa zwei Sekunden lange Rhythmussequenz aus dem Titel „Metall auf Metall“ elektronisch kopiert („gesamplet“) und dem Titel „Nur mir“ in fortlaufender Wiederholung unterlegt. (mehr …)

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